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Abmahnung!

Frantic

Jamba
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@ zause: so OT war die Diskussion doch garnicht. Da ist das mit der Golden Arch aber OTmäßiger :)

@KayHH: Klar das Aufnehmen an sich ist legal. Sonst wären ja schon stand alone DVD Rekorder illegal. Das das Verkaufen auch illegal ist ist auch logisch. Fraglich sind aber solche Geschichten wie das Weitergeben von solchen aufgezeichneten Sachen zB via P2P. Wäre ja im Grunde nichts anderes als wenn ich nem Kumpel die DVD gebe.
Habe eben meinen Gedanken nicht ganz ausformuliert. Sry!
 

KayHH

Gast
Moin Frantic,

Frantic schrieb:
Fraglich sind aber solche Geschichten wie das Weitergeben von solchen aufgezeichneten Sachen zB via P2P. Wäre ja im Grunde nichts anderes als wenn ich nem Kumpel die DVD gebe.
P2P ist ganz klar illegal und auch nicht grau, denn das ist in keinem Fall durch die Privatkopie gesichert. Was anderes ist es im Freundeskreis, wenn ich dort für jemanden der eine Sendung nicht sehen kann was aufnehme. Das geht natürlich.


Gruss KayHH
 

Nogger

Damasonrenette
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Wer nicht weiß, dass das Kopieren einer CD, DVD oder was auch immer in einem speziellen Fall verboten ist, handelt ohne Vorsatz sondern nur mit Fahrlässigkeit.

zause schrieb:
Mein eindeutiges NEIN bezog sich vor allem auf diesen deinen Satz Denn dieser ist, ohne zusätzliche Klarstellung, dass es praktisch unmöglich ist, das nicht zu wissen (zumindest würde das kein deutsches Gericht durchgehen lassen), sehr irreführend (für die Leute hier, die sich nicht auskennen) und deswegen gefährlich!

Für den Nichtjuristen: Ein Irrtum wäre möglich, wenn ich zwar weiß, daß das Kopieren zumeist verboten ist (1), ich aber unter der irrigen Annahme gehandelt habe, daß der spezielle Fall nicht unter Gesetz fällt, und ich auch stichhaltige Gründe für meine fehlerhafte Annahme vorbringen kann (2)?

(1) also kein Rechtsirrtum
(2) Tatsachenirrtum

Beispiel: CD war von Autor als frei kopierbar verteilt worden, er wiederruft aber diese Erlaubnis noch vor der Tat, ohne das ich zum Zeitpunkt der Tat Kenntnis darüber erhalten habe.
 

KayHH

Gast
Moin Nogger,

Nogger schrieb:
in diesem speziellen Fall
was sonst? Meine Aussage bezieht sich eindeutig auf „das Weitergeben von solchen aufgezeichneten Sachen zB via P2P“.


Gruss KayHH
 

Frantic

Jamba
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@ Nogger: Jo das haben zause und ich doch gesagt
@ KayHH: Ich meine ja keine Privatkopie, sondern die Verteilung von einer aufgenommene Sendung über P2P. Wie gesagt ich kenne mich mit dem Urheberrecht nicht aus, aber das ist meiner Meinung nach ein Graubereich, in dem die Leute nicht genau wissen ob das legal ist oder nicht (ich weiß es zB nicht).
 

KayHH

Gast
Moin Frantic,

Frantic schrieb:
Ich meine ja keine Privatkopie
eben, P2P ist NICHT Privat und in diesem Fall daher illegal. TV-Material was du dort anbietest unterliegt dem Urheberrecht. Du hast bei P2P oft keinen Einfluss darauf wer was bei dir lädt. Im Freundeskreis ist es aber Privat und daher rechtlich okay. Also ganz klar kein GRAUbereich.

