Ja und das X iteriert etwas weil man meint es ist ein Werbe Popup das man Schließen kann.Eigentlich ist die Navigation die Neuversion dieser damaligen Web 1.0 "Zur-Seite-Scroll-Seiten". Die Idee fand ich damals auch schon nett, da ich das als ein natürlicheres Lesen empfinde.
Dass dieses Dialogfenster allerdings nicht verschiebbar ist, obwohl es sich optisch so gibt finde ich allerdings auch schade. Zumal man das auch durch ein paar Zeilen Javascript lösen könnte.
Das "nur" manifestiert sich bei mir in der Notwendigkeit, Dock, Symbolleiste, Statusleiste und Lesezeichenleiste auszublenden, um alles zu sehenDer Sinn der Seite liegt ja darin, dass du nur das eine Kästchen siehst und wie ein Blick über ein gefaltetes und ausgebreitetes Poster schweifst. Also braucht dein Browser nur die Größe des einzelnen Kästchens haben.
Und die Idee mit dem Poster macht auch Sinn, denn die Seite soll ja nur für die Ladengeschäfte werben. Daher finde ich den Effekt ganz fein gemacht.
Und wieder wird (absichtlich oder aus Unachtsamkeit) der Privatkunde mit dem Geschäftskunden (neudeutsch "Business to Business - B2B") vermengt.[...]Ich rede hier von der professionellen Ebene, d.h. ein Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für den Einsatz meiner Fotografie in Katalogen, in Geschäftsberichten, gerne auch als Poster und da kann ich die Nutzungsrechte natürlich sehr genau festlegen.
Meines wissen zu folge machen sie das Technische bereits aber es ist erlaubt die Sperre zu umgehen (im Internet gibt es genügend Software dazu), es ist desselbe wie mit den gehackten iPhone´s (dass Software nicht aus den App Store darauf läuft) oder der iPod iTunes Kopplung sie schränken allle die Nutzung ein bis sie "Geknacjt sind nur ist ein "Update" dieser Sperre bei Mac OS X nicht so leicht möglich weil sonst ältere Macs Möglicherweise nicht mehr funktionieren oder vor einem Update erst ein Firmwareupdate eingespielt werden muss und das der Mac OS X Kenenl offen liegt macht solch eine Sperre nochmls schwerer (es ist möglich den Kernel so zu verändern dass er auch auf nicht Apple Computern läuft).Alles gut und schön. Aber dann wird Apple beizeiten zu Maßnahmen greifen, um die Software nicht juristisch, sondern technisch abzusichern.
Und das will ich nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt irgendjemand will.
Ich gebe Dir völlig Recht. Aber wie ich schon schrieb, ich denke, die Clonehersteller wollen genau das. Wäre ich paranoid könnte ich mir vorstellen, dass ich folgende Theorie spänne:Alles gut und schön. Aber dann wird Apple beizeiten zu Maßnahmen greifen, um die Software nicht juristisch, sondern technisch abzusichern.
Und das will ich nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt irgendjemand will.
Der primäre Punkt aus meiner Sicht ist, dass der Kauf einer Box eben kein Vertragsabschluss ist.Bislang habe ich übrigens nur gelesen und gehört, dass die EULAs wegen Formfehler ungültig sind und nicht wegen des Inhalts. Ansonsten würde die Vertragsfreiheit ja eingeschränkt.
So sieht es aus.Der primäre Punkt aus meiner Sicht ist, dass der Kauf einer Box eben kein Vertragsabschluss ist.
Würde man den Kunden beim Kauf der Box diese EULA als Vertrag beilegen, müsste jeder Verkauf mit Unterschrift stattfinden. Und DANN wäre zu prüfen, Stück für Stück, ob die EULA nicht geltendem Recht widerspricht.
Das ist so richtig, da sittenwidrige Bedingungen ungültig sind.Ich verwende gerne klare Beispiele: Ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag reinschreiben, dass die Mieterin mit ihm 1x in der Woche für 1 Stunde Beischlaf zu halten hat. Sie kann das getrost unterschreiben, denn gültig ist der Paragraph nicht.
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