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Der Kosten und Inflationsthread

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?
 
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Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?

kommt drauf an würde ich sagen. Handelt es sich um eine Mietwohnung in einer Eigentümergemeinschaft wird wohl gar nichts passieren, denn da bekommt der Vermieter auch erst im nächsten Jahr die Abrechnung der Betriebskosten. Also das wird dann schon auf den Mieter umgelegt (hier im positiven Sinne), aber eben nicht im Dezember. Zumindest gehe ich davon aus.

Anders sieht es wohl aus, wenn der Vermieter direkt das Gas vom Versorger bezieht und somit den Dezemberabschlag nicht zahlt. Die so gesunkenen Betriebskosten müssen dann unverzüglich an den Mieter weitergegeben werden.
 

proby

Roter Delicious
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Und was passiert mit denen wo z.b. mit Pellets heizen? Ach stimmt Pellets sind aus Holz welches ja nicht aus Russland kommt. Entweder es werden alle bei den Heizkosten etwas entlastet oder eben keiner.
 
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Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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Entweder es werden alle bei den Heizkosten etwas entlastet oder eben keiner.

Warum sollte das so sein? Es geht schließlich darum, den exorbitanten Preisanstieg beim Gas abzumildern (selbst mit den anvisierten 12 cent pro kwh liegt der Gaspreis mehr als doppelt so hoch wie 2021). Bei Heizarten, bei denen der Anstieg nicht so extrem ist, muss eben auch nicht abgemildert werden. Wie stark sind die Holzpellet-Preise gestiegen?
 

Mitglied 241048

Gast
Noch schlimmer ist es, wenn man sich mal vor Augen führt, dass damit eigentlich diejenigen benachteiligt werden, die schon seit jeher sparsam geheizt haben und die "Verschwender" besser gestellt werden.

Vielleicht hierzu noch mal ergänzend, dass ich das nicht so kritisch sehe, denn es geht ja nur um die Erstattung der Abschlagszahlung für einen einzigen Monat. Die restlichen Wintermonate einschließlich Februar sind nicht subventioniert und da werden einige - wenn sie nicht entsprechend Energie sparen - noch ziemlich tief in die Tasche für greifen müssen. Die Gaspreisbremse greift ja dann erst ab März nächsten Jahres und das auch nur für die ersten 80 % des Gas-Grundbedarfs. Alles, was darüber verbraucht wird, muss voll bezahlt werden.

Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage, was der Gas-Grundbedarf ist. Dazu habe ich nur finden können, dass das 75 % des Vorjahresverbrauchs sein sollen. Und was ist mit denjeniegen, die bisher gar keinen Vorjahresverbrauch hatten, weil sie z.B. erst neu in eine Wohnung gezogen sind? Gilt dann der Vorjahresverbrauch des Vormieters als Maßstab? Oder wird dann ein Standardwert angenommen, der aber ggf. überhaupt nichts mit der tatsächlichen Bausubstanz zu tun hat?

Bei mir hat z.B. die EnBW kürzlich damit geworben, dass ich 100,- € Gaskosten erstattet bekäme, wenn ich 10 % weniger verbrauchen würde, als im Vorjahr. Tja, für mich gab es aber noch gar kein Vorjahr und wie gesagt hat mein Vormieter fast 29.000 kWh Gas verbraucht. Allerdings bei einem anderen Versorger. Weiterhin hieß es, dass man, falls kein Vorjahresverbrauch bekannt wäre, von einem Jahresverbrauch von 5.550 kWh ausgehe. Na super, da komme ich aber vermutlich in meiner Altbauwohnung nur hin, wenn ich im Winter auf maximal 16 °C heize. Mein Mietvertrag verpflichtet mich aber zum Heizen aller Wohnräume auf mindestens 20 °C. Und nu?
 

Salud

Golden Noble
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Vielleicht hierzu noch mal ergänzend, dass ich das nicht so kritisch sehe, denn es geht ja nur um die Erstattung der Abschlagszahlung für einen einzigen Monat. Die restlichen Wintermonate einschließlich Februar sind nicht subventioniert und da werden einige - wenn sie nicht entsprechend Energie sparen - noch ziemlich tief in die Tasche für greifen müssen. Die Gaspreisbremse greift ja dann erst ab März nächsten Jahres und das auch nur für die ersten 80 % des Gas-Grundbedarfs. Alles, was darüber verbraucht wird, muss voll bezahlt werden.

Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage, was der Gas-Grundbedarf ist. Dazu habe ich nur finden können, dass das 75 % des Vorjahresverbrauchs sein sollen. Und was ist mit denjeniegen, die bisher gar keinen Vorjahresverbrauch hatten, weil sie z.B. erst neu in eine Wohnung gezogen sind? Gilt dann der Vorjahresverbrauch des Vormieters als Maßstab? Oder wird dann ein Standardwert angenommen, der aber ggf. überhaupt nichts mit der tatsächlichen Bausubstanz zu tun hat?

Bei mir hat z.B. die EnBW kürzlich damit geworben, dass ich 100,- € Gaskosten erstattet bekäme, wenn ich 10 % weniger verbrauchen würde, als im Vorjahr. Tja, für mich gab es aber noch gar kein Vorjahr und wie gesagt hat mein Vormieter fast 29.000 kWh Gas verbraucht. Allerdings bei einem anderen Versorger. Weiterhin hieß es, dass man, falls kein Vorjahresverbrauch bekannt wäre, von einem Jahresverbrauch von 5.550 kWh ausgehe. Na super, da komme ich aber vermutlich in meiner Altbauwohnung nur hin, wenn ich im Winter auf maximal 16 °C heize. Mein Mietvertrag verpflichtet mich aber zum Heizen aller Wohnräume auf mindestens 20 °C. Und nu?
Hat dein Vormieter dort mit 6 Personen gelebt?
 

Mitglied 241048

Gast
Hat dein Vormieter dort mit 6 Personen gelebt?

Nee, mit Frau und einem Baby. Er sagte aber, dass es seine Frau als Asiatin besonders kuschelig möge und bei den Heizungthermostaten daher nur die Stufen 0 (im Sommer) und 5 (in den restlichen Monaten) nutze. ;)

Ich hatte auch mal einen Bekannten, der ungelogen immer 27 °C in seinem Haus hatte. Für mich war das echt schwer erträglich, da einfach zu warm. Er meinte aber, er brauche das so. Da es sich um ein Passivhaus handelte, hielt sich der Energieverbrauch aber trotzdem in Grenzen.

Ich persönlich fühle mich am wohlsten bei ca. 22 °C. Im Schlafzimmer darf es gerne deutlich kälter sein. Aber bei 19 °C am Schreibtisch sitzen zu müssen, wäre definitiv nichts für mich, da dann einfach meine Hände zu kalt wären, um effektiv tippen zu können.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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hat mein Vormieter fast 29.000 kWh Gas verbraucht.
Hatte der keine Angst vor Dieben, so ganz ohne Fenster und Türen in den Maueröffnungen?
Selbst die Erzeugerfraktion, mit über 200qm frei stehendem Häuschen aus den 90er, brauchen grob die Hälfte :D

Und was ist mit denjeniegen, die bisher gar keinen Vorjahresverbrauch hatten, weil sie z.B. erst neu in eine Wohnung gezogen sind?
Wonach richten sich in solchen Fällen denn die Abschlagszahlungen der neuen Mieter?
Möglicherweise, werden da die gleichen Vergleichswerte genommen.
Es wird sicherlich völlig unmöglich sein, jeden Fall individuell perfekt zu unterstützen.
Und was passiert mit denen wo z.b. mit Pellets heizen?
Sind auch noch einige Millionen, die mit Öl heizen, in wie weit die unterstützt werden,
muss sich noch zeigen, da wäre ja dann wer anders gefragt, im Moment geht es um die Gaspreisbremse.
Würde aber noch um einiges schwieriger, wer hat wann, zu welchem Preis, eingekauft etc.
 

access

Schweizer Glockenapfel
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Dank "smart"Home habe ich die Temperaturen tagsüber in ungenutzten Räumen gesenkt, nur im Büro ist es gemütlich. Nachts wird abgesenkt und wenn das Fenster auf ist wird ebenso runter geregelt. Natürlich nicht so runter, das das aufheizen mehr kostet als die Absenkung bringt. Viel mehr kann ich ohne Komfortverlust nicht tun. Alle anderen der tollen Spartipps die es so gibt sind schon durch oder lohnen sich nicht (Stichwort Gerätetausch rentiert sich erst nach 30 Jahren).
 

Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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. Dazu habe ich nur finden können, dass das 75 % des Vorjahresverbrauchs sein sollen.

"Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde." (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pu...as-und-waerme.pdf?__blob=publicationFile&v=12)

Wer also im September einen Abschlag bezahlt hat, hat auch einen angenommenen Jahresverbrauch (sonst könnte man keinen Abschlag berechnen). Somit hat man auch ein Grundkontigent.

Weiterhin hieß es, dass man, falls kein Vorjahresverbrauch bekannt wäre, von einem Jahresverbrauch von 5.550 kWh ausgehe.
Wenn dem so ist hast du ein Grundkontingent von 4440 kWh. Aber bist du dir sicher, dass dein Abschlag wirklich auf 5550 kWh berechnet ist, obwohl du sicher weißt das es mehr werden wird? Dann würdest du ja selbst ohne Preissteigerung eine Nachzahlung haben. Oder beziehen sich die 5550 kWh vielleicht nur auf die ENBW "Bonuszahlung" fürs Sparen und dein Abschlag rechnen mit einem ganz anderen (höheren) Wert. Zahlst du denn direkt an den Versorger oder über die Nebenkosten an den Vermieter?
 

access

Schweizer Glockenapfel
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Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?
 

El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Wird das wirklich individuell berechnet? Wer also in den letzten Jahren schon gespart hat, geht leer aus, weil noch mehr sparen einfach nicht drin ist?
 
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Mitglied 241048

Gast
Wenn dem so ist hast du ein Grundkontingent von 4440 kWh. Aber bist du dir sicher, dass dein Abschlag wirklich auf 5550 kWh berechnet ist, obwohl du sicher weißt das es mehr werden wird? Dann würdest du ja selbst ohne Preissteigerung eine Nachzahlung haben. Oder beziehen sich die 5550 kWh vielleicht nur auf die ENBW "Bonuszahlung" fürs Sparen und dein Abschlag rechnen mit einem ganz anderen (höheren) Wert. Zahlst du denn direkt an den Versorger oder über die Nebenkosten an den Vermieter?

Ich habe einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger. Aktuell zahle ich einen Abschlag von 200,- € monatlich (nur für Gas). Allerdings sagt mir die App der EnBW, dass ich dann voraussichtlich nach Ablauf des Vertragsjahres am 31.03.2023 noch ca. 400,- € nachzahlen muss. In Summe zahle ich also 2.800,- € (ohne staatliche Subventionen).

Mein Ende März 2022 abgeschlossener Vertrag sieht einen Verbrauchspreis für die ersten 15.000 kWh von 14,80 Cent/kWh zzgl. eines monatlichen Grundpreises von 12,95 € vor. Da kommt dann noch die Steuer drauf. Somit wird also von ca. 15.000 kWh Jahresverbrauch ausgegangen. Da muss also irgendwie der Jahresverbrauch meines Vormieters mit berücksichtigt worden sein. Die 5.550 kWh waren auch nur eine Fußnote in der App, sofern kein Vorjahresverbrauch vorliegt. Wie das letztlich gehandhabt wird, kann ich im Moment nicht sagen.

Derzeit schwankt mein Gasverbrauch so zwischen 1 und 2,5 m³ pro Tag, also ca. 10 bis 25 kWh. Damit sollte ich im Falle eines nicht allzu harten Winters eigentlich auf um die 10.000 kWh im Jahr kommen. Sprich, statt 400,- € nachzuzahlen, müsste ich dann sogar ca. 400 bis 500,- € zurück bekommen.

Was im restlichen Jahr 2023 passieren wird, steht allerdings noch etwas in den Sternen, denn ich habe keine Ahnung, wie der Preis für den das Grundkontingent übersteigenden Gasverbrauch sein wird.

"Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde."

