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Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Uh-oh, Du glaubst, eine Mission zu haben? o_O Und das mit dem angeprangert werden ... haben wir das nicht auch schon mal auf AT erlebt? Und auch mit Aussagen, die nicht belegbar waren? Nee nee nee, find' ich nicht gut.
 

cineflow

Tydemans Early Worcester
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Leider ist diese Mission im Moment auch genau so wenig konstuktiv wie so manches gefasel...

cine
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Israel und Ägypten sind es nicht. (1993 und 1994 jeweils erstes Restaurant)

Aber USA und Nicaragua. Was wieder einige Leute nicht als Krieg ansehen werden. Aber 1975 wurde in Nicaragua das erste McDonalds Restaurant eröffnet. Unter Reagan intervenierten die USA in den 1980ern militärisch in Nicaragua und wurden sogar vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu einer Zahlung von 2,4 Milliarden US-Dollar verurteilt.
 

leif_ben

Himbeerapfel von Holowaus
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daveinitiv schrieb:
Aber USA und Nicaragua. Was wieder einige Leute nicht als Krieg ansehen werden. Aber 1975 wurde in Nicaragua das erste McDonalds Restaurant eröffnet. Unter Reagan intervenierten die USA in den 1980ern militärisch in Nicaragua und wurden sogar vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu einer Zahlung von 2,4 Milliarden US-Dollar verurteilt.

Da hat die Golden Arch Group wohl gepennt. :-D
Dank fürs Recherchieren, Dave (ich geh jetzt mal davon aus, dass du das nicht aus dem Kopf wusstest ...).
 

daveinitiv

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leif_ben schrieb:
Da hat die Golden Arch Group wohl gepennt. :-D
Dank fürs Recherchieren, Dave (ich geh jetzt mal davon aus, dass du das nicht aus dem Kopf wusstest ...).

Nee, die McDonald's Eröffnung nicht.

Hatte erst auf U.K. vs. Argentinien gehofft. Falklandkrieg. Aber der erste McDonald's in Argentinien wurde erst 1986 eröffnet.
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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pete schrieb:
Es gibt keinen Unterschied, außer lokalen Anpassungen der Sättigungsbeilagen (warum wohl gibt es bei McDnlds nie Schwein im Klops-Angebot. Hmmmm?)

Die Rippe ist doch aus Schweinehack. McRib. ;)
Oder gibt es den dort nicht?
 

Rastafari

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daveinitiv schrieb:
Aber USA und Nicaragua. Was wieder einige Leute nicht als Krieg ansehen werden. Aber 1975 wurde in Nicaragua das erste McDonalds Restaurant eröffnet. Unter Reagan intervenierten die USA in den 1980ern militärisch in Nicaragua...
Gegen die Leute, die gewisse multinationale Konzerne gerne ein klein wenig enteignet hätten und erst ab 79 etwas "überraschend" an der Macht waren...
...merkst du was?
 

Rastafari

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pete schrieb:
Nicht vergessen, diesen Beitrag werden wir bei Bedarf immer wieder ausgraben!
Gerne doch.
Die infantile und unüberlegte Antwort darauf wird mich noch sehr lange amüsieren.
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Rastafari schrieb:
Gegen die Leute, die gewisse multinationale Konzerne gerne ein klein wenig enteignet hätten und erst ab 79 etwas "überraschend" an der Macht waren...
...merkst du was?

Ja und? Wo ist jetzt dein Gegenargument? Was ist dein Gegenargument zu der Verurteilung vom Internationalen Gerichtshof?

Diese komischen Fragen, die auf den Geisteszustand der dir Widersprechenden abzielen sind einfach nur ganz schlechter Diskussionstil.
Entweder man bringt (Gegen)argumente oder man gibt zu, dass man Unrecht hat. Das Letztere hat mit menschlicher Größe zu tun, ich bin mir nicht sicher, ob du die hast, nachdem was du allein in diesem Thread herausgebellt hast.

Und um jetzt vorzubeugen, dass du nur auf meine Anmerkung zu deinem Diskussionstil Bezug nimmst, bring erst ein Gegenargument zu dem Krieg Amerika gegen Nicaragua.

Ansonsten disktutiere ich mit dir nicht mehr, weil du in diesem Fall in meinen Augen die inhaltliche Auseinandersetzung meidest.
 

newman

Roter Eiserapfel
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daveinitiv schrieb:
Und um jetzt vorzubeugen, dass du nur auf meine Anmerkung zu deinem Diskussionstil Bezug nimmst, bring erst ein Gegenargument zu dem Krieg Amerika gegen Nicaragua.
Moment und guten Morgen!

Ich möchte Rastafari bitten, erst die Sache mit der Verknüpfung von Golden Arches Group und MI zu Ende zu bringen, immerhin fing dieser Fork der Diskussion damit an. Das kann er von mir aus mit Links im Internet, Literaturverweisen, Interviews, Zeitungsartikeln etc. machen, ist mir völlig egal, so lange diese belastbar, reproduzierbar und für jedermann zugänglich sind.

