• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Es regnet, ist neblig und kalt, alle sind krank und der Chef wird zunehmend cholerisch. Das Thema des Monats ist also folgerichtig --> Das Grau(en)
    Wir sind gespannt, war Euch dazu einfällt! Zum Wettbewerb --> Klick
  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Öffentliches Posten von Babybildern...geht das zu weit?

bitundbyte

Antonowka
Registriert
28.11.17
Beiträge
361
Und die DSVGO ist EU Recht und somit dem deutschen Recht übergeordnet.
Nein, das stimmt so nicht!
Richtig ist, das das EU-Recht, in diesem Fall die DSGVO, in nationales Recht übergehen muss und national sogar ggf. höhere Ansprüche/Anforderungen enthalten darf. Davon hat Deutschland, wie könnte es anders sein, reichlich Gebrauch gemacht.

Das mag kleinlich klingen ist aber juristisch ein gewaltiger Unterschied.
Es gab eine Zeit kurz vor der Einführung da konnte ich die Texte schon singen. :D
 

Mitglied 115348

Gast
EU-Recht hat prinzipiell „Anwendungsvorrang“ gegenüber nationalem Recht. Dennoch steht es nicht »über« D-Recht. Darin läge u. a. ein Souveränitätsproblem.
 

Bödefeld

Meraner
Registriert
25.09.12
Beiträge
224
Nein, das stimmt so nicht!
Richtig ist, das das EU-Recht, in diesem Fall die DSGVO, in nationales Recht übergehen muss und national sogar ggf. höhere Ansprüche/Anforderungen enthalten darf. Davon hat Deutschland, wie könnte es anders sein, reichlich Gebrauch gemacht.

Das mag kleinlich klingen ist aber juristisch ein gewaltiger Unterschied.
Es gab eine Zeit kurz vor der Einführung da konnte ich die Texte schon singen. :D

Nein, das stimmt so nicht ganz. Die DSGVO ist eine Verordnung und gilt daher in den Mitgliedstaaten unmittelbar.
EDIT: Allerdings gab es bei DSGVO gewisse Öffnungsklausel, weswegen hier einige Sonderregelungen galten.
 
  • Like
Reaktionen: Thaddäus

bitundbyte

Antonowka
Registriert
28.11.17
Beiträge
361
Nach über 9 Seiten in diesem Threat ein Praxistest:

Vor ein paar Minuten bin ich beim durchscrollen auf stern.de zufällig über dieses Foto gestolpert und habe ein Screendump davon gemacht.
Ist das ok oder doch nicht?

Bildschirmfoto 2021-04-07 um 01.05.16.png
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 105235

Gast
Also einfach so wird wohl kaum ein Reporter in der Küche der Lahms stehen und Fotos machen oder?
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
Registriert
12.07.15
Beiträge
928
Es ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass man seine Kinder zum Geldscheffeln missbrauchen darf.

“Veröffentlichen Eltern Fotos ihrer Kinder, so kommt regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 23 I Nr. 1 KUG in Betracht. Danach ist ein Verbreiten zulässig, wenn es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme wird auf Pressepublikationen bezogen und räumt der Presse vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 EMRK einen weiten Definitionsspielraum ein, wann ein Ereignis der Zeitgeschichte angehört. Im Einzelfall muss eine Interessenabwägung erfolgen.“

 
  • Like
Reaktionen: Benutzer 239228

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.336
Habe gerade eine interessante Reportage gesehen, in welchem Ausmaß auch nicht sexuelle Bilder von Kindern von Instagram, Facebook & Co. im Darknet geteilt werden:

Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 

_macminimal

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
11.11.14
Beiträge
2.768
Der Missbrauch ist bekannt. Lediglich ist ein Schaden an den gezeigten Personen nicht erklärbar. Dieser Missbrauch würde JEDE Publikation mit Kinderbilder bzw Bildern Minderjähriger völlig ausschließen. Realitätsferner und unangemessener geht es kaum.

Insofern muss man fragen ob nicht mehr Energie darauf verwandt werden sollte, allzu Sorglosen nahezubringen, Bilder nur dem privaten Kreis zur Verfügung zu stellen.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.336
Dieser Missbrauch würde JEDE Publikation mit Kinderbilder bzw Bildern Minderjähriger völlig ausschließen. Realitätsferner und unangemessener geht es kaum.
Ich gehe davon aus, dass die Jagd nach Kinderfotos für Pädophile weitaus uninteressanter wird, wenn es sich bei der Ausbeute weitgehend um Werbesujets und Bilder von Kindermodels und -schauspielern handeln würde.
 
  • Like
Reaktionen: AndaleR

_macminimal

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
11.11.14
Beiträge
2.768
Ich gehe davon aus, dass die Jagd nach Kinderfotos für Pädophile weitaus uninteressanter wird, wenn es sich bei der Ausbeute weitgehend um Werbesujets und Bilder von Kindermodels und -schauspielern handeln würde.

Ich nicht.

edit: Selbige wären übrigens ebenso schützenswert! Denn auch dort wäre Missbrauch möglich bzw praktiziert > Verbot/Strafe für die Eltern?

Wir sprechen hier vom WWW. Die Quelle ist den Leuten vermutlich völlig egal wenn das Motiv stimmt.

Wie gesagt halte ich viel mehr davon den richtigen Umgang zu propagieren als digitale Bilder nach Motiv „verbieten“ zu wollen oder die Unbedarftheit von Teilen der Menschheit anzuprangern.

Ich kenne mich mit Foto-/Social-Plattformen nicht aus aber hochgeladene Bilder standardmäßig auf „hidden“ zu setzen und nur per explizit formuliertem OptIn in die öffentliche Suche zu bringen. Unbedarfte haben dbzgl. ja nicht nur mit Bildern ihrer Kinder Probleme…

Ein realistischer, pragmatischer Weg die Zahl der (auf Nachfrage oft ungewollten) „Veröffentlichungen“ effektiv zu begrenzen.
 
Zuletzt bearbeitet: