s23
Seidenapfel
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Ich glaube kaum, dass der Urheber das so will. Und darum geht es.
Zumindest nach dt. Urheberrecht ist dann das irrelevant. Denn ab der gewollten Erstveröffentlichung gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Ist das Werk einmal mit Wissen und Wollen des Urhebers in die Öffentlichkeit gelangt, dann sind die weiteren Verbreitungshandlungen im Interesse des Verkehrs frei, siehe auch § 17 II UrhG.
Die erste gewollte Veröffentlichung gilt auch schon bei Pressen der DVDs. Somit gilt ab diesem Zeitpunkt der Erschöpfungsgrundsatz.
Und da Deutschland mit den USA ein Urheberrechtsabkommen getroffen haben, und das schon vor mehr als 100 Jahren und heute auch das Welturheberrechtsabkommen gilt, denke ich, dass das amerikanische Urheberrecht eine ähnliche Regelung enthalten wird.