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[Update] Schnäppchen bei Otto: MacBook Air kurzzeitig für 50 Euro verkauft

Das genialste ist doch am Sommerloch, dass wir diese News trotzdem lesen, da sonst nix los ist ;-)
 
das gros der „news“ hier überlese ich mittlerweile. das gibt es anderswo besser und seriöser aufbereitet …
 
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Reaktionen: bobandrews
? Warum nicht ? Kann ja nicht den ganzen Tag am Baggersee liegen. Geld muss auch noch rein und zwischendruch kann man ja mal ins Forum kucken :-)
 
das gros der „news“ hier überlese ich mittlerweile. das gibt es anderswo besser und seriöser aufbereitet …

Gebe Dir recht ... Vor allem fehlen andauernd viele wichtige Infos...Z.b. Preise etc. wobei ich hier in Letzter Zeit leider öfters "meckere". Leider gibt es Anlass ohne dem würde es mir auch besser gefallen :-* Irgendwie sind die NEWS lieblos!
 
Wieso sagt mir keiner bescheid ?;-)
Ich wollte doch auch eins für 50 Euro.
 
Also bekommt auch keiner das gerät für den preis. Komische news.

Bei uns in der Schweiz ist es gestzlich so geregelt, dass der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet ist, sofern der Preis offensichtlich falsch ist. Bei einem MacBook Air für 50 Euro (CHF 75) ist das definitiv so...
 
Keiner der Käufer wird das MacBook zu dem Preis erhalten. Der Verkäufer hat in einem solchen Fall einen gesetzlich geregelten Anfechtungsgrund (119 BGB). Also zu viel Lärm um Nichts.
 
Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

Feststehen dürfte in jedem Fall, dass die Käufer das Air nicht zu dem Preis bekommen, wenn doch dann nur durch Kulanz von Otto. Kommt auch manchmal vor, auch wenn ich in diesem Fall nicht dran glaube. ;)
 
Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

So ist es, dass(s?)elbe wollte ich auch gerade schreiben. Es handelt sich hierbei ja nicht um eine ebay Auktion. Das wäre ja noch schöner, wenn die Käufer auch noch ein Anrecht auf den Artikel hätten. Wir haben in Deutschland zum Teil eh schon zu Kundenfreundliche (Fernabsatz) Gesetze :-(
 
2 "s" sind richtig. ;)

Ja, das Fernabsatzgesetz ist zwar für mich/uns als Kunden sehr, sehr vorteilhaft, aber für die Händler, wenn man es mal fair betrachtet, ein ziemlicher Brocken. Zumal es ja auch genug Leute gibt, die das schamlos ausnutzen. Stichwort: Fernseher während der Fußball-WM/EM ;)
 
Ich fand diese News im Forum schon sinnlos genug, aber die dann noch hierher zu schreiben? Was für eine bescheuerte Idee. Staturn passiert sowas ständig mit anderen Produkten und vielen anderen Warenhäusern ebenfalls. Wollt ihr jetzt aus jeden dieser Vorfälle News machen!?
 
Feststehen dürfte in jedem Fall, dass die Käufer das Air nicht zu dem Preis bekommen, wenn doch dann nur durch Kulanz von Otto. Kommt auch manchmal vor, auch wenn ich in diesem Fall nicht dran glaube.

Hängt wohl auch davon ab, wieviele Leute für 50 Euro bestellt haben...
 
Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

Hm, da müsste man in den AGB von Otto schauen, wann die Annahme stattfindet. Generell kann man das über das Versenden nicht sagen. In der automatischen Bestätigungsmail kann auch schon eine Annahme liegen. Aber wie gesagt, egal in welchem Fall: der Käufer hat kein Anrecht auf Erhalt der Ware zu diesem versehentlichen Preis.
 
Aber wie gesagt, egal in welchem Fall: der Käufer hat kein Anrecht auf Erhalt der Ware zu diesem versehentlichen Preis.

Ist auch nur bedingt richtig. Wenn der Preis um sagen wir 100 Euro zu tief angesetzt gewesen wäre, dann hätte der Käufer das Anrecht auf Lieferung, da der Fehler nicht offensichtlich ist. Bei 50 Euro Kaufpreis ist es natürlich offensichtlich.