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Corona und impfen

FuAn

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Ich habe kein Verständnis, wenn Datenschutz als Hemmschuh dargestellt wird. Das ist jedes Gesetz und was man macht, muss immer im gesetzlichen Rahmen erfolgen.

Ist er ja auch gar nicht… wie gesagt unternehmen müssen und können weit mehr Auflagen erfüllen als Schulen das müssten und haben mitunter selbst ein hohes Schutz Bedürfnis. Ich weiß sogar von deutschen Unternehmen die Systeme mit Gesundheitsdaten Datenschutzkonform bei Microsoft betreiben.
Der Datenschutz wird aus Unwissenheit, Bequemlichkeit, Knauserigkeit vorgeschoben.
Man könnte wenn man wollte, will aber einfach nicht…
Ansonsten finde ich es richtig dass der Gesetzgeber hohe Standards zur Speicherung von Daten vorgibt, gerade wenn es um Gesundheit oder Bildung geht, und es sind eben keine unerfüllbare Huerden aber ein bisschen anstrengen muss man sich schon… und da sollte man eben nicht einfach alles aus dem Fenster schmeißen wenn’s gerade passt…
Und die Straßenverkehrsordnung ist ja ein tolles Beispiel, selbst für Fahrten mit Signal und Sonderrechte gilt ja die stvo, nämlich nach den Regeln für solche Fahrten und sie sind nicht Regel frei.
 

Scotch

Graue Herbstrenette
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Wir konnten auf der Seite für die Termine nichts finden, reicht es, wenn wir als Eltern unterschreiben, oder muss einer von uns mit anwesend sein?

Kommt auf den Arzt an. Formal reicht eure Unterschrift - aber wenn der Arzt dann entscheidet, dass ihm/ihr das nicht reicht, wird dein Sohn dann trotzdem keine Impfung bekommen.

Ab 16 können Jugendliche selber, ohne ihre Eltern entscheiden ob sie geimpft werden.

Rein formaljuristisch geht das sogar schon früher - aber die Einwilligungsfähigkeit bewertet der impfende Arzt im Einzelfall und zwar nach billigem Ermessen (bei nicht-Volljährigen). Sicherlich kein Problem, wenn Jugendlicher/Eltern/Arzt sich kennen, z.B. beim Hausarzt, aber bei einem unbekannten Impfarzt würde ich mitgehen, wenn ich sicher sein will, dass mein (minderjähriges) Kind geimpft wird.

Dabei stimmt das so gar nicht.

Je nach Bundesland leider schon.

Wenn Du einen Coronakranken im Auto hast, der gerade am Ersticken ist und nur durch eine schnelle Fahrt zu einem Notdienst gerettet werden kann, wirst Du sicher nicht belangt für das passieren einer roten Ampel.

Unter der Annahme, dass du nicht gerade berechtigt mit Sondersignal unterwegs bist: Quelle?
 

Onslaught

Kleiner Weinapfel
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Man könnte dafür u.U folgendes zu Grunde legen:

StGB § 34 Rechtfertigender Notstand (Auszüge)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr
  • für Leben, Leib,
  • Eigentum oder anderes Rechtsgut eine Tat begeht,
  • um die Gefahr von ... einem Anderen abzuwenden,
  • handelt nicht rechtswidrig, wenn
  • bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ...das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
  • Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ob ein rechtfertigender Notstand vorlag, werden Gerichte entscheiden.

Letzlich, kommt es dabei zu einem Unfall oder wird man geblitzt, muss man sich dennoch einer etwaigen juristischen Aufarbeitung stellen.

Ich würde eher rechts ranfahren, Hilfe leisten und Rettungsdienst informieren.
 

Scotch

Graue Herbstrenette
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Man könnte dafür u.U folgendes zu Grunde legen:

Ja, man könnte. Im hier beschriebenen Fall wird das aber regelmäßig nach hinten losgehen, denn da das Rufen eines Rettungswagens problemlos möglich gewesen wäre und daher ein Rotverstoß (oder überhöhte Geschwindigkeit) mit Sicherheit nicht verhältnismäßig ist.

