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Abmahnung!

Kurt

Gast
Die "Smart CD"

Auweia, was hab ich gelacht, obwohl das Thema ja recht traurig ist.

Kurt
 

Harald909

Prinzenapfel
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Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht!

H.
 

Steckepferd

Normande
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aha

Ist ja nett, dass Du so denkst. Gottseidank zeigt uns die Geschichte, dass es nicht immer so ist. Und dass Leute, die so denken wie Du, früher oder später mal ganz schön eine auf die Finger bekommen, wenn sich das die Leute nicht mehr gefallen lassen.

Außerdem denken nur schwache und einfältige Leute so. Die wirklich Starken setzen Ihre Macht auch und gerade für die Schwächeren ein.
 
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Reaktionen: Nathea

KayHH

Gast
Tja, da hat denen wohl jemand einen Tipp gegeben :)

BTW, in der heutigen Ausgabe der c't ist ein sehr guter Bericht zum Thema „Raubkopieren“ und welche Rechte die Verbraucher abseits der Desinformationsverarsche der MI/FI wirklich haben.

Juhu, ich dürfte sogar meine ganzen im Keller gestapelten Original-CDs nach dem Rippen verscherbeln. War mir so auch neu.


Gruss KayHH
 

odins

Finkenwerder Herbstprinz
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verlangt 1€ monatsbeitrag und gründet nen server in timbuktu.
dann sind die wegelagerer der musi industrie außen vor.

nur wegen der unfähigkeit, sich auf den markt einzustellen, die beneiden eh nur apple, weil die mit dem iTMS so erfolgreich sind, verteilen se halt sinnlose abmahnungen. wo bitte bleibt da das recht auf freie meinungsäußerung?

naund, ich geh trotzdem bei rot über die ampel, wenn kein auto kommt
 

Rastafari

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Gunnar schrieb:
Ist ja toll :(
Muss man jetzt in Zukunft Angst haben abgemahnt zu werden, wenn man sich kritisch über eine Firma/Person äußert?
Das wäre ja nicht weiter schlimm. Sich Beleidigungen und Verleumdung zu verkneifen, sollte ja jeder ohnehin beherrschen.

Schlimmer ist, dass es einen teuer zu stehen kommen könnte, wenn jemand *anderes* das tut - auf einem von dir betriebenen Forum......

Wenn das hier zur letztinstanzlichen Entscheidung wird ... Gute Nacht, Deutschland.
Dann können Forenbetreiber in Deutschland sofort dicht machen. Alle, durch die Bank.
 

Claudia

Gast
Aber Heises geben einem in dem Artikel ja gleich auch Argumentationshilfen, falls einen als Forenbetreiber auch ein windiger Rechtsanwalt belangen will.

Keep cool, würd' ich sagen.
 

Harald909

Prinzenapfel
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Rechtliche Argumente werden oft genug in Machtspielchen eingesetzt, weil damit etwas Unverrückbares und Unveränderliches suggeriert wird. Dabei handelt es sich jedoch immer (nur) um Argumente. Rechtsprechung wird von Menschen gemacht und kann sich ändern. Vielen Richtern kann man auch heute noch nicht mal eine E-Mail schicken. Sie haben am Arbeitsplatz lediglich ein Diktiergerät...

Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein so unbestimmt formuliertes Gesetz wie dem § 95a UrhG handelt. Diese Norm sollte sich technischer Entwicklung anpassen, ist aber so windelweich, dass jeder hineininterpretieren kann, was er will, entsprechende Chuzpe vorausgesetzt. Es wird einige Zeit dauern (ein paar Jahre, wer weiß), bis die Rechtsprechung das auf ein halbwegs vernünftiges Maß zurechtgebogen hat. Bis dahin werden noch viele Anwälte ihr Unwesen treiben können, Forenbetreiber und User einschüchtern und verar... könnnen.

Macs in die deutschen Gerichte!

H.
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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auch meine lieben Rechtsanwälte zeigen mir jedesmal irgendein Urteil auf wo schon einmal anders entschieden wurde etc. Es gibt immer Urteile wie es mal so lief und andere Urteile wo es mal anders lief. Die Verweise darauf sind schlicht und ergreifend doch nichts sagend. Es wird sowieso jedesmal neu verhandelt. Die Verweise sollen einem bloss schon Angst machen bevor man überhaupt nachdenkt die Mahnung zu ignorieren. Rufschädigung ist natürlich strafbar, und sollte es auch bleiben, aber wenn man heutzutage nicht mal mehr seine Meinung über Firmen oder Kanzleien ehrlich Ausdruck verleihen darf, dann fühl ich mich in meiner Meinungsfreiheit beschnitten.
 

Gunnar

Baldwins roter Pepping
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Rastafari schrieb:
Das wäre ja nicht weiter schlimm. Sich Beleidigungen und Verleumdung zu verkneifen, sollte ja jeder ohnehin beherrschen.

Ja, wer bestimmt denn wo Krtik anfängt bzw aufhört und die Verleumdung anfängt? Wenn schon berechtigtige Kritk in die Nähe von Verleumdung gebracht wird, dann halte ich das schon für gefährlich. Die Firmen müssen damit leben das es auch Kritik gibt und Kunden unzufrieden sind und das dann äussern. Dann müssen die Firmen es besser machen und nicht ihre Kritiker per Anwalt muntot machen lassen.

