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Unfassbar - Mac OSX auf HP bei eBay

  • Ersteller sweet apple
  • Erstellt am

debunix

Prinzenapfel
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13.01.05
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Ja, sobald man es veräußert. Wieso sollte durch das Patchen ansich das Urheberrecht verletzt werden? Das Urheberrecht gilt in Verbindung mit Verbreitung und Veröffentlichung.

Ok mein lieber helge. Du scheinst ein Fall von Hobby-Jurist zu sein.
Durch das verändern des Programms greifst du in das Programm selber ein und das ist schlicht und ergreifend geschützt. Natürlich kannst du daheim tun und lassen was du willst - so lange du dich nicht erwischen lässt.
Und glaub mir eins: in Rechtsfragen kenne ich mich ganz gut aus.
Ich befürworte solcherlei Vorgehen auch nicht, aber das ist in diesem Fall einfach erlaubt.

Und zum Thema Raubkopien: so wurde Windows Marktführer...
 

Nemesis

Gast
Nein, ist es nicht. In der Lizenz von Mac OS steht drin, dass es an die Apple Hardware gebunden ist.

"2. Permitted License Uses and Restrictions.
A. This License allows you to install and use one copy of the Apple Software on a single Apple-labeled computer at a time."

Hallo,

soweit ich weiß, ist ein derartige Lizenzvertrag nur in den USA statthaft. In der BRD darf man die Software nicht an die Hardware fesseln, da gab es mal was zu den OEM-Versionen von Windows.

Gerrit schrieb:
OSx86 macht nämlich nicht wirklich Spass.

Genau genommen sind die aktuellen Modelle von Apple allesamt x86.
Die Intel Prozessoren (mit ein paar Ausnahmen, die der Itanium 1 und 2) sind echte x86 Prozessoren (wobei diese intern RISC Prozessoren sind).
 

civi

Gast
...
Durch das verändern des Programms greifst du in das Programm selber ein und das ist schlicht und ergreifend geschützt. ...

Aber das ist ja gerade das, was gegen den gesunden Menschenverstand geht: Ich habe es gekauft, und könnte damit machen, was ich will, solange ich nicht gegen andere Gesetze verstoße. Aber mit meinem Eigentum (ist es das denn wirklich noch?) kann ich machen, was ich will, solange ich nicht gegen andere Gesetze (ein Lizenzabkommen ist kein Gesetz) verstoße.


.
Und zum Thema Raubkopien: so wurde Windows Marktführer...

Das stimmt definitiv nicht: Microsoft wurde Marktführer, da sie geschickt DOS und Windows an Hardwarehersteller verkauft haben, die somit den Kunden ein Paket aus Rechner und Betriebssystem verkauft haben.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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as ding mit der lizenz ist ja folgendes: wenn du eine software kauft, hast nur nur eine lizenz sie zu verwenden. die software selber gehört dir nicht wie wenn du einen apfel oder eine birne kaufst. die gehören dir. aber wenn du eine software kauft stimmst du mit der inbetriebnahme der lizenz zu. und da steht nun mal bei osx drin das man es eben nicht auf "nicht mac hardware" verwenden darf. und in dem moment verstöst du quasi gegen den vertrag den du durch das inbetrieb nehmen quasi unterschrieben hast.

demnach ist auch das betreiben von osx auf einem pc den kein mensch sieht außer dir nicht in ordnung.

sonst könntest du ja auch sagen: och ich lad mit photoshop, ich verkaufe es ja nicht, also ist es legal. aber dem ist ja wohl eher weniger so... ;)

das der menschenverstand sagt ich habe estwas gekauft, also ist es meins, joar, das will ich nicht abstreiten.

ansonsten kann ich den kerl nur bemitleiden, das er keine anständige geschäftsidee hat. armer kerl...

joey

PS: ich denke an der xp-raubkopie-marktführer-theorie ist unlogisch, das gates dann trotzdem der reichste mann der welt ist ;)
dennoch wie natürlich viel kopiert, ohne frage...
 

