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Unfassbar - Mac OSX auf HP bei eBay

  • Ersteller sweet apple
  • Erstellt am

joey23

Hochzeitsapfel
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Dass er die Originaversion verkaufen kann ist klar.

wobei das imho bei den intel-dvds nichts bringt, da man sie nur auf dem intel-mac (sorry für die bezeichnung) installieren kann auf dem sie ausgeliefert wurde. oder täusche ich mich da..?

joey
 

digger123

Gast
Hi Mädels,
mit diesem Diskussionen hab ihr den eingefleischten PC Usern wieder mal recht gegeben.
Das viele Mac User (ich drücke es mal etwas härter aus, es sei mir verziehen) einen Stock im A... haben.

Zum Thema:

Punkt 1) Wenn der Typ meint einen PC mit dem Hinweis das OSX drauf läuft bei Ebay zu verkaufen, dann laßt ihn doch. Ihr müßt den ja Nicht kaufen. Fühlt ihr euch da Angegriffen? Meint ihr das ihr von Apple einen Lobesbrief bekommt? Ich verstehe die Aufregung nicht.

Punkt 2) Habe mal bei Ebay nach gleichwertigen PCs gesucht. Und er will sich damit bestimmt nicht bereichern, da PCs dieser Güte alle im Schnitt soviel kosten.

Fazit für mich:

Viel Rauch um nix. Wie im Mac Foren üblich!!!!!!!!!

Guten Abend!
 
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Power

Kaiser Wilhelm
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So, habe das ganze jetzt mal Ebay gemeldet!

Es kann ja nicht sein das der Typ mit gecrackten Mac OS X Versionen, für die er nicht mal ne Lizenz hat auch noch Geld verdienen will!

Ich hoffe er wird abgemahnt oder ausgeschlossen!
 

digger123

Gast
So, habe das ganze jetzt mal Ebay gemeldet!

Es kann ja nicht sein das der Typ mit gecrackten Mac OS X Versionen, für die er nicht mal ne Lizenz hat auch noch Geld verdienen will!

Ich hoffe er wird abgemahnt oder ausgeschlossen!

Bekommst ein Bienchen! Man ist das Arm... .
 

Power

Kaiser Wilhelm
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@digger123

Kann es sein das du ein fehlendes Rechtsverständniss hast?
 
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Power

Kaiser Wilhelm
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30.05.06
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Ups, hatte ganz überlesen, dass das Angebot schon beendet wurde!

Hoffentlich wird er trotzdem von Ebay auf den Verstoß hingewiesen!
 

digger123

Gast
@digger123

Kann es sein das du ein fehlendes Rechtsverständniss hast?

Glaube ich nicht.
Bis her habe ich jedem im meinem Umfeld geholfen, wenn ich konnte, dem ein Unrecht getan wurde.
Was interessiert mich Apple.
Meine Meinung:
Du hast bestimmt auch in der Schule deine Klassenkameraden verpfiffen, wenn Sie auf dem Schulhof geraucht haben. :p
 

Power

Kaiser Wilhelm
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30.05.06
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Also

1.) ist dieser Vergleich völliger blödsinn...

2.) war ich derjenige der auf dem Schulhof geraucht hat!
 

helge

Akerö
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1.820
Bekommst ein Bienchen! Man ist das Arm... .

Dass man den Typ bei ebay meldet, macht durchaus Sinn. Ebay - und auch der Käufer - könnten sonst selbst zur Verantwortung gezogen werden. In solchen Sachen ist das Urheberrecht ziemlich streng. Da interessiert Unwissenheit niemanden.
 

digger123

Gast
Also

1.) ist dieser Vergleich völliger blödsinn...

2.) war ich derjenige der auf dem Schulhof geraucht hat!

Ja schön, und warum verpfeiffst du ihn? Davon abgesehen, ist zumindestens die zweite abgeänderte Anzeige bei Ebay von ihm nicht mehr Strafbar. Denn für ein kann, kann keiner Verurteilt werden. Mach es doch bei allen 1000 die den Satz schreiben "zu Testzwecken". Dann hast du vielleicht nicht mehr so viel Lange Weile.:eek:
 

debunix

Prinzenapfel
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Beiträge
548
Aus welchem Teil des UrhRG leitest du das denn ab?