Privat = erlaubt
P2P = verboten


Gruss KayHH
 

Frantic

Jamba
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mhm bin mir da nicht so sicher. Ich gucke am Mittwoch mal bei Juris, ob es da nen Präzedenzfall gibt. Würde mich interessieren.
Oder weiß hier jemand genau wie das ist mit dem Verteilen von Aufgenommenen Sendungen über P2P??
 

zause

Martini
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@KayHH:
Kann man Peer to Peer nicht auch unter Privaten, dh nur mit seinen Freunden machen? Ich weiß es nicht, habe erst angefangen das System zu begreifen (aus Interesse). Zumindest nach dem Wikipediaartikel zu P2P verstehe ich es so, dass P2P eine neutrale Möglichkeit bietet sich auszutauschen. Diese Möglichkeit wird dann von Tauschbörsen genutzt, die wiederum illegal sind.
Lasse mich aber gerne berichtigen...

In dieser Begriffsvielfalt sehe ich dann ebenfalls eine Grauzone, wenn nämlich P2P für jeden etwas anderes ist, kann man nicht generell sagen, ob legal oder illegal...
o_O
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Frantic schrieb:
aaaalso da ich ein kleines bisschen ahnung von jura habe (bzw haben sollte) will ich mal was zum besten geben.
3. unwissenheit schützt, zumindest strafrechtlich gesehen vor strafe. einfach mal § 16 StGB nachschlagen.

Wo steht im Gesetz, dass man bei Unwissenheit straffrei bleibt? zause hat es bereits angemerkt: Wenn du Jura studierst, musst du wesentlich genauer formulieren.

In dem Zusammenhang und der Formulierung, die du hier benutzt, liest es sich für jemanden, der wenig Ahnung von Jura hat so, als ob man nur sagen braucht "Das wusste ich nicht" und man dann nicht bestraft werden kann. Und das stimmt einfach nicht.
 

DasSCHWITZENDEÖltier

Zabergäurenette
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zause schrieb:
@KayHH:
In dieser Begriffsvielfalt sehe ich dann ebenfalls eine Grauzone, wenn nämlich P2P für jeden etwas anderes ist, kann man nicht generell sagen, ob legal oder illegal...
o_O

Grauzonen sind aller Regel Bereiche die zwar nicht ausdrücklich verboten sind, es dem Anschein nach aber sein könnten- da zumindest z.T. nicht ganz koscher. Sie sind illegalen Handlungen zwar ähnlich, jedoch vom Tatbestand nicht erfasst. So fällt mir zum Bsp. der digitale Mitschnitt von Internet-Radiostreams ein...

P2P hingegen ist einfach eine Distributionsform die illegal, aber auch legal genutzt werden kann. So wie Autofahren auch keine Grauzone ist, mit geklauten KFZ einfach illegal...:cool:
 

KayHH

Gast
Moin zause,

zause schrieb:
Kann man Peer to Peer nicht auch unter Privaten, dh nur mit seinen Freunden machen?
deswegen schrieb ich auch „Du hast bei P2P OFT keinen Einfluss darauf wer was bei dir lädt.“ Wenn du gezielt P2P nutzt, weil z.B. dein Mail-Account zu klein ist, um darüber das Gewünschte zu empfangen, ist das sicher okay.

In diesem Thread verstehe ich unter P2P das Teilen von Inhalten mit vielen, meist unbekannten Personen und das ist verboten. Das gilt natürlich auch für Darknets, die zwar nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis verfügbar sind, Privat kann man das aber wohl kaum nennen. Solche Netze werden oft mit dem Ziel aufgebaut, beim Tauschen von urheberrechtlich geschütztem Material nicht erwischt zu werden.


Gruss KayHH
 

Nogger

Damasonrenette
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Frantic schrieb:
@ Nogger: Jo das haben zause und ich doch gesagt

Gut gut, wollte mich nur vergewissern. Ist für Außenstehende nicht so einfach, das auseinanderzuklamüsern und mit Leben zu füllen.

Wäre also nur fahrlässig und in meinem Beispiel nicht justiziabel, da die Fahrlässigkeit nicht explizit geregelt ist. Wenn in so einem Fall abgemahnt wird, ja was dann? Eine Rechtsverletzung liegt ja nicht vor. Trotzdem muß ich die CDs vernichten, da ich ja jetzt Kenntnis von der zurückgezogenen Erlaubnis habe. Hat der Anwalt dann also doch in meinem Interesse gehandelt und die Kostennote ist berechtigt? Das es mir lieber wäre, ich wüßte nicht von der geänderten Tatsachenlage, wird rechtlich wahrscheinlich nicht von Belang sein.
 