Und das gilt für alle Fälle dieser Art. Es ging schließlich konkret um (vorsätzliche) Verstöße gegen die StVO bei Transport eines Corona-Erkrankten. Zumal i.d.R. hier ein Rotverstoß, überhöhte Geschwindigkeit usw. eh' nicht verhältnismäßig sein werden und auch der RTW i.d.R. ohne Sondersignal unterwegs sein wird.

Sollte der Zustand eines Corona-Erkrankten derart kritisch sein, dass dermaßen Eile geboten ist, wird sich eine Person, die den Erkrankten im Privat-Pkw und ohne Einschaltung eines Notarztes transportiert nicht auf §34 StGB berufen können, sondern sich eher mit §229 StGB auseinandersetzen müssen. Zumindest wenn's schief geht.
 

Onslaught

Kleiner Weinapfel
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Ich hatte tatsächlich schon einen Patienten, der nicht überlebt hätte, wenn der Fahrer nicht Gas gegeben hätte und ihn nicht selbst im Krankenhaus abgeliefert hätte. Ursache war hier ein kardiogener Schock, erlitten vom Beifahrer des Fahrers. Reihenweise bestätigt von mehreren mit dem Fall betrauten Ärzten. Die realen Bedingungen halten sich nunmal nicht an Paragraphen und "hätte, könnte, sollte" Aussagen. Man kann sich in einer solchen Situation einfach nur für eine Vorgehensweise entscheiden. Die kann dann, muss aber nicht, richtig sein.
 
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Antonowka
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Ich würde eher rechts ranfahren, Hilfe leisten und Rettungsdienst informieren.

Und ich würde ihn vorher impfen, damit er erst gar nicht in diese Notsituation kommt.
Man kann natürlich alles zerlegen, wenn man will. Man kann aber auch einfach normal miteinander sprechen.

ich wenn ich keine Quelle habe, aber jeder weiß hier, was gemeint war, nämlich eine Replik darauf, dass man nicht den Datenschutz aussetzen darf (was niemand verlangt hat) und man das ja bei der StVO auch nicht machen würde.
Ursprünglich wurde doch nur gesagt, dass man verschiedene Software wegen des Datenschutzes nicht verwendet, was in einer besonderen Situation einiges erleichtern würde. Nicht wurde von aussetzen oder nicht mehr gelten gesagt.

Deshalb schrieb ich sogar dazu, dass es auf die Verhältnismäßigkeit ankommt, wenn man gegen die StVo in einer Notsituation verstieße und dass man nicht belangt würde, wenn das so wäre.

EDIT:
Unter der Annahme, dass du nicht gerade berechtigt mit Sondersignal unterwegs bist: Quelle?
Ich habe keine Quelle für meine Meinung. Ich täte vielleicht https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__16.html dieses Gesetz zu Grunde legen, wenn ich es denn müsste. Muss ich aber nicht und deshalb kannst Du gerne einfach mal gegen meine Meinung schießen, was aber mit dem Kontext, in dem ich die Meinung hier verfasst habe, nichts zu tun hat.


Aber gut, das ist mir dann für einen Sonntag in einem Impfthread dann doch zu anstrengend...
 
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Scotch

Graue Herbstrenette
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Ursache war hier ein kardiogener Schock, erlitten vom Beifahrer des Fahrers.

Wir reden von

Wenn Du einen Coronakranken im Auto hast, der gerade am Ersticken ist und nur durch eine schnelle Fahrt zu einem Notdienst gerettet werden kann, wirst Du sicher nicht belangt für das passieren einer roten Ampel.

Wenn ein COVID-Patient so krank ist, dass mit einem kardiogenen Schock zu rechnen ist, hat er nichts in einem Privatfahrzeug verloren. Ein COVID-Patient ist entweder nicht in einem Fahrzeug, weil er unter Quarantäne steht, oder in einem Rettungswagen, weil er auf dem Weg in eine Isolierstation oder ICU ist.

