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Abmahnung!

Hannes96

Boskoop
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Abmahner veröffentlichen....

cws schrieb:
... sehr interessante Beispiele, die zeigen, welches Geschäft die Abmahnungen sein können. Aber sehr viele sind heisse Luft, wenn man dagegen hält. Aber wer hat schon Lust, wegen solcher Trottel seine Freizeit zu opfern? Andererseits will man diesen Schmalspurjuristen ja auch nicht die Definition der Meinungsfreiheit überlassen.
Aber ich denke es kann nicht schaden, Roß (wohl mehr Ackergäule ;)) und Reiter hier im Forum zu nennen. Vielleicht sind dann ja auch ein paar potentielle Kunden dieser Juristen darüber informiert um welche Spezialisten es sich bei den Personen handelt.

Manchmal hilft auch der sogenannte "Internet-Pranger", sich zu wehren.

Vielleicht gibt es hier ein Juristen, der weiß, ob etwas gegen eine solche Veröffentlichung der juristischen Qualitäten und Spezialgebiete sprechen würde.
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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OLG Düsseldorf

Urteil vom 26.04.2006 - Az. 1-15 U 180/05 - (Zur Haftung des Betreibers eines zu einem bestimmten Thema eingerichteten Internet-Meinungsforums für rechtswidrige Äußerungen Dritter. Grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber, sondern vorrangige Haftung des Äußernden. Zum Auskunftsanspruch des Verletzten gegen den Forenbeteiber hinsichtlich der Indentität des Äußernden. §§ 8 II S 3, 11 Nr. 2 TDG, §§ 6 II 3, 9 Nr. 2 MDStV)
Leitsatz (des Mitteilers):


In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.

ergänzende Leitsätze (tg):

1. Der Betreiber eines Forums ist nach § 8 II 3 TDG bzw. § 6 II 3 MDStV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen. Hat der Betreiber aber Kenntnis von dem unzulässigen Inhalt eines Beitrages erhalten (hier durch ein anwaltliches Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Verletzten/Klägers), kann von ihm das tatsächliche Entfernen bzw. Sperren des Beitrags verlangt werden. Denn der Diensteanbieter, der Kenntnis erlangt hat, ist nach § 11 TDG bzw. § 9 Nr. 2 MDStV verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, um die Information zu entfernen oder zu sperren.

2. Handelt es sich bei dem betriebenen Angebot um ein (Internet-) Meinungsforum, kann aber vorranging derjenige in Anspruch zu nehmen sein, der sich geäußert hat. Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der sich von einer Äußerung ausreichend distanziert, sich diese nicht zu eigen macht.

3. Auch ein Meinungsforum, was nur zu einem bestimmten Thema eingerichtet worden ist, ist als "Meinungsmarkt" anzusehen, mit der Folge, dass - soweit die Beiträge der Teilnehmer ungefiltert enthalten sind und ersichtlich deren Meinung wiedergeben - dieses dazu dient, der Meinungsvielfalt die Möglichkeit zur Darstellung zu geben, wenn auch nur zu dem bestimmmten Themenkreis und der Betreiber als Veranlasser der Äußerung zurücktritt.

4. Gegen den Betreiber eines Meinungsforums besteht deswegen lediglich ein Anspruch auf Abrücken, d.h. auf Distanzierung von einem betreffenden Beitrag, während der Unterlassungsanspruch gegen den sich Äußernden geltend zu machen ist.

5. Da der Beitrag in einem Meinungsforum in der Regel über einen längeren Zeitraum im Internet abrufbar bleibt, muss der Verletzte dich Möglichkeit haben, den sich Äußernden in kurzer Zeit auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen mit der Folge, dass dieser für das Entfernen des Beitrags aus dem Internet Sorge zu tragen hat. Aufgrund dieser Besonderheit eines Meinungsforums im Internet ist grundsätzlich auch ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber nach § 11 Nr. 2 TDG bzw. § 9 Nr.2 MDStV anzunehemen, so lange dieser nicht die Identität des Verfassers preisgibt.

6. Dem Betreiber eines Meinungsforums ist es nicht unzumutbar, dafür zu sorgen, dass ihm die Identität und Adresse der Teilnehmer bekannt ist, um diese im Streitfall an die angeblich verletzten weiterzugeben. Denn es besteht die Möglichkeit die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen. Das die Meinungsfreiheit ihre Schranken insbesondere in dem Recht der persönlichen Ehre findet, muss gewährleistet bleiben, dass derjenige, der durch einen Beitrag in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seiner Ehre verletzt wird, den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Danke, Dave.


Tippfehler in Abs. 6:

6. [..] Da s die Meinungsfreiheit ihre Schranken insbesondere in dem Recht der persönlichen Ehre findet, muss gewährleistet bleiben, dass derjenige, der durch einen Beitrag in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seiner Ehre verletzt wird, den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Und noch eine Bitte: Kannst Du mal bitte in drei bis zwanzig Worten zusammenfassen, was das genau bedeutet? Ist Gerd jetzt verpflichtet, prophylaktisch alle persoenlichen Daten an BKA, BND und VS weiterzuleiten? Muss, kann oder darf er nicht die Autoren eines bereits beanstandeten Beitrages anweisen, dass sie die beanstandeten Inhalte entfernen? Muss er's selbst tun? Muss er die Personen melden, wenn sie die Inhalte bereits geloescht haben? Kann er sich weigern, die Personen zu melden, wenn sie die Inhalte bereits geloescht haben?

