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Öffentliches Posten von Babybildern...geht das zu weit?

Cohni

Ananas Reinette
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Obwohl ich den Einwand von @Martin Wendel nachvollziehen kann, dass unser Forum, aber zumindest der bestimmte Thread nicht unbedingt der richtige Ort für das Veröffentlichen war.

Die daraus folgende Diskussion finde ich ehrlich gesagt sehr interessant. Verschiedene Blinkwinkel auszutauschen ist bereichernd.

Einen Konsens müssen wir auch nicht erreichen, kann man bei diesem Thema wahrscheinlich auch nicht.

Solange wir uns nicht an die Gurgel gehen, ist es vielleicht ein bisschen aufgebauscht (von allen „Seiten“), aber interessant. Für mich jedenfalls.
 

AndaleR

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@Cohni Wieso war es der falsche Thread? Darf man dort wirklich nur "Hardware" posten? "Ich hab was neues" - ist doch auch sehr allgemein verfasst. Und das Bild wäre sicher nicht gekommen, wäre kurz vorher niemand schwanger geworden.
 

El Cord

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Ich finde die Diskussion noch aus einem anderen Blickwinkel heraus interessant:

Postet man ein Babyfoto auf sozialen Netzwerken, tritt man u.U. die Rechte an diesem Foto ab.

Was, wenn das Netzwerk irgendwann mal richtig Geld mit diesen Foto verdient und das inzwischen erwachsene Baby auf die Idee kommt, die Eltern nun in Regress zu nehmen?

Wie geht das wohl juristisch aus?
 

Cohni

Ananas Reinette
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@Cohni Wieso war es der falsche Thread? Darf man dort wirklich nur "Hardware" posten? "Ich hab was neues" - ist doch auch sehr allgemein verfasst. Und das Bild wäre sicher nicht gekommen, wäre kurz vorher niemand schwanger geworden.
Ja...ich finde es für das Ereignis an sich etwas "unpassend", weil dort eigentlich nur Konsumgüter gepostet werden. Oder täusche ich mich da?

Also zumindest unter diesem Eindruck, der nicht stimmen muss, wäre ein eigener Thread vielleicht besser gewesen, um eben dem Besonderen des schönes Ereignisses gerecht zu werden, wenn man es schon teilen will.

Andererseits kann man die Sache auch mit Augenzwinkern und weniger "politisch korrekt" betrachten. Dann war das Posten in diesem Thread beabsichtigt und eben etwas ironisch angehaucht. Da es aber sofort losging, weiß man nichts über die weitere Intention des Opa.

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht...Also mein Humor wäre es eigentlich, wenn man sowas auch dort postet, selbst wenn nur Technik Thema ist. Mhm...
Wie geht das wohl juristisch aus?
Ich glaube das erwachsene Baby hätte keine Chance, weil die Eltern es rechtlich sauber in seinem Namen damals so entschieden haben.

Da sehe ich keine Möglichkeit.
 

AndaleR

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Ich finde die Diskussion noch aus einem anderen Blickwinkel heraus interessant:

Postet man ein Babyfoto auf sozialen Netzwerken, tritt man u.U. die Rechte an diesem Foto ab.

Was, wenn das Netzwerk irgendwann mal richtig Geld mit diesen Foto verdient und das inzwischen erwachsene Baby auf die Idee kommt, die Eltern nun in Regress zu nehmen?

Wie geht das wohl juristisch aus?
Das ist doch bei allen Bildern, die über WA u.a. versendet werden, das gleiche, oder nicht?

@Cohni Konsumgüter - so ein Kind kann auch ganz schnell teuer werden.
Ich hab es jetzt auch gar nicht weiter verfolgt, aber hat @lorry hat sich gar nicht mehr gemeldet? Wahrscheinlich überrumpelt von der Lawine, die sein Beitrag ausgelöst hat.
 