Falls das nicht möglich ist, wäre es guter Diskussionsstil diese Behauptung wieder zurückzunehmen. Jeder macht im Eifer des Gefechts mal einen Fehler oder schießt über das Ziel hinaus - kein Beinbruch.
 

Frantic

Jamba
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daveinitiv schrieb:
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Vielleicht, dass manche Richter bei Entscheidungen, bei dem sie das (für sie zweifelhafte) Gesetz auch prüfen lassen würden, das Verfahren aussetzen, aber bestimmt nicht eine Generalaussetzung.



Im § 16 steht:
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Wo du da siehst, dass Unwissenheit vor Strafe schützt, würde ich gerne erläutert bekommen.

Was du wohl meinst ist § 17, aber auch der greift in diesem Fall nicht.

So man wieder ein Thread der ein bisschen was mit dem Topic zu tun hat.
Richter würden (in diesem Fall) schon die Entscheidung aussetzen. Wenn das BVerfG das ganze für verfassungswidrig erklärt müssen die ganzen Verfahren ja wieder aufgerollt werden. Das wäre ein viel zu großer Aufwand daher eher eine Aussetzung.
Wo siehst du denn im §16 keinen Rechtfertigungsgrund zum Thema Unwissenheit?
"Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt ..." ist doch wohl eindeutig. Wer nicht weiß, dass das Kopieren einer CD, DVD oder was auch immer in einem speziellen Fall verboten ist, handelt ohne Vorsatz sondern nur mit Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist aber nur strafbar, wenn das Gesetz es konkret angibt. Hab jetzt kein Urhebergesetz hier aber ich bezweifele das es für fahrlässiges, illegales Kopieren einen Tatbestand gibt. Das Ganze nennt sich auch Tatbestandsirrtum.
Der §17 würde auch gehen, ist aber etwas strenger formuliert, da es auf die Einsicht des Täters abzielt, d.h. man weiß, das es illegal ist, sieht es aber nicht ein. Außerdem muss man den Irrtum "nicht vermeiden können".
So fertig :)
 

zause

Martini
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Frantic schrieb:
Wo siehst du denn im §16 keinen Rechtfertigungsgrund zum Thema Unwissenheit?
"Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt ..." ist doch wohl eindeutig. Wer nicht weiß, dass das Kopieren einer CD, DVD oder was auch immer in einem speziellen Fall verboten ist, handelt ohne Vorsatz sondern nur mit Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist aber nur strafbar, wenn das Gesetz es konkret angibt. Hab jetzt kein Urhebergesetz hier aber ich bezweifele das es für fahrlässiges, illegales Kopieren einen Tatbestand gibt. Das Ganze nennt sich auch Tatbestandsirrtum.
Der §17 würde auch gehen, ist aber etwas strenger formuliert, da es auf die Einsicht des Täters abzielt, d.h. man weiß, das es illegal ist, sieht es aber nicht ein. Außerdem muss man den Irrtum "nicht vermeiden können".

NEIN!
Ob eine Handlung strafbar ist oder nicht ist eine Rechtsfrage und keine Tatsachenfrage. § 16 StGB bezieht sich nur auf Tatsachenirrtümer, § 17 auf Rechtsirrtümer. Das wäre ja auch noch schöner, wenn man sich aus jeglicher Strafbarkeit ruasreden könnte mit der Ausrede "Och, ich hab doch gar nicht gewusst, dass ...". Deswegen sind Irrtümer über strafbarkeitsbegründende Rechtsfragen nur dann beachtlich, wenn nicht vermeidbar. Da aber hierzulande davon ausgegegangen wird, dass jeder sich bei einem Anwalt über Starfbarkeit infprmieren kann, sind so gut wie alle Verbotsirrtümer vermeidbar und damit unbeachtlich.
Wer sich darüber näher informieren will: Übersicht der Uni-SB über Irrtümer oder noch juristischer bei recht-in.de

Bitte nimm mir das nicht übel, aber wenn du Jura studierst, schau dir das lieber noch mal an!
 
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Frantic

Jamba
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Ich habe doch garnicht gesagt das man sich durch §16, 17 "aus allem rausreden kann". Ist auch ziemlich selten oder hast du ein Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung in dem ein Erlaubnistatbestandsirrtum durchgegangen ist? Es ging nur darum, dass es nicht stimmt wenn man sagt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Unwissenheit kann nämlich schützen. Wenn auch nur begrenzt und wenn auch nur über den Entfall des Vorsatzes. Im Zweifel ist es sowieso Auslegungssache.
 

zause

Martini
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Mein eindeutiges NEIN bezog sich vor allem auf diesen deinen Satz
Wer nicht weiß, dass das Kopieren einer CD, DVD oder was auch immer in einem speziellen Fall verboten ist, handelt ohne Vorsatz sondern nur mit Fahrlässigkeit.
Denn dieser ist, ohne zusätzliche Klarstellung, dass es praktisch unmöglich ist, das nicht zu wissen (zumindest würde das kein deutsches Gericht durchgehen lassen), sehr irreführend (für die Leute hier, die sich nicht auskennen) und deswegen gefährlich! (Man könnte jetzt natürlich den Ackermann-Prozess als Paradebeispiel für einen beachtlichen Verbotsirrtum anführen, aber ob das die nächsten Instanzen durchhält, wage ich zu bezweifeln...)