"Die §§ 69a-69g UrheberG sind Sonderregelungen für das Computerprogramm als Sprachwerk im Sinne des § 2 UrheberG.

Im übrigen Urheberrecht gilt für Computerprogramme die Besonderheit, dass diese auch für eigene und private Zwecke nicht bearbeitet werden dürfen. Bereits schon die Bearbeitung ohne die Absicht, diese einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist rechtswidrig. Der Begriff Computerprogramm ist weitgefasst und wird nicht konkret definiert, da anderenfalls den sich steten Wandel des Computerzeitalters nicht Rechnung getragen werden könnte. Geschützt durch § 69a UrheberG werden sämtliche, die Multimedia steuernde Software wie Datenbanken, im Zusammenhang mit Datenbanken die RETRIEVAL-Software sowie die geschlossenen Online-Dienste T-Online, Compuserve oder AOL steuernde Computer-Software. Im Bereich des Internets sind Computerprogramme die Browser, d.h. die zum Betrachten von Daten dienenden Benutzeroberflächen, die Search-Engines, die der Suchmaschine nach Daten im Internet dienen, oder die e-mail Software (elektronische Post, Software-Agenten, knowbots), die im Netz eigenständige Aufgaben erfüllen wie z.B. Nachrichten oder sonstige Dokumente sammeln, selbständige Links aktivieren, überprüfen und Suchergebnisse auswerten, die Router-Software, d.h. Software, die den Versand von Daten im Internet steuert, die digitalen Münzen wie e-cash und cyber-cash zugrundeliegende Software, IRC-Software, die das Chatten im Internet ermöglichen, also die Kommunikation der Teilnehmer in Echtheit durch Textaustausch, BWS-Software, Bulletin-board-System zum up- und downloaden von Dateien, oder push- und pull-technology-Software, die das dauerhafte, automatische Zusenden von Informationen nach vorheriger, einmaliger Anforderung ermöglicht. Ebenso HTML-Programmierung ist als Computerprogramm anzusehen, weil die logische Struktur des Internet-Dokuments durch bestimmte Befehle, z.B. einer Website definiert, d.h. bestimmten Befehlen die Anordnung und das Format der Bestandteile der Seite, vorgegeben wird. Hier muß die Programmiersprache selbst auch als Computerprogramm angesehen werden. Geschützt wir nicht nur die Maske als Ausdrucksform eines Computerprogrammes, sondern auch Bildschirm-Displays, und die Website als solche, d.h. die directory-Menüs, die Datenbank selbst, ja sogar Texte, Grafiken, Fotografien, vergleiche insoweit Koch GRUR 1997, 417, 418 ff."

Nutzungsrecht:
"Infolge der Tatsache, dass das Nutzungsrecht des Urhebers das Kernstück enthält und hiermit merkantile Werte verbunden sind, wird die Nutzung entsprechend dem merkantilen Wert in verschiedene Arten untergliedert.

Eine Aufgliederung könnte beispielsweise sein:

Nutzungsrechte

Die eingeräumten Nutzungsrechte werden in einfache, ausschließliche, alleinige Nutzungsrechte aufgeteilt. Ebenfalls können Sie zeitlich und räumlich befristet werden.

Paranthese einfaches Nutzungsrecht

Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes bedeutet lediglich, dass der Nutzungsnehmer berechtigt ist, das entsprechende Werk zu vervielfältigen, verbreiten usw., ohne jedoch den Urheber oder andere Nutzungsberechtigte ausschließen zu können.

Ausschließliches Nutzungsrecht

Das ausschließliche oder auch exklusive Nutzungsrecht bedeutet, dass der Lizenznehmer oder Nutzungsberechtigte das Recht zur Nutzung ausschließlich erhält, d.h. dass neben ihm und dem Urheber keine dritte Person berechtigt ist, das Werk zu nutzen.

Alleiniges Nutzungsrecht

Von einem alleinigen Nutzungsrecht spricht man, wenn der Nutzungsberechtigte die Nutzungsrechte allein, d.h. auch unter Ausschuß des Urhebers nutzen darf.

