Also, ich finde es schwierig, in diesem Thread einen "roten Faden" zu finden.
Fakten sind:
- Für Privatkunden ist die Apple EULA nur dann etwas wert, wenn sie auf einer Rolle WC-Papier gedruckt dem OS X beiläge. Weder straf- noch zivilrechtlich.
- Für Privatkunden ist nur ein (vornehmlich
strafrechtliches) Problem, wenn sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.
- Für gewerbliche Auslegung fehlt mir das Rechtsverständnis, ich kann aber davon ausgehen, dass da die Lizenzbedingungen ziehen. Zivilrechtlich.
- Für Hersteller von Geräten, auf denen der Endanwender ohne einen Urheberrechtsverstoß selbst OS X installiert, halte ich die Rechtslage zumindest in der wirt. freien Welt (also alles ausser China, Nordkorea und USA) für bedenkenlos. Geräte nach einer Spezifikation zu bauen, die eine OS X-Installation ermöglichen, kann nicht illegal sein, weder straf- noch zivilrechtlich.
- Für Hersteller wie oben, die aber schon ein installiertes OS X anbieten ist vermutlich dann strafrechtlich irrelevant, wenn dies ohne Verstoß gegen das UrHG vonstatten geht. Zivilrechtlich werden aber vermutlich die Apple-Bedingungen ziehen.
- Ein Hersteller, der HW anbietet, die OS X-kompatibel ist, ahmt Apple übrigens nicht nach. Also nicht mehr als ein SW-Hersteller, der seine SW so schreibt, dass sie auf OS X läuft. Moralische Entrüstung ist also meiner Meinung nach darüber unangebracht. Rechtlich ist das (Moral) ohnehin ohne Belang.
- Apple hat seinerseits natürlich keinerlei Pflicht a) die Installation auf Fremdsystemen zu unterstützen und b) die erfolgte Installation bei Updates auch lauffähig zu halten. Jeder, der sich mit einem Clone versorgt muss sich darüber klar sein, dass jedes Update das letzte Update gewesen sein kann.
Damit ergibt sich ein einfaches Bewertungsschema. Verkauft Quo (wie zB. dieser russische Anbieter) einfach nur Geräte und erwirbt danach der Kunde seine OS X-DVD im Laden und installiert sie selbst (privat) und weist Quo eindeutig darauf hin, dass es seitens Apple keinen Support und keine Garantie auf lauffähige Updates gibt, dann halte ich das Geschäftsmodell von Quo für rechtlich unbedenklich. Was keine Klage verhindert, denn zivilrechtliche Klage kann ich immer einreichen, wenn ich lustig bin.
Und übrigens als Nachsatz: Es mag viele geben, die sich dafür interessieren, weil der Preis verlockend niedriger ist als beim Original. Aber es gibt durchaus auch andere Gründe. So zB. das einfach fehlende ATA-Security-Feature bei Macs, dessen Fehlen den Einsatz von HW-encrypting HDDs verhindert. Mich würde interessieren, ob ein "Clone" Mac damit umgehen könnte. Apple ist, was seine HW-Politik betrifft, nämlich an Arroganz (siehe neben meinem Problem mit dem ATA-Sec auch Firewire, siehe Glare-Displays, siehe beschränkte MacBook Air HW-Optionen - ich meine, wenn man RAM schon fest verlötet muss man eine 4GB-Modelloption ab Werk einfach anbieten) manchmal selbst für mich als bekennender Apple-Fan (genau genommen OS X-Fan) kaum erträglich.