- Registriert
- 06.02.05
- Beiträge
- 23.683
Das lege ich fest.Welche Chauvis kriegen eigentlich am Ende das Geld aus der Chauvikasse?
Das lege ich fest.Welche Chauvis kriegen eigentlich am Ende das Geld aus der Chauvikasse?
Welche Chauvis kriegen eigentlich am Ende das Geld aus der Chauvikasse?
Ach.. das ist doch so ein kollektives ding. da zahlen wir doch alle gern, oder?Wer hat denn angefangen...?
Und da haben wir schon den ersten Bewerber!Der größte.
btw:
Neben der Chauvi-Kassa stehen natürlich noch viele andere:
Die Zicken-Kassa.
Die Bürogänse-Traschtanten-Kasse.
Die Sexismus-Kassa für Alice Schwarzer-Zitate.
Und natürlich:
Die "Ich komme nur zum stundenlangen Telefonieren ins Büro und brülle dann meine Menstruationsbescwerden durchs Großraumbüro sodass jedem der Appetit vergeht"-Kassa.
Geldstrafe wegen Lärmbelästigung, wenn man es nachts laufen lässt?... man bekommt immernoch 2000€ oder mehr
Sent from my iPhone using Tapatalk 2
Sent from my iPhone using Tapatalk 2
Genau, dieser Signaturterror geht gar nicht.
Sent from my iPhone using Tapatalk 2
Es kostet dich nicht mehr und nicht weniger als deine unsterbliche Seele.Haben die Experten diese Zeile jetzt etwa verpflichtend gemacht? Kann ich mich wenigstens freikaufen?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.