Hm. Auch hier ist dann ja der etwas benachteiligt, der gemäß der Empfehlungen seinen Abschlag nicht erhöht hat. Zudem frage ich mich, welcher Verbrauchspreis dann zugrunde gelegt wird. Der gemäß Vertrag oder die im Entwurf erwähnten 12 ct/kWh? Und was ist mit dem monatlichen Grundpreis? Egal. Gehen wir der Einfachheit halber von den 12 ct/kWh und einem monatlichen Grundpreis von 13,- € aus, dann wären das bei 160,- € (80 % von 200,- €) ca. 1.200 kWh pro Monat, was einem Jahresverbrauch von ca. 15.000 kWh entspricht. Das würde dann bedeuten, dass ich nächstes Jahr deutlich weniger bezahlen muss als dieses, sofern ich unter den 15.000 kWh bleibe.
 
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Rubber Duck

Weißer Trierer Weinapfel
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Das ist eine Antwort die nach Mittagspause in Post 640 kommen sollte.
Ist mittlerweile leider überall so, gewisse Sachen in Lebensmittelgeschäften sind auch schon wieder teurer geworden, und sind vom
Laden zu laden teils unterschiedlich.
Zum Beispiel eine French Salatsauce 0,5 Liter Flasche ist von 0,99 auf mittlerweile bis 1,60, Magarine ist mittlerweile von 0,99 auf ca 1,30 egal wo, die günstigen guten geriffelten Chips mit Rosmarin in 200 Gramm von 0,99 auf 1,30 und die werden bestimmt noch teurer, auch wenn es nicht immer gesund ist, aber ab und zu will man halt mal sowas essen, Wurst 200 Gramm je nach Sorte, von 0,99 bis auf 1,70,Fleischsalat 400 Gramm von 0,99 bis auf 1,70, Geflügelfleischwurst, im Ring von ca 2,00 Euro auf bis zu ca 2,70, Käse 150 Gramm von 0,99 bis auf 1,50, Filter für Kaffee ist auch schon von 1,65 bis auf 1,95 gestiegen, Ćevapčići aus der Tüte schmecken ganz gut, 1 KG von anfangs ca 5 Euro mittlerweile auf ca 10 Euro,
Und mittlerweile wird auch schon immer mehr, an anderen Produkten am Inhalt gespart, wo zum Beispiel bei Katzenfutter mal 100 Gramm drin waren, sind mittlerweile je nach Produkt auch nur noch 0,85 Gramm drin, oder am Inhalt im Karton wird mittlerweile auch wieder gespart, vorher wurde ja auch schon je nach Produkt gespart, aber das wird immer schlimmer, und das noch zum selben Preis, und mitunter sogar teurer als vorher. 😳🤦‍♀️
 
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proby

Roter Delicious
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Warum sollte das so sein? Es geht schließlich darum, den exorbitanten Preisanstieg beim Gas abzumildern (selbst mit den anvisierten 12 cent pro kwh liegt der Gaspreis mehr als doppelt so hoch wie 2021). Bei Heizarten, bei denen der Anstieg nicht so extrem ist, muss eben auch nicht abgemildert werden. Wie stark sind die Holzpellet-Preise gestiegen?

15kg Sack Januar 22 ca. 3,40€
15kg Sack September 22 ca. 13,00€

Bei größeren Menge die gleiche Preissteigerung.

Das wären 200% mehr und das ist bei dir nicht stark gestiegen?
 
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Rubber Duck

Weißer Trierer Weinapfel
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15kg Sack Januar 22 ca. 3,40€
15kg Sack September 22 ca. 13,00€

Bei größeren Menge die gleiche Preissteigerung.

Das wären 200% mehr und das ist bei dir nicht stark gestiegen?

Das ist schon mal eine Ansage 😳

Aber was will man verlangen, der Bürger ist doch nicht pleite, er hat sein Geld halt, vorübergehend nur nicht zur Verfügung. 😳🤦‍♀️
 
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Papa_Baer

Sternapfel
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Wie funktioniert das eigentlich dann bei Mietern? Ich bekomme ja nur einmal im Jahr eine Abrechnung. Im Mai. Was passiert mit mir im Dezember?
Das frage ich mich auch. Grad weil bei uns Fernwärme über die Nebenkostenabrechnung läuft wenn ich mich recht erinnere.