Gruss
Gunnar
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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gerade weil dies eher kontraproduktiv wirkt... denn wer kauft bitte schön noch bei einem Unternehmen welches sein Lieblingsforum tot gemacht hat, bzw. deren Meinungsfreiheit beschnitten hat...
ich würde dies auf jeden Fall nicht mehr machen.
 

audiomaniac

Tokyo Rose
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Es wird Zeit das die Gesetzgebung in Deutschland geändert wird und dieser Abmahnungsschwachsinn aufhört. Das es auch anders geht beweist z.B. Grossbritannien, da ist die erste Abmahnung nicht kostenpflichtig. Nur leider wird dies hier nicht geschehen, denn es ist ja eine prima Einnahmequelle für RA. Und wenn man sich mal die Berufe der Abgeordneten in Landtagen und Bundestag ansieht, könnte man denken es handelt sich um eine künstliche Einnahmequelle für arbeitslose Kollegen. Na ja, irgendwann werden (fast) alle Foren sterben, das ist vielleicht auch gewollt, wenn ich den o.g. Politprofis mal böses unterstelle.
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Als kleiner Tipp oder Anmerkung. Ich denke, dass es besser wäre, wenn ihr die Moderatorenzuordnung für die Foren weglasst. Denn wenn explizit einer oder mehrere Moderatoren für bestimmte Foren zuständig sind, dann kann man sich bei eventuellen kommenden Abmahnungen schlecht mit der Begründung herausreden, dass man nicht die Zeit/Manpower hatte schnellstmöglich zu handeln.
Denn dann können die Abmahner ja sagen, jeder hat nur seinen Bereich, der ja wesentlich einfacher zu überblicken und zu kontrollieren ist und deshalb ein schnelleres Eingreifen gegeben sein müsste.

Think about it …
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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daveinitiv schrieb:
Ich denke, dass es besser wäre, wenn ihr die Moderatorenzuordnung für die Foren weglasst.
Ich glaube, Du meinst, es waere besser, die Moderatorenzuordnung nicht zu veroeffentlichen, oder?
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
Registriert
26.12.03
Beiträge
1.911
Bonobo schrieb:
Ich glaube, Du meinst, es waere besser, die Moderatorenzuordnung nicht zu veroeffentlichen, oder?

Oder so.

War schon spät früh. :p

Wobei es in keinem Fall nachvollziehbar sein sollte, ob und wie eine Zuordnung ist.

Hier noch mal eine kleine Erinnerung zum Thema Haftungsausschluss.
Ist von 123recht.net

Risiko - wird Disclaimer zur Haftungsfalle?

Eine der klassischen Fragen aus dem "Handbuch Domain-Namen" ist: "Kann ich mich mit einem Disclaimer von Ansprüchen freihalten?" Diese Fragestellung ist nicht zuletzt wegen einer Entscheidung des Landgerichts Berlin wieder einmal aktuell, sondern eigentlich ein Dauerthema im Internet.

Ein Disclaimer (Haftungsfreizeichnungsklausel) ist eine allgemeine Erklärung, über die man eine Haftung ausschließen will. Verwiesen wird in solchen Disclaimern üblicherweise auf ein Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, demnach man sich lediglich "ausdrücklich von den Inhalten anderer Seiten distanzieren muss", um keine Schwierigkeiten mit Links und gelinkten Seiten zu haben. Das Setzen dieses oder eines anderen Disclaimers schützt jedoch nicht vor juristischen Konsequenzen, wenn man mit den Inhalten der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstößt, und befreit auch nicht davon, gelinkte Websites zu überprüfen, weil die Möglichkeit besteht, dass diese rechtswidrige Inhalte aufweisen. Der Disclaimer bringt also letztlich wenig bis nichts.

Unter Umständen führt er zum genauen Gegenteil. Das Setzen eines Disclaimers weist darauf hin, dass der Inhaber der Internetseite sich der Möglichkeit bewusst ist, auf rechtswidrige Inhalte zu verweisen. Das wird ihm zum Nachteil gereichen. Unter Verweis auf eine BGH-Entscheidung stellte das LG Hamburg in seiner Entscheidung (Az. : 312 O 85/98) fest, eine solche ausreichende Distanzierung habe der Beklagte jedenfalls nicht vorgenommen, indem er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweise; dies sei keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung. Aus diesem Grunde wurde der Verwender des Disclaimers vom LG Hamburg verurteilt. Das Urteil hat freilich keinen Bestand; der Beklagte ging in die Berufung und die Parteien schlossen dann einen Vergleich.

In jüngster Vergangenheit beschäftigte sich das LG Berlin mit der Frage des üblicherweise genutzten Hamburger Disclaimers im Zusammenhang mit dem Download von MP3-Files (Urteil vom 14.06.2005 - 16 O 229/05). Die Inhaberin eines Internetportals hatte einen Link zu einer illegalen MP3-Downloadseite online gestellt und sich von den Inhalten per Disclaimer distanziert. Das hat jedoch rein gar nichts genutzt. Das Gericht stellte fest, die Portalbetreiberin hafte für die Rechtsverletzungen als Störerin unabhängig vom Verschulden allein deshalb, weil sie über die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit verfügte, den Eingriff in das fremde Recht durch Entfernung des Links zu unterbinden. In diesem Zusammenhang, so stellte das Gericht fest, sei der Disclaimer völlig fehl am Platze, weil er auf die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gerichtet sei.

Disclaimer sind sinnvoll, wenn sie eingesetzt werden, um den eigenen, belieferten Markt abzustecken. Dies ist im Zusammenhang mit möglichen Markenrechtsverletzungen von Bedeutung. Nutzt man eine Domain, die einer im Ausland registrierten Marke entspricht, zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen im Inland, ist es sinnvoll, per Disclaimer (als ein Indiz von vielen, wie etwa die genutzte Sprache und Währung) den Markt abzustecken und deutlich zu machen, wohin man liefert, um einem Konflikt im Ausland vorzubeugen.

Den Disclaimer, der sich auf das Urteil aus Hamburg bezieht, sollte man nicht nutzen.

Also klopft euer Impressum dahingehend noch mal ab. ;)