MacMark

Jakob Lebel
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Meines Wissens sind Software-Lizenzen der Art "mit Öffnen und Nutzen stimmen Sie zu" in Deutschland ungültig. Insbesondere gilt das meines Wissens für Wiederverkaufs-Einschränkungen.
 

Mac-Rookie

Eierleder-Apfel
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Warum streitet ihr???

Genaugenommen (bitte nicht erschlagen!) ist diese OSx86 der beste Werbepartner für Apple. Ich war auch dort, hatte eine zurechtgepatchte DVD und eine PC Hardware die kompatibel zu OSX war. Tiger lief zum Schluss mit 10.4.8 in berauschendem Tempo und das ohne Probleme! Ich konnte alles was ich an Peripherie hatte nutzen, der "Hackintosh" wie er genannt wird, lief teils besser, als Originale! Ich will keine Werbung dafür machen, nur aufzeigen, dass die gepatchte DVD von Tiger sehrwohl top auf PC Hardware laufen kann. Ich hatte einen XBench Score von fast 80 Punkten, dass ist völlig okay.

Aber was ich sagen will: Die Erfahrungen die ich dort gemacht habe mit meinem Rechner, haben mich vom OSX überzeugt und mich dazu veranlasst, dass gepatchte OSX zu löschen, den PC zu verkaufen und mir einen echten Mac zu kaufen.

Nun bin ich (dank OSx86 und der gerpatchten Version von Tiger) eine sehr stolze Besitzerin eines iBooks (einen Tower Mac brauche ich nicht, dass iBook erfüllt seinen Dienst absolut ausreichend für meine Bedürfnisse) mit einem originalem OSX Tiger und für mich würde nie wieder Windows in Frage kommen, selbst dann nicht, wenn ich ein Mac Book hätte.

Seht es also mal positiv, denn soweit ich das mitbekommen habe, haben sich sehr viele von der OSx86 Seite inzwischen einen echten Mac gekauft. Was kann es ergo besseres für Apple geben???

Das allerdings ein PC mit diesem gepatchtem Tiger bei eBay verkauft wird, finde ich eine Frechheit und in meinen Augen ist das verboten.

Ich habe es nur und ausschließlich für mich gemacht, weil ich OSX kennen lernen wollte und Erfahrungen sammeln wollte. Zudem konnte ich mir zu der Zeit keinen Mac leisten. Das hatte sich geändert und ich hatte meine Konsequenzen daraus gezogen.

Man kann das "Problem" ergo so und so sehen...
 

Skeeve

Pomme d'or
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as ding mit der lizenz ist ja folgendes: wenn du eine software kauft, hast nur nur eine lizenz sie zu verwenden. [...] aber wenn du eine software kauft stimmst du mit der inbetriebnahme der lizenz zu. [...] vertrag den du durch das inbetrieb nehmen quasi unterschrieben hast.
Da haben die Programmhersteller bei Dir aber ganze Arbeit geleistet! ;) Aber ehe ich mich hier als Hobbyjurist betätige, zititere ich mal lieber von iRights:
Ich habe es gekauft, und könnte damit machen, was ich will, solange ich nicht gegen andere Gesetze verstoße. Aber mit meinem Eigentum (ist es das denn wirklich noch?) kann ich machen, was ich will, solange ich nicht gegen andere Gesetze (ein Lizenzabkommen ist kein Gesetz) verstoße.
Die Paragraphen 69a) - g) des Urheberrechtsgestztes hingegen schon.
 
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Skeeve

Pomme d'or
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Raubkopien?

Was soll denn geraubt worden sein? Da sollten sich die Hobbyjur. einmal dem richtigen Wort annehmen. Ein Raub von Kopien? Raub von Software?
Mann wie ich diese Polemik hasse! Wenn man keine Argumente mehr hat, wird polemisiert und auf der Wortwahl herumgeritten. Jeder weiß doch, was mit "Raubkopie" gemeint ist. Oder bist Du einer der glaubt, daß Zitronenfalter Zitronen falten?
 