Ansonsten ist m.W. nach bei Schock jeglicher Art die Sofortmaßnahme auch nicht, ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln zur Notaufnahme zu brettern, sondern Schocklage (geht regelmäßig nicht in einem PKW) und Notarzt rufen. Ich denke also auch, dass in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit im Schadenfall von den Gerichten nicht bestätigt worden wäre.

Aber das wird jetzt wirklich komplett OT, denn mit Corona hat das nichts mehr zu tun.
 

maniacintosh

Hildesheimer Goldrenette
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Selbst mit Blaulicht und Signalhorn darf man nicht einfach über die Kreuzungen brettern. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen einem Blaulicht-Fahrzeug zwar ein Wegerecht einräumen, aber als Führer des Blaulicht-Fahrzeuges muss ich sicher gehen, dass diese dies auch tun. Bei Blaulichten-Fahrten hat man ganz schnell Mitschuld, wenn es kracht. Auch sind die §§1 und 3 StVo nicht außer Kraft gesetzt. (gegenseitige Rücksichtnahme und "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. DieGeschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.")
 

Onslaught

Kleiner Weinapfel
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Wenn ein COVID-Patient so krank ist, dass mit einem kardiogenen Schock zu rechnen ist, hat er nichts in einem Privatfahrzeug verloren.

Ich bezog mich auf ein Beispiel, was nichts mit Covid zu tun hatte. Daher schrieb ich dazu, dass es in dem Fall ein kardiogener Schock war. Der betreffende Patient hatte vorher übrigens keinerlei Symptome, die den drohenden Schock angekündigt hätten.

Du konntest ja jetzt wenigstens deine Meinung äußern. Gern geschehen.
 

Scotch

Graue Herbstrenette
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Ich bezog mich auf ein Beispiel, was nichts mit Covid zu tun hatte.

Das ist in diesem Thread und bezogen auf die Beiträge, die du kommentierst natürlich ausgesprochen sinnvoll - zumal selbst in deinem Beispiel kein "rechtfertigender Notstand" gegeben ist.
 

paul.mbp

Sternapfel
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ich bin mal auf der Autobahn ein paar Kilometer durch die Rettungsgasse gefahren, vor bis zur nächsten Ausfahrt…

…und das mit Hilfe der Polizei, denn die hat mich mit Blaulicht eskortiert, so das ich trotz Vollsperrung der AB den technischen Notdienst im Krankenhaus leisten konnte…

…dabei haben wir sicherlich auch nicht alle Paragraphen eingehalten, doch zum Glück sind Polizisten auch nur Menschen und können selbständig denken, und das auch mal im Graubereich…

und genau der Graubereich kommt leider immer mehr abhanden … es gibt häufig nur noch schwarz oder weiss, dafür oder dagegen… sieht man ja leider auch hier im Thread
 

FuAn

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AT Moderation
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So wo ist nun der Zusammenhang zur Vermeidung von schulschliessungen aufgrund von Covid
 
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Eusebius

deaktivierter Benutzer
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Kommen da nicht noch die Nachmeldungen hinzu?

Wenn es was nachzumelden gibt, sicher. Daran hatte ich jetzt nicht gedacht.

Für Donnerstag und Freitag allerdings sollte es keine Nachmeldungen mehr geben. Und bereits da lagen die Erkrankungen mi 97 / 48 auf historischem Tiefststand.

Also mal schauen, was noch hinzukommt. Ich glaube aber nicht, dass es sehr viel sein wird. Selbst wenn es sich verdoppelt oder verdreifacht, wäre es immer noch im einstelligen Bereich, was wirklich sensationell wenig ist.
 

paul.mbp

Sternapfel
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aktuell stehen im RKI dashboard für den 04.07.2021: 146 gemeldete Fälle

weder einstellig, noch zweistellig sondern immer noch dreistellig … leider
 
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