Benutzer 239155
Gast
Genau das ist rechtlich noch gar nicht abschließend geklärt. Selbst wenn irgendein Amts- oder Landgericht dazu ein Urteil gefällt hat, ist das noch lange nicht allgemeinverbindlich.Wenn deine Daten in einem Container liegen und damit nicht von WhatsApp verarbeitet werden können, weil WhatsApp diese Daten gar nicht sieht, dann ist die DSGVO hier auch nicht zuständig bzw. interessiert sich dafür nicht.
Aber Du hast recherchiert?!ich dachte mir schon, dass so etwas hier irgendwann noch auftauchen wird. Hast du auch recherchiert, wie wird das umsetzen wollen?
Telegram ist so ausgelegt, dass sie nicht nur die Nutzerdaten und Metadaten haben, sondern auch alle Nachrichten und Medien, die darüber versendet wurden. Das ist deutlich mehr als WhatsApp seit Einbindung des Verschlüsselungsverfahrens von Signal haben kann. Alleine dieser Umstand führt jegliche Datenschutz-Argumente pro Telegram ad absurdum. Daran ändert auch die angeblich gesplittete Speicherung (von der niemand weiß, wie das tatsächlich umgesetzt ist) nichts. Immerhin können die Fragmente ja irgendwann wieder zusammengesetzt werden.
Oder bekommst Du Puzzle und musst bei Telegram die Nachrichten erst selbst richtig zusammenbauen?
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