El Cord
Rheinischer Winterrambour
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Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?
Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?
Entweder es werden alle bei den Heizkosten etwas entlastet oder eben keiner.
Noch schlimmer ist es, wenn man sich mal vor Augen führt, dass damit eigentlich diejenigen benachteiligt werden, die schon seit jeher sparsam geheizt haben und die "Verschwender" besser gestellt werden.
Hat dein Vormieter dort mit 6 Personen gelebt?Vielleicht hierzu noch mal ergänzend, dass ich das nicht so kritisch sehe, denn es geht ja nur um die Erstattung der Abschlagszahlung für einen einzigen Monat. Die restlichen Wintermonate einschließlich Februar sind nicht subventioniert und da werden einige - wenn sie nicht entsprechend Energie sparen - noch ziemlich tief in die Tasche für greifen müssen. Die Gaspreisbremse greift ja dann erst ab März nächsten Jahres und das auch nur für die ersten 80 % des Gas-Grundbedarfs. Alles, was darüber verbraucht wird, muss voll bezahlt werden.
Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage, was der Gas-Grundbedarf ist. Dazu habe ich nur finden können, dass das 75 % des Vorjahresverbrauchs sein sollen. Und was ist mit denjeniegen, die bisher gar keinen Vorjahresverbrauch hatten, weil sie z.B. erst neu in eine Wohnung gezogen sind? Gilt dann der Vorjahresverbrauch des Vormieters als Maßstab? Oder wird dann ein Standardwert angenommen, der aber ggf. überhaupt nichts mit der tatsächlichen Bausubstanz zu tun hat?
Bei mir hat z.B. die EnBW kürzlich damit geworben, dass ich 100,- € Gaskosten erstattet bekäme, wenn ich 10 % weniger verbrauchen würde, als im Vorjahr. Tja, für mich gab es aber noch gar kein Vorjahr und wie gesagt hat mein Vormieter fast 29.000 kWh Gas verbraucht. Allerdings bei einem anderen Versorger. Weiterhin hieß es, dass man, falls kein Vorjahresverbrauch bekannt wäre, von einem Jahresverbrauch von 5.550 kWh ausgehe. Na super, da komme ich aber vermutlich in meiner Altbauwohnung nur hin, wenn ich im Winter auf maximal 16 °C heize. Mein Mietvertrag verpflichtet mich aber zum Heizen aller Wohnräume auf mindestens 20 °C. Und nu?
Hat dein Vormieter dort mit 6 Personen gelebt?
Hatte der keine Angst vor Dieben, so ganz ohne Fenster und Türen in den Maueröffnungen?hat mein Vormieter fast 29.000 kWh Gas verbraucht.
Wonach richten sich in solchen Fällen denn die Abschlagszahlungen der neuen Mieter?Und was ist mit denjeniegen, die bisher gar keinen Vorjahresverbrauch hatten, weil sie z.B. erst neu in eine Wohnung gezogen sind?
Sind auch noch einige Millionen, die mit Öl heizen, in wie weit die unterstützt werden,Und was passiert mit denen wo z.b. mit Pellets heizen?
. Dazu habe ich nur finden können, dass das 75 % des Vorjahresverbrauchs sein sollen.
Wenn dem so ist hast du ein Grundkontingent von 4440 kWh. Aber bist du dir sicher, dass dein Abschlag wirklich auf 5550 kWh berechnet ist, obwohl du sicher weißt das es mehr werden wird? Dann würdest du ja selbst ohne Preissteigerung eine Nachzahlung haben. Oder beziehen sich die 5550 kWh vielleicht nur auf die ENBW "Bonuszahlung" fürs Sparen und dein Abschlag rechnen mit einem ganz anderen (höheren) Wert. Zahlst du denn direkt an den Versorger oder über die Nebenkosten an den Vermieter?Weiterhin hieß es, dass man, falls kein Vorjahresverbrauch bekannt wäre, von einem Jahresverbrauch von 5.550 kWh ausgehe.
Wenn dem so ist hast du ein Grundkontingent von 4440 kWh. Aber bist du dir sicher, dass dein Abschlag wirklich auf 5550 kWh berechnet ist, obwohl du sicher weißt das es mehr werden wird? Dann würdest du ja selbst ohne Preissteigerung eine Nachzahlung haben. Oder beziehen sich die 5550 kWh vielleicht nur auf die ENBW "Bonuszahlung" fürs Sparen und dein Abschlag rechnen mit einem ganz anderen (höheren) Wert. Zahlst du denn direkt an den Versorger oder über die Nebenkosten an den Vermieter?
"Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde."
Warum sollte das so sein? Es geht schließlich darum, den exorbitanten Preisanstieg beim Gas abzumildern (selbst mit den anvisierten 12 cent pro kwh liegt der Gaspreis mehr als doppelt so hoch wie 2021). Bei Heizarten, bei denen der Anstieg nicht so extrem ist, muss eben auch nicht abgemildert werden. Wie stark sind die Holzpellet-Preise gestiegen?
Fast sogar 300 (282%) mehr in deinem Beispiel.Das wären 200% mehr
15kg Sack Januar 22 ca. 3,40€
15kg Sack September 22 ca. 13,00€
Bei größeren Menge die gleiche Preissteigerung.
Das wären 200% mehr und das ist bei dir nicht stark gestiegen?
Das frage ich mich auch. Grad weil bei uns Fernwärme über die Nebenkostenabrechnung läuft wenn ich mich recht erinnere.Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?
Was fürn Sack?15kg Sack Januar 22 ca. 3,40€
15kg Sack September 22 ca. 13,00€
Bei größeren Menge die gleiche Preissteigerung.
Das wären 200% mehr und das ist bei dir nicht stark gestiegen?
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