Und nicht zuletzt auch ausschließlich deren Anforderungsprofil erfüllen.
Für mich ganz klar der Tipp an alle: Es gibt keinen Grund, bei SL zu bleiben.
juhu, wieder die egozentriker unterwegs. schonmal an inkompatible software gedacht? und PPC code SW ohne ersatz?
Der Apfel am iMac wird zum Home Button?
Du hast es sicher witzig gemeint, aber dein Vorwurf ist ja ständig zu hören.
Welche Anforderungen genau erfüllt OS X Lion denn nun plötzlich nicht mehr?
Ich würde das wirklich gerne wissen, denn ich komme von selbst nicht darauf.
[...]
Lion erfüllt abzüglich einiger Kleinigkeiten sicherlich noch die Funktionen eines Betriebssystems, soweit kein Grund zur Klage.
Der Stein des Anstoßes hier ist ganz klar der Trend, dessen Grundlage Lion darstellt. Natürlich besteht zur Zeit kein Grund, das Ende der Welt herbeizureden ABER wir wissen doch nun, wo die Reise hingehen soll[...]
... Jeder, der sich in der IT auf seinen Lorbeeren ausruht, besteht nicht mehr lange ...
"Stillstand ist Rückschritt"
... Sind Veränderungen immer Fortschritte??? Ich denke nicht.
[…] Denn es ist nur vorteilhaft, wenn es nur noch eine OS Code-Basis gibt. Und du kannst ganz sicher davon ausgehen, dass die Desktop-Metapher nicht aufgrund der Wahnvorstellungen einiger iOS-Hasser abgeschafft wird.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.