Ein illegaler Download ist nicht mit einem entgangenen Verkauf gleichzusetzen - habe ich auch nie behauptet.
Aber wenn Du eine Grundsatzdiskussion führen möchtest... der neue Schokoriegel könnte genauso ablaufen bevor er verkauft wird - was wenn den eigentlich überhaupt niemand kaufen möchte? Ist es dann in Ordnung ihn zu stehlen?
Nein ist es nicht!
Es ist ein erschlichener Gewinn für den Dieb, ohne für eine bereits erbrachte Leistung zu zahlen.
Das Produkt Schokoriegel liegt im Laden als Angebot an den Käufer, der Riegel selbst ist für den Produzenten und Verkäufer in diesem Augenblick gar nicht mehr relevant, denn beide haben bereits ihre Leistung vollbracht (Schokoriegel produziert / Schokoriegel eingekauft und ins Regal gelegt) - was nun zählt ist nur noch allein die mögliche Transaktion des Verkaufs. Für den Kunden aber zählt der Schokoriegel bzw. die App.
Wenn Du meinst das wäre aus materiellen Gründen etwas ganz anderes, dann irrst Du: Der Verkäufer des Schokoriegels hat eine maximal mögliche Anzahl an interessierten Abnehmern, gleiches gilt für den Anbieter einer App. Klaut ein POTENTIELLER Käufer den Schokoriegel, so sinkt die Anzahl der möglichen Abnehmer um eine Person (gleiches gilt absolut auch für Apps) - klaut ein notorischer Kleptomane den Schokoriegel, so hat der Verkäufer einen Schokoriegel weniger, ob er diesen aber wirklich hätte verkaufen können steht gar nicht fest (schliesslich werden täglich tonnenweise Lebensmittel vernichtet).
Der Kleptomane schadet trotzdem auch dem Verkäufer einer App! Er gehört zum Kreis der Verteiler, durch zigtausende von vom Sammeltrieb besessenen Downloadern, wird es dem potentiellen Käufer einer App immer leichter gemacht, diese über immer mehr Seiten illegal zu beziehen und nein, das ist keine sinnvolle Werbung.
Apps, Filme, Musik und Schokoriegel
werden meistens produziert um sie zu verkaufen. Das ist der Deal. Wenn Du nun meinst, es wäre in Ordnung ein App erst illegal zu testen und sie dann später zu kaufen, dann hast Du den Deal nicht verstanden und handelst unfair. Entweder es gibt eine light-Fassung oder es gibt keine, was es aber GARANTIERT nicht gibt, ist ein irgendwie geartetes Recht auf illegales testen nurweil es keine Light Fassung gibt. Für's Kino zahlst Du den Eintritt auch vor der Vorstellung und nicht eventuell nach belieben danach.
Arbeitgeber, die Praktikanten für NULL Euro ausbeuten, findet wohl auch niemand in Ordnung oder?
Da gilt das gleiche Argument: wer sagt denn, das der Praktikant überhaupt einen besseren Job hätte bekommen können oder ob er sich nicht die ganze Zeit sowieso gelangweilt hätte?
Lustig finde ich übrigens die auf Heise üblichen Kommentare wie "Die MI produziert doch sowieso nur noch Scheisse! Sind doch selbst Schuld" - daraus leiten die Herrschaften dann ihr Grundrecht auf download der "guten" Titel herbei???