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Empire
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Vielleicht gibt es diese Einwilligung für das posten im Forum sogar...
Den Forumbetreiber interessiert erst einmal lediglich, ob der Poster der Rechteinhaber (i.S. Fotograf) ist.
Und das Bild wäre sicher nicht gekommen, wäre kurz vorher niemand schwanger geworden.
Aha. Anlass des Threads war ein Babyfoto hier im Forum? Habe ich nicht mitgekommen 😞;). Wenn es so sei, wird es imho in den Tiefen von Nullen und einsen verschwinden. Ändert allerdings nichts am Grundsätzlichen.
Postet man ein Babyfoto auf sozialen Netzwerken, tritt man u.U. die Rechte an diesem Foto ab.
japp. Du bezahlst ggf. mit der zukünftigen Kapitalisierung deiner Daten. Da muss man auch bei Bilderhostern aufpassen.
 

Cohni

Ananas Reinette
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@Cohni Konsumgüter - so ein Kind kann auch ganz schnell teuer werden.
Ich hab es jetzt auch gar nicht weiter verfolgt, aber hat @lorry hat sich gar nicht mehr gemeldet? Wahrscheinlich überrumpelt von der Lawine, die sein Beitrag ausgelöst hat.
😁 Wem sagst Du das.

Natürlich haben wir den armen Kerl vollkommen überrumpelt. Der wollte einfach nur seine pure Freude mitteilen ohne jegliche Hintergedanken und sofort ging die Diskussionsmaschinerie los. Ich selber bin mit so etwas sehr leicht zu triggern und neige gerne zum Überpalavern.

Insofern war vielleicht der Einwand mit der Ostermontaglangeweile auch nicht ganz so weit hergeholt... :innocent:

Wir haben das Thema des armen Neu-Opa einfach brutal gekapert.
 
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El Cord

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Ja...ich finde es für das Ereignis an sich etwas "unpassend", weil dort eigentlich nur Konsumgüter gepostet werden. Oder täusche ich mich da?

Also zumindest unter diesem Eindruck, der nicht stimmen muss, wäre ein eigener Thread vielleicht besser gewesen, um eben dem Besonderen des schönes Ereignisses gerecht zu werden, wenn man es schon teilen will.

Andererseits kann man die Sache auch mit Augenzwinkern und weniger "politisch korrekt" betrachten. Dann war das Posten in diesem Thread beabsichtigt und eben etwas ironisch angehaucht. Da es aber sofort losging, weiß man nichts über die weitere Intention des Opa.

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht...Also mein Humor wäre es eigentlich, wenn man sowas auch dort postet, selbst wenn nur Technik Thema ist. Mhm...

Ich glaube das erwachsene Baby hätte keine Chance, weil die Eltern es rechtlich sauber in seinem Namen damals so entschieden haben.

Da sehe ich keine Möglichkeit.

„Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts dar und ist im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Danach dürfen Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das Persönlichkeitsrecht ist altersunabhängig. Deshalb haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild und die Eltern benötigen grundsätzlich die Einwilligung des Kindes.“

“Werden die Fotos der Kinder durch die Eltern selbst veröffentlicht, besteht ein Interessenskonflikt zwischen den eigenen Interessen der Eltern (Selbstdarstellung) und ihrer Fürsorgepflicht im Interesse des Kindes zu handeln, wenn das Kind nicht einsichtsfähig ist. In einem solchem Fall müssten die Eltern die Einwilligung sich selbst gegenüber erteilen. Insoweit wären sie, auf der einen Seite potentielle Gefährder der Rechtsgüter des Kindes und auf der anderen Seite gleichzeitig berufene Vertreter zum Schutz dieser Rechtsgüter.

Vor diesem Hintergrund können die Eltern ihre Kinder (nach Maßgabe der §§ 1629 II, 1795 II, 181 BGB analog) nicht wirksam vertreten. Soll die Veröffentlichung des Fotos auf eine Einwilligung gestützt werden, so kann gem. § 1909 Abs. 1 BGB auf Antrag der Eltern durch das zuständige Familiengericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dieser muss das Kind über den Zweck und Umfang der Veröffentlichung, aber auch über die Rechtsfolgen und die ihm zustehenden Rechte aufklären.“

“Bilder gelten generell auch als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, wenn die abgebildete Person nach Maßgabe des Art. 4 Nr. 1 DSGVO identifiziert werden kann.

