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smb

Johannes Böttner
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Ansonsten habe ich mit dem Mac mini eine rechtmäßige Kopie von Mac OS X erworben.

Für den Mac Mini, ja. Für die andre Kiste da, nein.

[…]2. Permitted License Uses and Restrictions.
A. This License allows you to install and use one copy of the Apple Software on a single Apple-labeled computer at a time. This
License does not allow the Apple Software to exist on more than one computer at a time[…]

Das ganze <SOFTWARE LICENSE AGREEMENT FOR MAC OS X> kannst du unter folgendem Link betrachten.
 
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Für den Mac Mini, ja. Für die andre Kiste da, nein.



Das ganze <SOFTWARE LICENSE AGREEMENT FOR MAC OS X> kannst du unter folgendem Link betrachten.

Nur weil etwas in Apples Lizenzbestimmungen steht, heißt das nicht, dass es auch gültig ist. Nach einer nicht unbedeutenden Meinung (soweit ich weiß sogar herrschenden Meinung, h.M.) in der Rechtswissenschaft sind diese sog. Klickverträge nämlich nach deutschem Recht unwirksam. Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
 
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01.02.07
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Schön und gut, aber die Lizenz wird auch in gedruckter Form mitgeliefert. :)

Aber auch die ist nicht wirksam, weil man dazu keinerlei Zustimmungserklärung abgibt. Und selbst wenn, dann wäre sie immer noch nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu behandelrn (siehe Wikipedia-Artikel).
 
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01.02.07
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Die schließt du mit dem Kauf ab.

Ich weiß nicht wies beim Apple Online Store ist, aber mir wurden beim Kauf des MM die Lizenzbedingungen nicht vorgelegt...

Ich glaube auch nicht, dass du einen Weg finden wirst dein Verhalten als rechtsgültig darzustellen...

Diese Ansicht darfst du natürlich haben. Schließlich gilt in Deutschland auch die Meinungsfeiheit. ;)
 
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BigB

Angelner Borsdorfer
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619
Der Core 2 Duo schlägt im Lian-Li Gehäuse. Den Core Duo hab ich im Notebook und der Celeron D steht eine Etage tiefer.

Das grenzt ja an IT-Sexismus, wenn man den Computer bloß auf seinen Prozessor begrenzt. :D

Sorry, der musste sein. :innocent:

Gruß
Björn
 

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Silver111

Reinette Coulon
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Die schließt du mit dem Kauf ab. Ich glaube auch nicht, dass du einen Weg finden wirst dein Verhalten als rechtsgültig darzustellen...

hm, das ist aber glaub ich immer so eine heikle Sache. Du kannst sie ja auch erst lesen, wenn du das Produkt gekauft hast. Eigentlich sind sie nicht gültig, weil du vorher übereinstimmen musst.

Das Gleiche ist auch so bei Computerspielen, irgendwo hatte ich mal was gelesen...

Naja, solange er eine Original Version von OS X benutzt, ist es mir egal, was er damit macht.
Und wenn sie gefälscht ist, auch. Ich mein, bekomme ich Geld von Apple, oder sonst irgendwas? Nö, also...
 

gtemmel

Rheinischer Krummstiel
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20.10.06
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376
Ist es wirklich notwenig, alle 1-2 Monate eine Diskussion über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des OSX86 Projektes zu führen? Ich persönlich finde: NEIN!

Vor allem, solange in jedem die selben pseudojuristischen Theorien pro und contra stehen.

Er hat uns seinen Arbeitsplatz gezeigt, der sieht arm aus, und gut ists.
 
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