Peterpeterpeter
Wilstedter Apfel
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@tripleist, das mit dem Grenzstein interessiert mich. Das wollte ich hier auch unlängst machen, da wurde mir aber erzählt, man dürfe nicht selbst nach den Grenzsteinen suchen/graben. Weißt du da näheres? Wenn es so ist, was ist der Gedanke dahinter? Zu verhindern, dass Grenzsteine versetzt werden und dann jemand behauptet, er habe nur 2 Löcher, weil er bei dem anderen den Stein ursprünglich vermutet hatte?
"Die Festlegung und Herstellung von Grenzpunkten ist eine hoheitliche Aufgabe. In keinem Fall dürfen Sie einen Grenzstein ausgraben und neu setzen oder einen schief stehenden Grenzstein gerade rücken.
Das Vermessungs- und Katastergesetz bestimmt, "dass Vermessungsmarken nur von den zuständigen Vermessungsstellen (Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure) eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden dürfen".
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldstrafen geahndet werden."
Aber solange du ihn nicht lockerst, ausgräbst etc...
Viele Grüße, Björn (Vermessungstechniker)