Frantic

Jamba
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daveinitiv schrieb:
Wo steht im Gesetz, dass man bei Unwissenheit straffrei bleibt? zause hat es bereits angemerkt: Wenn du Jura studierst, musst du wesentlich genauer formulieren.

ähm was meinst du warum ich §§16, 17 StGB dazu geschrieben hab? *Sarkasmus on* Vielleicht weil das da drin steht?? Ich bin mir nicht ganz sicher. *Sarkasmus off* Außerdem haben zause und ich das ja wohl ausreichend diskutiert, wie die beiden § anzuwenden sind. Denke nicht, dass jetzt noch irgendjemand denkt "Wenn ich sage ich wusste das nicht werde ich nicht bestraft."
Und wenn du mich zitierst dann bitte vollständig. Nur Phrasen rauszugreifen die dir passen ist nicht so wirklich das Wahre.

@Nogger: Nur um noch mehr Mißverständnissen vorzubeugen: Es geht hier rein um das Strafrechtliche. Was irgendwelche Firmen und Anwälte zivilrechtlich gegen dich vorbringen fällt keinesfalls unter das oben Genannte!
Sprich bei deinem Beispiel wärst du zwar evtl. strafrechtlich nicht zu bestrafen. Zivilrechtlich können jedoch Schadensersatzklagen auf dich zukommen. Auch wenn du nicht wusstest ob du einen Straftatbestand verwirklichst.
 

Gunnar

Baldwins roter Pepping
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P2P ist ganz klar illegal und auch nicht grau, denn das ist in keinem Fall durch die Privatkopie gesichert. Was anderes ist es im Freundeskreis, wenn ich dort für jemanden der eine Sendung nicht sehen kann was aufnehme. Das geht natürlich.


Gruss KayHen

Hmm?
P2P ist doch nicht perse illegal.
Es komt doch auf die Inhalte an welche Verbreitet werden. Es gibt viele legale Programme wie vie P2P verbreitet werden. Linux Distributionen zb. Oder auch freie Inhalte wie Musik, Filme unter der Creative Common Lizense. Aber ich denke nicht das P2P gleich illegal ist.

Gruss
Gunnar
 

KayHH

Gast
Och menno,

Gunnar, ließ doch mal meine Beiträge davor. Ich sprach AUSDRÜCKLICH von der Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material. Alles andere zu P2P ist schon längst gesagt worden.


Gruss KayHH
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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@Frantic:
In deinem Ausgangsposting hast du den § 17 überhaupt nicht erwähnt. Warum stellst du das jetzt hier so dar?
Und deine vermeintliche (von dir so gesehene) Diskussion mit zause … Sie hat dir gesagt, dass du falsch liegst und anscheinend enorme Definitionsschwächen hast. Darüber hinaus hat sie deine falschen Äußerungen korrigiert.
Wie du das dann siehst ist zwar vielleicht interessant, aber recht unerheblich. Jeder der diese Teile in dem Thread hier liest, wird sich die richtige Meinung bilden.

@zause: Danke für die Erläuterungen zu dem Thema. Es ist zwar schade, dass Frantic nur Zurückrudert und dir dann sagt, er habe doch das Gleiche wie du gemeint, und nicht sagen kann, dass er da falsch gelegen hat, aber das schmälert deine Ausführungen trotzdem nicht.
 

