Das wollte ich damit sagen. Aber wenn schon keinen Respekt vor dem Menschen, dann hoffentlich immer noch keine Beleidigungen, weil man Respekt vor den Karten hat. Hab mich wohl missverständlich ausgedrücktDas unterschreib ich mit einer kleinen Korrektur:
Wenn schon keinen Respekt vor den Karten, dann wenigstens Respekt vor dem Menschen hinter dem Beitrag.
So und nicht anders sollte es jeder empfinden!
Was bitte fällt unter:
4. Unangemessene Ausdrucksweise - gelb (0 Punkte) oder rot (1 Punkt)?
Beispiele?
Willst Du Schimpfworte lernen oder was?
Wozu? Wenn Du Dich so ausdrückst, wie Du das im normalen Gespräch machst, solltest Du auf der sicheren Seite sein. Zudem glaube ich nicht, daß es da feste Grenzen gibt. Z.B. denke ich nicht, daß ich für das Schimpfwort oben irgendeine Karte kassiere (In einem Familien Forum wäre das sicherlich anders). Hätte ich Dich so tituliert, gäb es aber mindestens eine gelbe.Nein, ich würde gerne wissen, wie die AT-Mods unangemessene Ausdrucksweise definieren.
Im Gegensatz zu Dir reicht mir glauben oder denken eben nicht aus, ich würde es gerne wissen.
Sorry, aber ich wüsste nicht, wo ich irgendjemanden hier provoziert habe. Ich habe eine Frage gestellt und führe eine, wie ich finde ruhige, Diskussion.Oder versuchst du gerade, einige von uns zu provozieren, dass wir nach der Regel bestraft werden?
…und unsere Tourette-Kandidaten kennen wir ja.
So lange Du niemanden persönlich beleidigst, ist alles im Rahmen. Ich denke nicht, dass Betriebssysteme und Autos zu der Gattung Mensch gehören.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.