iPhoney
Elstar
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Ist auch nur bedingt richtig. Wenn der Preis um sagen wir 100 Euro zu tief angesetzt gewesen wäre, dann hätte der Käufer das Anrecht auf Lieferung, da der Fehler nicht offensichtlich ist. Bei 50 Euro Kaufpreis ist es natürlich offensichtlich.
Hier geht es weniger um Offensichtlichkeit, sondern vielmehr um die Frage des Irrtums und ob man diesen beweisen kann. Natürlich, bei einem Zahlendreher oder einem Vertippen, das nur geringfügig unter dem eigentlichen Preis abweicht, ist der Beweis eines Irrtums schwerer zu erbringen, als hier in diesem Fall, wo es kaum ernst gemeint werden kann, wenn der Preis bei ca. 3% des Originalpreises liegt. Kann man jedoch den Beweis erbringen, dass auch ein nur geringfügig abweichender Preis ein Irrtum war, dann ist ebenfalls eine Anfechtung möglich.