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[Update] Schnäppchen bei Otto: MacBook Air kurzzeitig für 50 Euro verkauft

Felix Rieseberg

̈Öhringer Blutstreifling
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[preview]Ein Preisfehler beim weltweit zweitgrößten Online-Versandhändler Otto.de dürfte einigen Apple-Freunden große Freude bereitet haben. Das MacBook Air wurde für rund zwei Stunden für 49,95 Euro angeboten. Inzwischen wurde der Preis wieder auf 1699,90 Euro angehoben, jedoch dürfte die Freude für die wenigen Kunden von Dauer sein: Die Geschäftsbedingungen sehen keine falschen Preisangaben vor.[/preview]

Herzlichen Dank an Flolle!


UPDATE
Mittlerweile hat OTTO eine Pressemitteilung veröffentlicht: Innerhalb weniger Stunden wurden von 2565 Bestellern insgesamt 6534 Notebooks der Marken Apple, Acer, Fujitsu Siemens, Medion, HP und Sony bestellt, bevor die falsche Preisauszeichnung behoben werden konnte. Der Renner, wer hätte es gedacht: Das Apple Mac Book. Die Kunden erhalten zwar nicht das selbige, aber immerhin einen OTTO-Warengutschein über 100,00 EUR. Außerdem verlost OTTO 50 MacBook Air.
 

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Also bekommt auch keiner das gerät für den preis. Komische news.
 
damn wie gibt es bei so was keine twitter welle…
 
Sinnfreie News. Das gab' es auch schon bei Amazon mit vielen Produkten. Diejenigen, die bestellt haben, kriegen ein schreiben, welches das Problem klärt und der Artikel wird storniert.

mfg thexm
 
Holger, das ist auch schon 5 jahre her. Seitdem habe alle shops in den agb diese preis-irrtums-klausel.
 
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Reaktionen: salome

E-Mail, die neben der Auftragsbestätigung in einem eigenen Absatz den Zusatz enthielt "Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse".
...
Maßgeblich für den Richter war der Zusatz in der E-Mail. Damit habe der Händler unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er zum angegebenen Preis liefern werde.

Solange die keine Bestätigung schicken gilt das auch nicht, mal abgesehen von der Irrtums-klausel.

Schade aber die News war den Aufwand nicht wert, da sowas öfters geschieht und immer dasselbe daraus resultiert.
 
Sorry,

aber auf die AGB kommt es gar nicht an. Zum Einen stellt die Internetseite schon kein Angebot dar, so dass durch die Bestellung durch den Kunden auch noch kein Kaufvertrag zu Stande kommt. Die Bestellung durch den Kunden stellt das Angebot dar, das dann noch vom Händler angenommen werden werden muss.

Selbst wenn man das anders beurteilen will, handelt es sich hier um einen klassischen und für alle ersichtlichen Fall des Verschreibens, der gemäß § 119 BGB zur Anfechtung eines etwaigen Kaufvertrages berechtigt.

Das wird aus Kundensicht nie etwas, erst Recht nicht "von Dauer".
 
Jetzt hat uns das Sommerloch voll erwischt.

Tschüss, ich bin am See baden.
 
Eigentlich eine gute Masche um viele Leute auf die Seite von Otto zu bekommen.
Ein Großteil wird dann trotzdem noch etwas rumstöbern und etwas kaufen.
Auf jeden Fall eine sehr billige Werbung für Otto.
 
Zum Einen stellt die Internetseite schon kein Angebot dar, so dass durch die Bestellung durch den Kunden auch noch kein Kaufvertrag zu Stande kommt. Die Bestellung durch den Kunden stellt das Angebot dar, das dann noch vom Händler angenommen werden werden muss.
und otto bestätigt nur den eingang dieses angebots:

… herzlichen dank für Ihre Bestellung bei www.otto.de am …. mit dieser e-mail bestätigen wir den zugang Ihrer bestellung. …

und wieder einmal nicht recherchiert vor dem schreiben der news …
 
Sowas ist auch Otto schon öfter passiert. Mittlerweile haben sie sich dann abgesichert. Nachdem die ersten Produkte für ca 10% ihres Preises rausgehen, überlegt man eben an seinen Geschäftsbedingungen herum.