der Mo
Stechapfel
- Registriert
- 10.02.08
- Beiträge
- 162
Ich denke mal eine Gespräch über die Karmavergabe sollte nur dann nach außen getragen werden, wenn beide Beteiligten kein Problem damit haben.
Den Erhalt negativen Karmas als Argument wieder rauszuholen, wenn einem nichts Besseres einfällt, und damit den Karma-Gebenden öffentlich an den Pranger zu stellen, das sollte sich im Sinne eines freundlichen und fairen (nicht zu vergessen: respektvollen) Miteinanders schon von selbst verbieten und ist demnach, zumindest meiner Meinung nach, zu Recht Teil administrativen Einschreitens...
Den Erhalt negativen Karmas als Argument wieder rauszuholen, wenn einem nichts Besseres einfällt, und damit den Karma-Gebenden öffentlich an den Pranger zu stellen, das sollte sich im Sinne eines freundlichen und fairen (nicht zu vergessen: respektvollen) Miteinanders schon von selbst verbieten und ist demnach, zumindest meiner Meinung nach, zu Recht Teil administrativen Einschreitens...