Scotch
Graue Herbstrenette
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- 02.12.08
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Also quasi aus Prinzip ein Unruhestifter und Querulant.
Nö, nur einer der nicht EURER Meinung ist.Also quasi aus Prinzip ein Unruhestifter und Querulant.
Nix, du hast deine Meinung, ich habe meine. Fertig.
Und nein, ich muss und will es auch nicht begründen.
Ich will es einfach nicht. Ende, Peng und Aus!
[Beitrag editiert - Apfeltalk]Na, wäre doch langweilig wenn hier alle nur klatschenwürden oder
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Dein Antrieb, dich an dieser Debatte zu beteiligen, ist also nicht der Diskurs mit anderen Menschen, sondern einfach dagegen zu sein?Na, wäre doch langweilig wenn hier alle nur klatschenwürden oder
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Von was für einer Meinung ist denn jetzt schon wieder die Rede? Wirr.Nö, nur einer der nicht EURER Meinung ist.
Wenn man etwas nicht möchte, dann möchte man es eben nicht ohne sich immer für alles rechtfertigen und begründen zu müssen.
Meinungen? Sehr gerne. Falsche Behauptungen über die Wirksamkeit der Impfung (sei es aus Unwissenheit, Kalkül oder Dummheit)? Nein.Vielleicht müssen wir auch wieder lernen, andere Meinungen stehen lassen zu können, unabhängig ob wir sie verstehen oder nicht.
Sorry, musste kurz laut lachenMeinungen? Sehr gerne.
Na gut. Das wissen wir jetzt. Nu kannste wieder Ruhe geben und dich „trollen“.Nö, nur einer der nicht EURER Meinung ist.
Das BESTE was seit langem hier in diesem Thread geschrieben wurde. DankeVielleicht müssen wir auch wieder lernen, andere Meinungen stehen lassen zu können, unabhängig ob wir sie verstehen oder nicht.
20.03.22, wir kommen! Yeah, Freiheit, wie die FDP Freiheit interpretiert. Hätten wir doch gewusst, dass die die Freiheit des Virus' meinen.
Wieso Quatsch? Ohne Einwilligung und Aufklärung trifft die Aussage zu.Körperverletzung? Was ein Quatsch
Aus juristischer Sicht sind Impfungen als Injektion grundsätzlich als Körperverletzung gemäß § 223 StGB zu klassifizieren. Deshalb muss der Patient im Vorfeld eines solchen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit zwingend seine Einwilligung erteilen4. Nur so kann die Impfung als Maßnahme straffrei bleiben. Dies gilt schon immer für Ärzte und nun auch für impfende Apotheker. Hieraus ergeben sich nicht nur strenge Anforderungen an die fehlerfreie Durchführung an sich (sog. Eingriff lege artis), sondern bereits an die Aufklärungspflicht, da nur eine ordnungsgemäße Aufklärung eine rechtsgültige Einwilli- gung begründen kann5.
Setzen sich Betroffene über die häusliche Quarantäne hinweg und besuchen beispielsweise Spielplätze oder andere mit Betretungsverbot versehene Anlagen und Einrichtungen drohen nicht nur Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gem. § 75 IfSG. Kommt es dadurch zu einer Ansteckung, könnte dies auch als fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB bestraft werden
Lernen, verstehen, andere Meinungen? Wenn diese eindeutig der Vernunft widersprechen und nur dem trollen dienen ... ein Post von mir wurde gelöscht, der 1. im Konjunktiv verfasst wurde, 2. lediglich einem trollen widersprach, und 3. gäbe es einige Posts oder Teilnehmer , die unbehelligt ihre "Meinung" daherplaudern können ... wo bleibt da die Massgabe?Vielleicht müssen wir auch wieder lernen, andere Meinungen stehen lassen zu können, unabhängig ob wir sie verstehen oder nicht.
Also in Österreich, das im Infektionsgeschehen glaube ich ja ein paar Wochen vor Deutschland ist, stellen mehrere Krankenhäuser jetzt wegen der Doppelbelastung (hohe Zahl Corona-infizierter Patienten und hohe Personalausfälle wegen Coronainfekionen) auf Notfallbetrieb um – d.h. Aufrechterhaltung der Versorgung von Akutfällen, aber keine geplanten Aufnahmen.Die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems besteht aktuell nicht mehr und somit sind freiheitseinschränkende Maßnahmen nicht mehr legitimiert. Das war übrigens auch mal der Standpunkt des Ethikrates.
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