???


Lieben Gruss, Tom
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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Wenn wir schon beim Fehlersuchen sind... dann noch einer *g*
daveinitiv schrieb:
5. Da der Beitrag in einem Meinungsforum in der Regel über einen längeren Zeitraum im Internet abrufbar bleibt, muss der Verletzte dichdie Möglichkeit haben, den sich Äußernden in kurzer Zeit auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen mit der Folge, dass dieser für das Entfernen des Beitrags aus dem Internet Sorge zu tragen hat. Aufgrund dieser Besonderheit eines Meinungsforums im Internet ist grundsätzlich auch ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber nach § 11 Nr. 2 TDG bzw. § 9 Nr.2 MDStV anzunehemen, so lange dieser nicht die Identität des Verfassers preisgibt.

Ansonsten hab ich daraus gelesen, dass der Forumsverkehr so abläuft wie man ihn sich vorstellt. Beiträge müssen nicht vorher vom Betreiber durchgelesen und freigegeben werden, sondern er kann sich vom Inhalt der Äußerungen Dritter distanzieren. Sollte jedoch hierbei ein Rechtsbruch statt finden bei der Äußerung ist der Betreiber sofern Kenntnis davon existiert, angehalten diesen zu beseitigen. Der, der sich geäußert hat, ist für seine Äußerungen verantwortlich. Hat er gegen geltendes Recht verstoßen durch seine Äußerung, ist er nicht durch die Anonymität des Internets geschützt, sondern der Betreiber kann dazu angehalten sein nähere Informationen über denjenigen heraus zu geben um ihm eine Strafe zu zu führen.

So finde ich es eigentlich ganz gut... aber das ist ein OLG. Wie sieht es mit der Macht dessen aus?
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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also ich interpretiere das so:
1. die Forenbetreiber sind nicht für die Inhalte haftbar, sondern nur der Beitragsschreiber selbst, solange sich der Forenbetreiber vom geschriebenen Inhalt distanziert.
2. Im Streitfalle kann vom Forenbetreiber verlangt werden, die Adresse des Beitragsschreibers preis zu geben, dessen Beitrag zum Streitfall führte.

korrekt ?
 

mickimicki

Boskoop
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ups???

Phunky schrieb:
Aber ansonsten sollte klar sein, dass man keine Software verlinkt, deren Einfuhr/Vertrieb in Deutschland illegal ist. Max der Schlitzer wäre sowas.


wie bitte? M** ist illegal? Ehm, heißt das wer es runterlädt, hat es eingeführt und macht sich strafbar???

(Jetzt verstehe ich auch den MERKWÜRDIGEN Disclaimer: "M*** 2.6.6: By agreeing to the following statement, you, XXXX, the user of the M*** application do declare that you are not a member of any law and enforcement agency, the MPAA, or any of their affiliates. You agree to accept responsibility for all of your actions regarding this application. The author or his associates accept no responsibility for any problems that this application may cause to either you, or your computer. You agree to use at your own risk."
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Nur dass das klar ist: Meine Fehlerkorrektur bezog sich auf den von Dave zitierten Text; wenn's von Dave selbst gewesen waere, haette ich natuerlich pietaetvoll geschwiegen. Weil's aber ein zitierter Urteilstext war, schien es mir sinnvoll, ihn zu korrigieren. Nicht dass mir jemand unterstellt, ich wolle Dave aergern ;)
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Nee nee, wir sind erst verlobt. Allerdings will Dave sich noch nicht recht in die Weibchenrolle einfuegen ...
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Genau! Ausserdem weigert er sich immer noch, mir jeden Abend einen frittierten Nacktmull zu servieren :innocent:
 
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DasSCHWITZENDEÖltier

Zabergäurenette
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Bonobo schrieb:
Genau! Ausserdem weigert er sich immer noch, mir jeden Abend einen frittierten Nacktmull zu servieren :innocent:

Das Problem hab ich seit dem neuesten Update auch (kompletter Systemfreeze bei der Arbeitsanweisung), an einem workaround wäre ich interessiert...:p :)
 
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abstarter

Spätblühender Taffetapfe
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Bonobo schrieb:
Genau! Ausserdem weigert er sich immer noch, mir jeden Abend einen frittierten Nacktmull zu servieren :innocent:
ich dachte du stehst nur auf die deko vom buffet? o_O
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Uiuiui, Abstarter hat aufgepasst :-D
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Bonobo schrieb:
Nee nee, wir sind erst verlobt. Allerdings will Dave sich noch nicht recht in die Weibchenrolle einfuegen ...

Ach Tom, bist du immer noch nicht emannzipiert, denkst du immer noch in Rollenschemata? Finde ich schade, dass du dich trotz unserer Beziehung nicht davon lossagen kannst, ich hatte mir da mehr Entwicklungspotenzial erhofft.

Und nur, weil ich in unserer homosexuellen Beziehung auch emotional weich sein kann, heißt es doch noch nicht, dass ich weiblich bin. Oder sind alle Männer mit Gefühlen weibisch für dich? :oops:
 
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