eyecandy
Graue Französische Renette
- Registriert
- 08.12.05
- Beiträge
- 12.209
trotzdem wäre der richtige - und vor allem verständliche - begriff pauschalisieren/pauschalisierungEs hat etwas "absolutes", wenn ich sage: "Alle Jugendlichen vergeben Schwarzes Karma."
Da sollten wir uns einig sein.![]()
trotzdem wäre der richtige - und vor allem verständliche - begriff pauschalisieren/pauschalisierung![]()
Vor allem, wenn man es schon genau andersrum erlebt hat. Man sollte nicht das Alter als Vorwand für falsches Verhalten nehmen. Das ist leider nicht sehr realitätsnah. Ich denke die Diskussion hat gezeigt, dass man Karmavergabe nicht unbedingt an einem gewissen Alter festmachen kann, sondern an Persönlichkeiten. Das fehlt mir ein bisschen...
Es hat etwas "absolutes", wenn ich sage: "Alle Jugendlichen vergeben Schwarzes Karma."
Da sollten wir uns einig sein.![]()
*husthust* ich hab noch nie negatives hergegeben
und ich bin 16
ist doch schön!
ich hätte dagegen gerne einen kurzfristigen karmabooster, damit es durchaus mal mehr bobbel werdenirgendwie doch sehr beaengstigend, dass ich jetzt einem user 2 bobbels verpasse oder wegnehme wenn ich karma vergebe... mh ich bin fuer einen schieberegler!
mh ich bin fuer einen schieberegler!
Wer meckert, kriegt schwarzes Karma - vor der Reduzierung. :-DHuih,
schöne Idee, aber das Geschrei wird groß sein
Errichte schonmal eine Messerarmee zur Selbstverteidigung.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.