Das ist ohne Zweifel immer dann der Fall, wenn das Gesicht des Kindes erkennbar ist. Anders als das Kunsturhebergesetz (KUG) erfasst die DSGVO den gesamten Vorgang, von der Anfertigung bis hin zur Verbreitung der Bilder. Das Hochladen der Kinderfotos in sozialen Medien wie Facebook, Instagram und Co. stellt damit eine Datenverarbeitung dar.

 
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Cohni

Ananas Reinette
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Da das Baby aber noch nicht als rechtsfähig gilt, können/müssen auch die Eltern diese Einwilligung des Kindes übernehmen.

Ist eigentlich klar geregelt.

EDIT PS: Natürlich übernehmen sie damit auch eine besondere Verantwortung
 

Mitglied 105235

Gast
Da das Baby aber noch nicht als rechtsfähig gilt, können/müssen auch die Eltern diese Einwilligung des Kindes übernehmen.
Und genau hier sehe ich das Problem an den geposteten Bild, denn es kam nicht von den Eltern sondern von Opa und dazu beinhaltet das Bild dazu auch noch Personenbezogene-Daten wie Geburtsdatum, Größe, Gewicht und da es ein Foto ist eben sogar das Aussehen.

Zu solchen Personenbezogenden-Daten gehört sogar das Kfz Nummernschild, so dass eigentlich nicht mal jemand ein Fremdes Auto einfach so Fotografieren dürfte und es anschließend im Internet stellen. Und das ist nur ein Auto und nicht ein Baby/Kind.
 

El Cord

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Viel Spaß bei einem Neugeborenen.

Eigentlich müsste man durch diese Unmöglichkeit auf einen gewissen Gedanken kommen....
Da das Baby aber noch nicht als rechtsfähig gilt, können/müssen auch die Eltern diese Einwilligung des Kindes übernehmen.

Ist eigentlich klar geregelt.

EDIT PS: Natürlich übernehmen sie damit auch eine besondere Verantwortung

„Werden die Fotos der Kinder durch die Eltern selbst veröffentlicht, besteht ein Interessenskonflikt zwischen den eigenen Interessen der Eltern (Selbstdarstellung) und ihrer Fürsorgepflicht im Interesse des Kindes zu handeln, wenn das Kind nicht einsichtsfähig ist. In einem solchem Fall müssten die Eltern die Einwilligung sich selbst gegenüber erteilen. Insoweit wären sie, auf der einen Seite potentielle Gefährder der Rechtsgüter des Kindes und auf der anderen Seite gleichzeitig berufene Vertreter zum Schutz dieser Rechtsgüter. Vor diesem Hintergrund können die Eltern ihre Kinder (nach Maßgabe der §§ 1629 II, 1795 II, 181 BGB analog) nicht wirksam vertreten. Soll die Veröffentlichung des Fotos auf eine Einwilligung gestützt werden, so kann gem. § 1909 Abs. 1 BGB auf Antrag der Eltern durch das zuständige Familiengericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dieser muss das Kind über den Zweck und Umfang der Veröffentlichung, aber auch über die Rechtsfolgen und die ihm zustehenden Rechte aufklären.“
 

Cohni

Ananas Reinette
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Das betrifft aber nur Kinder ab einem bestimmten Alter, wenn man annehmen kann, dass eine bestimmte Einsichts-und Entscheidungsfähigkeit des Kindes vorliegt.

Deshalb auch die Formulierung "grundsätzlich" müssen Eltern die Einwilligung der Kinder einziehen oder voraussetzen. Grundsätzlich heißt im Juristendeutsch, das sehr wohl Ausnahmen möglich sind.

Wo keine Einwilligungsentscheidung möglich ist, weil das Kind noch nicht dazu fähig, sind die Eltern dazu in die Lage versetzt.
 

El Cord

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Interessant an dieser Rechtsauffassung dürfte sein, dass die Eltern es leichter haben, dem Opa das Recht auf Veröffentlichung einzuräumen, als sich selbst.