Erlaubnistatbestandsirrtümer sind außerdem ja wieder eine andere Sache (Für Nichtjuristen: das ist, wenn jemand sich bei der Begehung einer Tat irrrigerweise einen Rechtfertigungsgrund wie zB Notwehr vorstellt). Die dürften gar nicht so selten die Starfbarkeit ausschließen, wahrscheinlich wird es in solchen Fällen aber gar nicht erst zur Anklege kommen...
 
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KayHH

Gast
Moin apfeltalker,

ich habe gestern auch nicht so wirklich brauchbares Material zur Golden Arch Group gefunden. Das einzige was ich ganz informativ fand, ist der Artikel bei Wikipedia dazu. Dort stehen auch die Theorie mit dem „Krieg gegeneinander führen“, sowie einige Gegenbeispiele drin. Mein erster Eindruck bei lesen dieses Artikels und einiger anderer war auf jeden Fall auch „Verschwörungstheorie“, zusammen hängend u.a. mit dem Logo von McDonalds.

http://en.wikipedia.org/wiki/McDonalds
Zitat aus obigem Link:
Emblem of globalization
McDonald's has become emblematic of globalization, sometimes referred as the "Mcdonaldization" of society. The Economist magazine uses the "Big Mac index" (the price of a Big Mac) as an informal measure of purchasing power parity among world currencies. Thomas Friedman suggested that no countries with McDonald's had gone to war with each other. His theory ("Golden Arches" theory) seemed to have been disproved when NATO bombed Serbia in 1999, although it was pointed out in The Economist that NATO itself has no McDonald's. McDonald's remains a target of anti-globalization protesters worldwide.


http://en.wikipedia.org/wiki/Golden_Arches

http://en.wikipedia.org/wiki/The_Lexus_and_the_Olive_Tree (u.a. mit rekursivem Link {Golden Arches Theory of Conflict Prevention}, was ja nun nicht so toll ist.)

Zitat aus dem letzen Link:
Perhaps the most famous theory presented in this book is the "Golden Arches Theory of Conflict Prevention" that states: "No two countries that both had McDonald's had fought a war against each other since each got its McDonald's".
However, this is a controversial proposition, and depends upon a flexible interpretation of the term "war". Below are some potential counterexamples to this theory:
• (1989) United States invasion of Panama
• (1999) NATO bombing of Serbia
• (1999) battles between India and Pakistan



Gruss KayHH
 

Frantic

Jamba
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zause schrieb:
Mein eindeutiges NEIN bezog sich vor allem auf diesen deinen Satz
Deshalb hab ich "speziell" hingeschrieben. Sicher weiß jeder das eine 1:1 Kopie von urheberrechtlich geschützen CDs, DVDs oder was auch immer nicht legal ist. Es ging mir um den Graubereich von wegen Internetstreams aufzeichnen, DVDs von aus dem Fernsehen aufgenommen Serien erstellen usw.
Naja wir beide sind vielleicht ein bisschen weit ins juristische abgeschweift. ;)

PS: Ackermann ist echt mal ein riesen Verbotsirrtum :D
 

zause

Martini
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@Frantic
Na, dann haben ja zumindest wir unsren "Zwist" ausgetragen und können die OT-Diskussion schließen :-D
 

KayHH

Gast
Moin Frantic,

Frantic schrieb:
DVDs von aus dem Fernsehen aufgenommen Serien erstellen usw.
was ist dran Graubereich? Die Aufnahme von Fernsehsendungen ist ganz klar erlaubt. Auch ist es erlaubt diese statt auf einer VHS-Kassette auf einer DVD zu speichern. Was man natürlich nicht darf, ist diese DVD zu verkaufen.


Gruss KayHH
 

debunix

Prinzenapfel
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Ich habe meinen Standpunkt genau dargelegt. Ich muss hier mit Sicherheit auch keine Rechenschaft darüber ablegen, ob ich von der Juristerei etwas verstehe oder nicht. Ich habe hier schon dem einen oder anderen direkt geholfen, von daher ist es mir egal, ob es Zweifler gibt oder nicht.
Ich habe auch deutlich gesagt, dass ich keine Lust habe hier alles zu erklären, da ich ansonsten fast bei Adam & Eva anfangen müsste.
Ich gebe genauso zu, dass es etliche schwarze Schafe unter den Anwälten gibt, auch ich habe da Erfahrung mit gemacht.
Auch ich sehe das Gebaren der MI als ziemliche Abzocke, trotzdem sollte man respektieren, dass man mit irgendwelchen illegalen Links zu zweifelhafter Software oder irgendwelchen MP3s den Forenbetreibern schadet und dass dies nun wirklich nicht sein muss.
Wer etwaiges in dieser Richtung sucht, der findet es sowieso, jedoch kann ich die Forenbetreiber hier wirklich sehr gut verstehen.
Und jetzt noch mal drei interessante Links:
http://www.vut-online.de/
http://www.respect-the-music.com/
http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry?language=de