rc4370
Wöbers Rambur
- Registriert
- 09.03.09
- Beiträge
- 6.528
halten wir also fest. ein swastika, sofern es einer darstellungsform des NS-hakenkreuzes zum verwechseln ähnlich sieht ist laut gesetz verboten, ein swastika, das nur mit viel fantasie mit einem hakenkreuz verglichen werden kann ist von diesem verbot nicht betroffen.
eine solche tättowierung kann missverstanden werden und ist also gut zu überdenken. ich nehme jetzt einfach mal an, daß jemand, der ein solches tatto trägt, sich über die bedeutung des von ihm gewählten motivs im klaren ist.
stellen wir weiterhin fest, es ist jedem menschen selbst überlassen, ob und wenn ja, welches motiv er sich tättowieren lassen will.
ich für meine person stelle abschliessend zum thema tattoo fest, daß ich nach der bedeutung eines tattoos frage bevor ich voreilige schlüsse ziehe.
eine solche tättowierung kann missverstanden werden und ist also gut zu überdenken. ich nehme jetzt einfach mal an, daß jemand, der ein solches tatto trägt, sich über die bedeutung des von ihm gewählten motivs im klaren ist.
stellen wir weiterhin fest, es ist jedem menschen selbst überlassen, ob und wenn ja, welches motiv er sich tättowieren lassen will.
ich für meine person stelle abschliessend zum thema tattoo fest, daß ich nach der bedeutung eines tattoos frage bevor ich voreilige schlüsse ziehe.