Kommt mir durchaus auch sinnvoll vor.
Das betrifft aber nur Kinder ab einem bestimmten Alter, wenn man annehmen kann, dass eine bestimmte Einsichts-und Entscheidungsfähigkeit des Kindes vorliegt.

Deshalb auch die Formulierung "grundsätzlich" müssen Eltern die Einwilligung der Kinder einziehen oder voraussetzen. Grundsätzlich heißt im Juristendeutsch, das sehr wohl Ausnahmen möglich sind.

Wo keine Einwilligungsentscheidung möglich ist, weil das Kind noch nicht dazu fähig, sind die Eltern dazu in die Lage versetzt.

Nein, das gilt immer. Worauf gründest Du Deine Meinung?
 

Cohni

Ananas Reinette
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Das Ganze Konstrukt soll dem Schutz der Kinder dienen, funktioniert aber meiner Meinung nicht, weil es an der Wirklichkeit des Lebens vorbeigeht, wie so viele juristischen Dinge.

Erstens dieses "grundsätzlich". Ist eine schöne Hintertür des Gesetzgebers. "Grundsätzlich" ist schwammig, interpretierbar...aushöhlbar.

Das sieht man auch in unserer Diskussion hier. Egal, wie man zum Thema steht. Wäre es juristisch klar verboten, Kinderbilder öffentlich zu posten, würden wir uns wahrscheinlich gar nicht die Köpfe heiß reden.
 
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El Cord

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„Aber auch Minderjährige können gegen die eigenen Eltern einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts haben, wenn Fotos zu einem Zeitpunkt veröffentlicht wurden, in dem das Kind wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit noch nicht mitentscheiden konnte. Dabei sollten allerdings Verjährungsfristen beachtet werden. Weiterhin bestehen auch Ansprüche auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Auskunft (Art. 15 DSGVO).“
 

EmHa

Antonowka
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Das Baby hat auch das Recht auf elterliche Fürsorge. Trotzdem wird das Baby hin und wieder beim Babysitter (Oma, Onkel, Nachbarin...) abgegeben, um dem eigenen Wunsch nach Vergnügen nachzugehen.
Da wird das Baby auch nicht über seine Rechte aufgeklärt, sondern das wird so von den Eltern entschieden.

Da sehe ich übrigens ein höheres Risiko für einen Schaden als beim glückseligen Posten eines Babybilds.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Ich glaube, dass es sich dabei um ein ziemlich kontroverses Thema handelt, bei dem es kein abschließendes "richtig" oder "falsch" gibt. Beide "Seiten" haben valide Argumente, die ihren Standpunkt unterstützen - deshalb lässt es sich ja auch so schön diskutieren. Es liegt letztendlich an jedem Einzelnen zu beurteilen, welche Argumente für einen nun höheres Gewicht haben.

Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, die Menschheit hat sicherlich wichtigere Probleme. Ich würde vorschlagen, diskutieren wir zuerst über Weltfrieden bevor wir uns um irgendein anderes Thema kümmern - ich hoffe, das bekommt dann deinen Segen.

Besser hätte ich es nicht formulieren können, danke dafür… 👍
 
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El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Auch soziale Netze kommen durchaus in Schwierigkeiten: Man könnte meinen, mit dem Posting eines Babyfotos ist jetzt ständig das Recht darauf Bewilligt worden.

Stimmt aber nicht. Denn ist das Kind erstmal volljährig, muss es nachträglich einwilligen.

Wie bei allem gilt halt: Wo kein Kläger....
Das Baby hat auch das Recht auf elterliche Fürsorge. Trotzdem wird das Baby hin und wieder beim Babysitter (Oma, Onkel, Nachbarin...) abgegeben, um dem eigenen Wunsch nach Vergnügen nachzugehen.
Da wird das Baby auch nicht über seine Rechte aufgeklärt, sondern das wird so von den Eltern entschieden.

Da sehe ich übrigens ein höheres Risiko für einen Schaden als beim glückseligen Posten eines Babybilds.
Das Baby hat kein Recht, immer von den Eltern umsorgt zu werden. Es hat aber eben ein Recht am eigenen Bild. Es ist nicht sinnvoll, einfach etwas durcheinanderzuwerfen.
 
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