da sonst nix los ist
und wieder einmal nicht recherchiert vor dem schreiben der news …
das gros der „news“ hier überlese ich mittlerweile. das gibt es anderswo besser und seriöser aufbereitet …
Vor allem fehlen andauernd viele wichtige Infos...Z.b. Preise etc.
kein themaSeit wann ist das Vorraussetzung um im Internet was zu veröffentlichen?
Also bekommt auch keiner das gerät für den preis. Komische news.
Bei uns in der Schweiz ist es gestzlich so geregelt,
Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.
Feststehen dürfte in jedem Fall, dass die Käufer das Air nicht zu dem Preis bekommen, wenn doch dann nur durch Kulanz von Otto. Kommt auch manchmal vor, auch wenn ich in diesem Fall nicht dran glaube.
Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.
Aber wie gesagt, egal in welchem Fall: der Käufer hat kein Anrecht auf Erhalt der Ware zu diesem versehentlichen Preis.
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