Was empfiehlst du bei meinem konstruierten fiktiven Fall in Beitrag 255?
Die DSGVO greift nicht bei Privatpersonen. Auf diesem Weg kann man denen also nur Firmen und Vereinen kommen, aber nicht Privatpersonen.
Dennoch verletzen WhatsApp-Nutzer die informationelle Selbstbestimmung, die sich lauf Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ableitet, und deshalb verlangt WhatsApp von seinen Nutzern die Erklärung, alle notwendigen Rechte zu haben. Dazu wird dir aber die Beweisführung Probleme machen und ich werfe WhatsApp vor, dass denen das bewusst ist und sie das gezielt ausnutzen.
Von den Kontakten würde ich die Lösung meiner Daten nicht verlangen. Das schafft nur Konfrontation. Vielmehr erkläre ich, was Signal anders macht:
WhatsApp schreibe in den AGB
WhatsApp muss einige Informationen erhalten oder erheben, um unsere Dienste zu betreiben, anzubieten, zu verbessern, zu verstehen, zu individualisieren, zu unterstützen und zu vermarkten. Dies geschieht u. a. wenn du unsere Dienste installierst, nutzt oder auf sie zugreifst. Die Arten von Informationen, die wir erhalten und erfassen, hängen davon ab, wie du unsere Dienste nutzt.
Jede Datenerhebung kann von WhatsApp also auch für Werbung genutzt werden.
Außerdem trennt WhatsApp trennt nicht nach
- technischer Notwendigkeit zur Diensteerbringung
- technischer Überwachung des Dienstes (Monitoring)
- werbliche Nutzung
sondern wirft alles in einen Topf.
Weiter unten folgt dieser Text:
Von anderen über dich bereitgestellte Informationen. Wir erhalten Informationen über dich von anderen Nutzern und Unternehmen. Wenn beispielsweise andere dir bekannte Nutzer oder Unternehmen unsere Dienste nutzen, stellen sie möglicherweise deine Telefonnummer, deinen Namen und andere Informationen zur Verfügung (z. B. Informationen aus dem Adressbuch ihres Mobilgeräts oder im Falle von Unternehmen, zusätzliche Informationen über dich wie eindeutige Kennungen), genauso wie du möglicherweise ihre zur Verfügung stellst, oder sie senden eine Nachricht an dich oder Nachrichten an Gruppen, denen du angehörst, oder sie rufen dich an. Wir verlangen von jedem dieser Nutzer und Unternehmen, dass sie die rechtmäßigen Rechte besitzen, um deine Informationen zu erfassen, zu verwenden und zu teilen, bevor sie uns irgendwelche Informationen bereitstellen.
Wenn das andere Nutzer über mich bereitstellen, dann stelle ich das als Nutzer also auch über andere bereit. Alleine diese Darstellung ist schon trickreich.
Selbst wenn WhatsApp in der Öffentlichkeit immer wieder sagt, sie würden nur Name Name und Telefonnummer verwenden, warum steht dann in den AGB "
stellen sie möglicherweise deine Telefonnummer, deinen Namen und andere Informationen"? Und was genau sind diese "anderen Informationen"?
Abgesehen davon ist außer der Telefonnummer nichts weiteres nötig, um Dir anzuzeigen, welcher Kontakt ebenfalls WhatsApp nutzt. Würden sie auf den Namen verzichten, wären die Nicht-WhatsApp-Nutzer geschützt, weil WhatsApp (und in Folge Facebook) den Namen dazu gar nicht bekommen würde.
Signal schreibt in der
Privacy Policy:
Signal does not sell, rent or monetize your personal data or content in any way – ever.
Ferner nutzt Signal nur die Telefonnummer und das nicht einmal im Klartext, sondern zusätzlich
gehasht:
Das bedeutet, selbst ein Administrator oder Einbrecher hat keinen direkten Zugriff auf die Daten. Bei WhatsApp schon! Und dann hat Facebook ja noch APIs, über die jeder Daten abgreifen kann. Ich verweise nur auf Cambridge Analytica. Facebook hat davon sogar eher gewusst als die Öffentlichkeit, hat es aber technisch nicht unterbunden, sondern denen nur "Du, Du, Du!" gesagt.
Leider sind die AGB von Signal nur in englisch verfügbar. Möglicherweise ein Punkt für Richter. WhatsApp wurde jedenfalls juristisch gezwungen, die AGB in deutsch vorzuhalten.
Mein Eindruck ist, dass sich die meisten auf die DSGVO verlassen. Die DSGVO verbietet aber nichts, sondern regelt, wie ein Nutzer informiert werden muss und stellt ihm einen Widerruf von Einwilligungen zur Verfügung. Wenn wir Dinge nutzen, ohne die AGB zu lesen, können wir uns auch nicht beschweren. Und wenn in den AGB etwas steht, was wir als Verstoß gegen geltentes Recht ansehen, dürfen wir diesen Vertrag (und nichts anderes ist die Nutzung von Diensten) nicht eingehen. Das ist Teil der immer wieder genannten Medienkompetenz. Wenn sich das durchsetzen würde, würden sich Firmen anders verhalten.
Unter "beruflicher Nutzung" verstehe ich so eher die Richtung, dass man mit den Kollegen kommuniziert, wer denn nun welche Schicht übernimmt, sonntags abends, wenn montags einer ausfällt. Und wenn die Kollegen und auch Vorgesetzte WhatsApp nutzen und nichts anderes, dann kannst du mit der DSGVO so oft kommen, wie du willst. Das ist so und das bleibt so. Zu keinem Zeitpunkt habe ich davon gesprochen mit Kunden zu kommunizieren.
Ob das im Zweifelsfall auch ein Richter so sieht?
Ich kann Dir nichts vorschreiben und das liegt mir auch fern. Aber darauf aufmerksam mache ich.