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Öffentliches Posten von Babybildern...geht das zu weit?

Benutzer 176034

Gast
Widerspruch ist blöd, nicht wahr!?

Widerspruch empfinde ich als richtig, deshalb praktiziere ich ihn auch selber.
Aber Deine Frage nach meiner Hautfarbe läßt für mich nur einen Rückschluss zu: Du willst stänkern und auf mich einwirken.
Und genau das will ich nicht!
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Meine Frage nach Deiner Hautfarbe lässt den Schluss zu, dass Du zwar für Menschen aller Hautfarben sprichst, aber gar nicht alle Hautfarben hast.
 
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Mitglied 105235

Gast
Ihr driftet ziemlich von Thema hier ab, auch wenn es sicherlich auch ein interessantes Thema ist, so müsste das in den entsprechenden Thema weitergeführt werden. Bzgl. Gender gibt es hier irgendwo auch ein passenden Thread und ich glaube da waren auch generell Ausläufer bzgl. der Diskrimierung wegen einer anderen Hautfarbe drinnen und oder bzgl. Herkunft enthalten und nicht nur ob nun Männlich, Weiblich, Diverses oder was auch immer.
 
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Thaddäus

Golden Noble
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Meine Frage nach Deiner Hautfarbe lässt den Schluss zu, dass Du zwar für Menschen aller Hautfarben sprichst, aber gar nicht alle Hautfarben hast.

Womit wir wieder beim Thema wären. Man muss keine Kinder haben, um sich zum Ursprungsthema eine Meinung zu bilden. Genauso wenig muss man eine bestimmte Hautfarbe haben, um zu erkennen, dass Diskriminierung basierend auf eben dieser Pigmentierung absolut verwerflich ist.
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Womit wir wieder beim Thema wären. Man muss keine Kinder haben, um sich zum Ursprungsthema eine Meinung zu bilden. Genauso wenig muss man eine bestimmte Hautfarbe haben, um zu erkennen, dass Diskriminierung basierend auf eben dieser Pigmentierung absolut verwerflich ist.

Du bist also der Meinung, ein Durchschnittseuropäer sollte für People Of Color mitsprechen, wenn er sagt, dass etwas keine Diskriminierung darstellt?
 
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Thaddäus

Golden Noble
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Um die Frage zu beantworten: Teilweise bin ich schon dieser Meinung, ja. Ein gutes Beispiel war der bereits erwähnte Uncle Ben, bei dem wohl kaum jemand an Rassismus gedacht hat, bis irgendwelche Leute auf die Idee kamen, dass das nun rassistisch ist. Ausserdem bleibt festzuhalten, dass im Falle des Mohrenkopfes (So nannten wir Schaumküsse der Firma Dobler in der Schweiz) die Forderung diesen Produktnamen zu verbannen nicht von People Of Color kam, sondern von gut verdienenden Managern, die sich mehr Sorgen um die Reputation als um tatsächliche Problemlösung machten.

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Verbannung von Produkten und deren Namen die Ewiggestrigen kaum dazu bringen wird, dieses Gedankengut abzulegen. Oder anders rum, ein Rassist wird man nicht durch irgendwelche Produktnamen.

Natürlich darf man darüber diskutieren, aber die Erwartungshaltung liegt mir da oft zu hoch.

Das hat aber insgesamt mit dem Ursprungsthema nichts mehr zu tun, weswegen ich hierzu keine weitere Stellung beziehen werde, zumindest nicht in diesem Thread.
 
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Benutzer 176034

Gast
Diskutieren funktioniert nicht, ohne auch mal auf ein Nebengleis zu treten. Diese Ausflüge und Inbezugnahme artverwandter Themen können auch bereichern.
 

