das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.Wir können leider nur punktuell an den Diskussionen teilnehmen. Vieles wird von den Mods in die interne Diskussion geholt und dort besprochen. Anderes wird durch PNs an uns herangetragen. Da reagieren wir of recht zügig für eine 'Hobbytruppe'.
da gibts kein ACK von mir. seht euch doch nur unsere landplage ander verlorene Charme geht aber auch auf die Mod's hier zurück die teilweise wirklich einer sehr komische ansicht haben![]()
das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.
ich dachte, das AT eine gmbh ist ?
da kann doch von hoppytruppe nicht die rede sein.
oder habe ich was falsch verstanden ?
Und?ich dachte, das AT eine gmbh ist ?
Eine GmbH ist doch lediglich "etwas Rechtliches". Ich kenne genug Flugzeugeigner, die eine GmbH gegründet haben, um ihr Flugzeug an andere Piloten zu verchartern. Das ist auch nur Hobby. Der große Reibach lässt sich nicht damit machen.da kann doch von hoppytruppe nicht die rede sein.
oder habe ich was falsch verstanden ?
ganz so ist das auch nicht. ein verein, darf z.b. keinen gewinn machen.Eine GmbH ist doch lediglich "etwas Rechtliches".
Egal, was da in Österreich an Rechtschreibung so gilt, "MUß" gibt es da bestimmt nicht.
74er
Natürlich darf ein Verein Gewinn machen (auch gemeinnützige). Wie sollen sich auch sonst Vereine langfristig finanziell über Wasser halten?ganz so ist das auch nicht. ein verein, darf z.b. keinen gewinn machen.
eine GmbH MUß einen machen.
In Österreich darf ein Unternehmen (was immer ob Verein oder OHG oder sonst was) keinen Gewinn machen, sonst verliert es den Status der Gemeinnützigkeit und muss höhere Steuern oder sonstige Abgaben zahlen. Natürlich werden die Erhaltungskosten, Büroausgaben, Honroare und Gehälter nicht als Gewinn gerechnet - das ist der Umsatz. Gewinn ist das, was nach Abzug sämtlicher Spesen, Ausgaben und Abgaben übrig bleibt!Natürlich darf ein Verein Gewinn machen (auch gemeinnützige
Liebe salome, das österreichische Wirtschaftsrecht weicht nur unwesentlich vom deutschen ab. Vor allem sind Vereine, offene Handelsgesellschaften oder ähnliches nicht zwangsläufig "gemeinnützig", das wäre auch ein Widerspruch.In Österreich darf ein Unternehmen (was immer ob Verein oder OHG oder sonst was) keinen Gewinn machen, sonst verliert es den Status der Gemeinnützigkeit ....
Ich bin keine Wirtschaftsente aber zwischen Umsatz und Gewinn kann ich unterscheiden und dass "gemeinnützige" keinen Gewinn machen dürfen, das weiß ich auch.
Na ganz so platt ist es auch nicht. Natürlich sollte eine Gesellschaft Gewinn machen und natürlich horcht zumindest das Finanzamt nach, wenn es nach ein paar Jahren immer noch keine Steuern erhält. Aber wer soll denn die Gesellschafter einer GmbH zwingen, Gewinn zu machen? Es sollte im eigenen Interesse eines Unternehmens liegen, Gewinne zu machen.ganz so ist das auch nicht. ein verein, darf z.b. keinen gewinn machen.
eine GmbH MUß einen machen.
Das stimmt, ich rede aber von "gemeinnützigen" Unternehmen, ohnehin weniger von Vereinen, denn das Vereinsrecht ist ein eigenes, aber viele kleine "Wirtschaftsbetriebe", zum Beispiel Fortbildungsveranstalter, Wohnbaugesellschaften, dürfen sich als gemeinnützig eintragen lassen und dann keinen Gewinn machen. Tun sie das, wird ihnen das Epitheton "gemeinnützig" weggenommen und das ändert eine Menge.Liebe salome, das österreichische Wirtschaftsrecht weicht nur unwesentlich vom deutschen ab. Vor allem sind Vereine, offene Handelsgesellschaften oder ähnliches nicht zwangsläufig "gemeinnützig", das wäre auch ein Widerspruch.
salome ist schon so im Urlaub, dass sie Groß- und Kleinschreibung ignoriertDas deutsche und das österrische Rechtssystem unterscheiden sich nicht so stark, wie Du vielleicht denken magst.![]()
und unterstellt, Postings beruhen auf diesem ohne ihr Gegenüber und deren background bzw. know-how zu kennen. Aber wie sie ja selber schreibt, sie sei keine "Wirtschaftsente" und das war nicht zu überlesen.eine Diskussion, die nicht auf Fakten beruht sondern auf glauben und meinen
Salome
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.