Zeitliche Begrenzung

Nutzungsrechte können zeitlich auf einen bestimmten Zeitraum, konkret auf fünf Jahre, oder abstrakt die Dauer der Schutzrecht begrenzt werden. Sie sind dann nur außerordentlich kündbar.

Unzeitlich unbefristete Nutzungsverträge können jederzeit mit einem einmonatigen bis sechsmonatigen Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ob eine ein- oder sechsmonatiges Kündigungsfrist einzuräumen ist, hängt von dem Inhalt des Vertrages ab. Muß man davon ausgehen, dass der Nutzungsberechtigte sich wirtschaftlich auf die Nutzung einstellt, wird man eine längere Kündigungsfrist einräumen müssen als wenn dies nicht der Fall ist.

Räumliche Begrenzung

Nutzungsrechte können räumlich territorial begrenzt werden, etwa Bundesland xy oder national oder aber deutschsprachiger Raum usw. Darüber hinaus ist auch die weltweite Einräumung, d.h. räumlich unbegrenzte Einräumung von Nutzungsrechten möglich."

Und noch ein Link

Noch Fragen!?
 

Power

Kaiser Wilhelm
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Ich hab schon gesehen, gegen dich zu argumentieren macht keinen Sinn. Also lass ich es...

Mein letzter Post in diesem Threat: Natürlich kann er 1000 x das Wort "kann" hinschreiben! Dann sollte er aber den letzten Absatz weglassen, dann hätte ich nix dagegen.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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9.247
Hi Mädels,
mit diesem Diskussionen hab ihr den eingefleischten PC Usern wieder mal recht gegeben.
Das viele Mac User (ich drücke es mal etwas härter aus, es sei mir verziehen) einen Stock im A... haben.

Zum Thema:

Punkt 1) Wenn der Typ meint einen PC mit dem Hinweis das OSX drauf läuft bei Ebay zu verkaufen, dann laßt ihn doch. Ihr müßt den ja Nicht kaufen. Fühlt ihr euch da Angegriffen? Meint ihr das ihr von Apple einen Lobesbrief bekommt? Ich verstehe die Aufregung nicht.

Punkt 2) Habe mal bei Ebay nach gleichwertigen PCs gesucht. Und er will sich damit bestimmt nicht bereichern, da PCs dieser Güte alle im Schnitt soviel kosten.

Fazit für mich:

Viel Rauch um nix. Wie im Mac Foren üblich!!!!!!!!!

Guten Abend!

da du dich wohl nicht früh genug eingeschaltet hast: er hat erst versucht einen pc incl installiertem osx zu verkaufen, und auf anfrage auf gesagt das er gecrackte software dazulegt.

das hat nichts mit apple-fan oder nicht zu tun. das ist einfach nicht in ordnung.

@digger123

Kann es sein das du ein fehlendes Rechtsverständniss hast?

also ich fand deine äußerung auch nicht in ordnung. er gehört abgemahnt, aber mehr auch nicht.

joey
 

digger123

Gast
Ich hab schon gesehen, gegen dich zu argumentieren macht keinen Sinn. Also lass ich es...

Mein letzter Post in diesem Threat: Natürlich kann er 1000 x das Wort "kann" hinschreiben! Dann sollte er aber den letzten Absatz weglassen, dann hätte ich nix dagegen.

Super, erster weg zur besserung. :)
Sorry, aber ich kann Petzen nicht leiden.:p
 

digger123

Gast
da du dich wohl nicht früh genug eingeschaltet hast: er hat erst versucht einen pc incl installiertem osx zu verkaufen, und auf anfrage auf gesagt das er gecrackte software dazulegt.

das hat nichts mit apple-fan oder nicht zu tun. das ist einfach nicht in ordnung.



also ich fand deine äußerung auch nicht in ordnung. er gehört abgemahnt, aber mehr auch nicht.

joey

ach man ich gebs auf. und was ist mit dem Typen hier der eine Private Mail veröffentlicht. Der hat ja nix Strafbares getan. man man man