Frantic

Jamba
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Wo stelle ich denn da, ich hätte den §17 schon im ersten Posting erwähnt? Nirgends! Ich sage bloß DAS ich ihn erwähnt habe.
Zur Genauigkeit: sicher habe ich hier nicht alles im Detail erläutert. Es ist Sonntag Morgen und ich habe mit Sicherheit bessere Sachen zu tun, als hier im Forum irgendwelche Irrtümer im Detail zu erläutern. Wer sich da genauer informieren will kann ja Googlen oder sich ein Lehrbuch kaufen.
Es ging nur darum, dass ich "kurz" sagen wollte wieso Unwissenheit manchmal eben doch vor Strafe schützen kann. Das ganze wurde dann durch Details sowieso für die meisten Leser uninteressant. Das sollte keine juristische Arbeit werden, sondern nur kurz etwas erläutern.
Und wie soll ich denn bitte zauses Aussagen schmälern? Ich habe doch wohl nie behauptet, sie hätte in irgendeiner Weise unrecht.

So habe fertig und keine Lust mehr weiter darüber zu debattieren.
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Frantic schrieb:
[...] und keine Lust mehr weiter darüber zu debattieren.
Natürlich nicht, das ist schon klar.

Du stellst hier Behauptungen ins Board, die nicht stimmen, sagst zwar dabei:
Frantic schrieb:
[...]falls hier irgendwas total falsch ist, brüllt einfach
wenn dich die Leute dann aber darauf aufmerksam machen, hast du alles anders gemeint und sagst:
Frantic schrieb:
Es ging nur darum, dass ich "kurz" sagen wollte wieso Unwissenheit manchmal eben doch vor Strafe schützen kann.
Warum willst du nur "kurz" mal was dazu sagen, wenn es für den konkreten Fall unerheblich, irrelevant, ja sogar irreführend ist?
Frantic schrieb:
Das ganze wurde dann durch Details sowieso für die meisten Leser uninteressant.
Ich denke nicht, dass es für die meisten Leser uninteressant wurde, denn es wurden ja falsche Behauptungen im Nachhinein richtig gestellt.
Frantic schrieb:
Das sollte keine juristische Arbeit werden, sondern nur kurz etwas erläutern.
Und was genau sollte es erläutern? Eine Aussage, die keinen Kontext zum Thema hat? Du wolltest etwas erläutern oder eher alle an der Tatsache teilhaben lassen, dass du Jura studierst?
Frantic schrieb:
Wer sich da genauer informieren will kann ja Googlen oder sich ein Lehrbuch kaufen.
Durch deine einfach so hingeworfene Behauptung müssen sich die Leute ja erst mit Google und Recherche beschäftigen, da sie aufmerksam wurden, dass deine Aussage nicht stimmt. Ohne deine Luftwedelei, wäre ja die ganze Unsicherheit gar nicht entstanden.
Fair wäre es, wenn du "gugln" würdest und die Ergebnisse hier einstellen würdest, aber das ist dir ja zu viel für einen Sonntag Morgen.
Aber als Tipp. Kaufen brauchst du die Lehrbücher nicht, aber lesen solltest du sie.
 

Frantic

Jamba
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Du weißt auch nicht wann mal Schluß ist mit Diskutieren oder? Ich habe jetzt schon diverse male dagelegt warum und wieso ich das mit der Unwissenheit angesprochen hab. Ich habe auch gesagt wieso nur in so begrenztem Umfang. Ich verstehe auch nicht wie du darauf kommst das Ganze sei irrelevant, unerheblich und aus dem Kontext gerissen. Es hat sich ja wohl alles in dem Rahmen um Abmahnungen und das Nichtwissen, ob man sich nun mit einer bestimmten Handlung im Forum oder im Bezug auf brennen und ähnliches strafbar macht, gedreht.
Das Ganze ist also mehr im Kontext als die Diskussion um irgendwelche Verschwörungen im Namen von McDonalds. Aber moment an der Diskussion hast du dich ja beteiligt, deshalb kann die ja nicht außerhalb des Kontextes liegen.
Mal davon abgesehen war das Juristische schon längst beigelegt, als du wieder damit angefangen hast.
Also Fazit: Dumme aus dem Ruder gelaufene Aufklärungsaktion, die immerhin dazu geführt hat das manche Leute jetzt wissen das es sowas wie Verbots- und Tatbestandsirrtümer überhaupt gibt und das es daher Grauzonen im Gebiet der P2P Geschichten entstehen.
Denke das war genug zu dem Thema. o_O
 
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