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MacMark

Jakob Lebel
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Mann wie ich diese Polemik hasse! Wenn man keine Argumente mehr hat, wird polemisiert und auf der Wortwahl herumgeritten. Jeder weiß doch, was mit "Raubkopie" gemeint ist. Oder bist Du einer der glaubt, daß Zitronenfalter Zitronen falten?

Das ist keineswegs polemisch. Wer "Raubkopie" sagt, hat entweder nicht verstanden, worum es geht oder will absichtlich FUD verbreiten. In beiden Fällen wäre es besser zu schweigen.
 

helge

Akerö
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Ok mein lieber helge. Du scheinst ein Fall von Hobby-Jurist zu sein.
Durch das verändern des Programms greifst du in das Programm selber ein und das ist schlicht und ergreifend geschützt. Natürlich kannst du daheim tun und lassen was du willst - so lange du dich nicht erwischen lässt.
Und glaub mir eins: in Rechtsfragen kenne ich mich ganz gut aus.
Ich befürworte solcherlei Vorgehen auch nicht, aber das ist in diesem Fall einfach erlaubt.

Und zum Thema Raubkopien: so wurde Windows Marktführer...

Ich find's schade, dass ich einen ellenlangen Text schreibe, Paragraphen raussuche und versuche, meine Meinung zu belegen aber jede Möglichkeit, mich korrigieren zu lassen, offen halte. Und dann kommt einer nach dem anderen (du wärst der 3.), der mit einem plumpen Dreizeiler sagt, ich hätte einfach Unrecht.

Das mit dem erwischen lassen, ist doch das, was ich meine. Wenn jedoch eine Hausdurchsuchung wäre und man fände Mac OS X auf einem PC oder man würde seinen Freunden erzählen, man hätte Mac OS X auf seinem PC, meinst du wirklich, dies würde für eine Anzeige wegen Urheberrechtsverstößen reichen?
Erst das Veräußern (das heißt Veröffentlichen, anderen zugänglich machen, besonders Fremden, wie ja bei ebay eindeutig geschehen ...) macht die ganze Sache zu einer Straftat.

PS: ich bin kein Hobby-Jourist, sondern Informatiker (Vollblut~). Und als solcher hat man im Studium ein halbes Jahr lang Medienrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Walli

Blutapfel
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Wer "Raubkopie" sagt, hat entweder nicht verstanden, worum es geht oder will absichtlich FUD verbreiten. In beiden Fällen wäre es besser zu schweigen.
Raubkopie ist einfach ein etablierter Begriff und jeder weiß, was damit gemeint ist. Muss man jetzt extra ein neues Wort finden? Ich finde den Vergleich mit dem Zitronenfalter recht passend.
 

MacMark

Jakob Lebel
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"Illegal erstellte Kopie" heißt das. "Illegale Kopie" wäre übrigends auch falsch. "Raubkopie" ist vollkommener Blödsinn und Industrie-FUD.
 

debunix

Prinzenapfel
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@ helge:
ich verstehe schon was du meinst. Nur ist es so, dass man mit dem Kauf der Software ein "Nutzungsrecht" erhält, das weder eine Umgestaltung noch eine Veränderung des Programmcodes erlaubt.
Du darfst es bestimmungsgemäß verwenden, sprich auf einem von dir gekauften Mac installieren, jedoch an dem Programm selber nichts verändern.
Das ist eben das Problem, dass man etwas kauft, es einem aber nicht gehört (im Sinne von geistigem Eigentum).
Es stellt ganz klar eine Verletzung des Urheberrechts dar. Aber der Satz ist auch bekannt:
"Wo kein Kläger, da kein Richter!"
 