Martin Wendel

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Mod Info #2
Diskutieren funktioniert nicht, ohne auch mal auf ein Nebengleis zu treten. Diese Ausflüge und Inbezugnahme artverwandter Themen können auch bereichern.
Von deinen bisher 10 Beiträgen in dieser Diskussion waren anderthalb zum Thema, der Rest dreht sich um die von dir angezettelte Diskussion rund um deine Auffassung der Themen Gendern und Rassismus. Deine Meinung dazu, wie diskutieren funktioniert, in allen Ehren, aber drei so kontroverse Themen (die übrigens so ganz und gar nicht artverwandt sind) bekommen wir hier in einem Thread nicht unter einem Hut. Wenn du also weiter über diese Dinge diskutieren willst, mach das bitte in einem eigenen Thread. Weiterer Offtopic wird entfernt.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Danke für den Link!

Die fachliche Expertise des dort ausführenden Herrn Rake, Richter am OLG Düsseldorf (1. und 3. Familiensenat) dürfte wohl unstrittig sein.

Damit ist meine Formulierung zur Hintertür @m4d-maNu tatsächlich unsinnig gewesen und Deine Kritik daran vollkommen berechtigt. Es gibt keine Hintertür und die Sache ist sogar relativ klar geregelt.

Im Vordergrund steht das Kindeswohl, welches nicht gefährdet werden darf. Und ob man das konkrete Kindeswohl mit der Veröffentlichung eines harmlosen Baby-Fotos bei Apfeltalk gefährdet, mag ich gerne anzweifeln.

Also völlig unabhängig von der Einschätzung, ob man das generell machen sollte oder nicht, welches Motiv dahintersteht oder welches nicht, rechtlich ist die Veröffentlichung eines Baby-Bildes mit Erlaubnis der Eltern unproblematisch.

Das direkte Mitspracherecht der Kinder beginnt mit deren Einsichtsfähigkeit und das finde ich absolut okay.
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Es ist seine Meinung, klar ist das keineswegs. Schreibt er ja selbst:

“Zu beachten ist aber, dass in der Literatur vielfach ein Vertretungshindernis gemäß §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB (analog) gesehen wird. Wenn man dem folgt, dann bedarf es für die Erklärung der Einwilligung durch die Eltern der Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1909 Abs. 1 BGB. Ich halte dies aber für nicht erforderlich und meine, dass die zitierten Normen weder direkt noch analog einschlägig sind. Wenn Kinderfotos im Internet geteilt werden, handelt es sich m.E. um die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge, deren Grenzen erst erreicht werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (§ 1666 BGB).“
 

Mitglied 105235

Gast
Einen Link wo das gleiche steht, nur anders Formuliert gab es hier schon im Thread 😉 und auch im Ausgangs Thread gab es einen Link (gut ob der da gelesen wurde keine Ahnung, hab meinen Beitrag ja 2 mal Editiert, da ich nicht komplett OT wollte in den Ich was neues Thread).

Wo ich auf deine Hintertür hier einging, hätte ich aber auch einfach nochmal kurz den Link posten könne wo eben das mit den 0-7 Eltern, 8-17 Eltern zusammen mit Kind und auch das mit den sowie das Kind Einsichtsfähig genug ist auch steht.



Wie schau es aber mit der DSGVO aus und den Personenbezogenen Daten die Besonders schützenwert sind? Denn das Bild enthält ja auch Geburtsdatum, Gewicht und Größe.
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Auch fotografierte Gesichter gelten schon als personenbezogene Daten und fällt unter der DSGVO.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Es ist seine Meinung, klar ist das keineswegs. Schreibt er ja selbst:
Ja...aber, wer, wenn nicht ein Richter im Familiensenat eines OLG, der auch Autor von juristischen Kommentaren zu Gesetztexten ist, hat eine Fachmeinung dazu.
Und die ist seine Meinung klar, aber aufgrund seiner Tätigkeit und Reputation ist das was er sagt, normalerweise Rechtspraxis, Rechtsalltag, gelebtes Recht.

Insofern gilt für mich persönlich hier mehr die Meinung dieses Menschen.

Ohne, dass ich Eure fachliche Qualifikation in Frage stelle, aber seine steht einfach mal so unüberschaubar im Raum.
Ich mache es mir da total einfach, weil ich davon absolut keine Ahnung habe. Gebe ich gerne zu. ;)