MacMark

Jakob Lebel
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http://bundesrecht.juris.de/urhg/__106.html
sagt:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, ...

aus:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

OS X ist als komplexe Software urheberrechtlich geschützt. Ich nehme an, daß der Anbieter sich also strafbar macht auf eBay.
 

debunix

Prinzenapfel
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Und bezüglich der Verbreitung von Windows war es für MS außerordentlich förderlich, dass beinahe jeder PC mit ihrem OS lief/läuft, egal ob legal oder illegal. Dies führte zu einer erheblichen Verbreitung des Systems und wo sind wir heute? Bei über 90 % Marktanteil, was zu einer gewissen Vormachtstellung ja wohl ausreicht. Und diese 90 % wären sicher nicht erreicht worden, wenn jeder sich dieses OS für über 100 € kaufen müsste. Schau dir mal Berichte über China etc. an, wo praktisch nur illegale Software eingesetzt wird. Zuerst gilt es das Produkt an den Mann zu bringen, dadurch entstehen gewisse Abhängigkeiten und früher oder später kann man daraus sehr wohl Kapital schlagen.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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ich bin kein jurist, kann von daher nicht einschätzen in wie fern solche lizenzen in deutschland jetzt gültig sind oder nicht.

aber in meinem gesunden menschenverstand ist das so: wenn jemand in eine disko möchte, in der wert auf gehobene kleidung gelegt wird, und er wird wegen seiner turnschuhe nicht hereingelassen, kann er sich soviel aufregen wie er will. der besitzter hat hausrecht. in jedem schwimmbad und in jeder turnhalle etc hängt eine hausordnung. wer die einrichtung benutzen möchte, muss dem zustimmen oder eben draußen bleiben. das ist das gute recht wenn einem etwas gehört.
nihct ander ist es in meinen augen wenn ich eine software kaufe. der hersteller verkauft sie mir unter gewissen bedingungen. dazu gehört eben auch das ich damit nur das mache für das die software eben gedacht ist.

und wenn solche vorgehensweise in deutschland wegen irgendwelcher löcher nicht okay sind, dann kann ich das nicht einschätzen. mag sein. trotzdem finde ich das man die arbeit der entwickler respektieren sollte, und sich an deren "lizenz-bitten" halten sollte. nebenbei könnte ja auch ein amerikaner das gerät erwerben... ;)

moralisch vertrete ich den standpunkt das er da versucht aus osx geld zu schlagen und deren gutes image nutzen möchte um provit zu machen. ich hatte osx auch zutestzwecken installiert. aber nur um sehen zu können ob das system was für mich ist. nicht um es produktiv einzusetzen (was imho auch nicht geht) oder um daraus geld zu machen, sondern einfach nur um mich zu informieren)

ruhig bleiben jungs.. ;) ob das nun legal ist oder nicht können wir hier eh nciht abschlißen klären, und noch weniger werde wir alle der selben meinung sein, selbst wenn es feststehen sollte.
denkt lieber dran das es ja sein kann das er hier auch angemeldet ist... ;)

joey
 

Skeeve

Pomme d'or
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"Illegal erstellte Kopie" heißt das. "Illegale Kopie" wäre übrigends auch falsch. "Raubkopie" ist vollkommener Blödsinn und Industrie-FUD.
Du magst ja recht haben. Das ändert aber nichts an der Tatache, daß jeder weiß, daß "Raubkopie" meint "Illegal erstellte Kopie".

Andererseits wissen nur die wenigsten, was "Industrie-FUD" ist. Ich wäre also dankbar, wenn Du Dich, da Du ja ganz offensichtlich um Klarheit bemüht bist, auch hier klare Worte fändest und nicht in Kauderwelsch verfielest.
 

gtemmel

Rheinischer Krummstiel
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Für mich steht es außer Frage, dass sich der Anbieter strafbar macht, nicht zuletzt, da er das OS und Programme vorinstalliert mit einer "Sicherungskopie" verkaufen will. Im Endeffekt ist es schon wurscht, ob er einen PC mitverkauft, oder nicht, grundlegend ist, dass er selbst vervielfältigte Software veräußern will (Egal, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt, oder nicht); siehe: "Auch der Versuch ist strafbar".

Ob es jetzt eine Raubkopie (was sich einfach langläufig als Begriff durchgesetzt hat) oder eine illegale Kopie ist, ist im Prinzip auch egal, Fakt ist, dass es mit dem Versuch des Verkaufs (und erst dann) strafbar ist.