Cord
Antonowka
- Registriert
- 04.01.08
- Beiträge
- 361
Nachtrag:
WTF?!? Wiedergabebereit in 1 Stunde trotz 16MBit?
Tja, jetzt geht die Liebste zum Nachbarn. Der war inzwischen in der Videothek.
Nachtrag:
WTF?!? Wiedergabebereit in 1 Stunde trotz 16MBit?
Als ich das heute im Internet gelesen habe, dass Apple nun auch in Deutschland Filme anbietet, hab ich mir nur gedacht.... ENDLICH !!!!
Aber WIESO kann man die HD-Filme NUR leihen????? WARUM??? In den USA kann man die doch auch kaufen.
DAS war ein echter Rückschritt! Das neue Filme-Angebot find ich echt klasse!!! Aber dass man bei den HD-Filmen wieder soetwas abzieht *KOPFSCHÜTTEL*
Ich lade mir grad mal Hitch - der Datedoktor herunter. 99 Cent zum leihen. Mal schauen wie die Qualität ist.
Ich kann den nicht brennen ....kann man einen gekauften film auf dvd brennen? wenn ja, wie geht das?
N´Abend zusammen.
Habe mir jetzt nicht alles hier im Thread durchgelesen , sorry wenn die Frage schon kam. Es wird ja oben in der News darauf hingewiesen das man eine Kreditkarte zum kaufen braucht. Musik habe ich bisher über mein Click and Buy Konto gekauft, gilt das bei den Filmen etwa nicht mehr?
Auch innerhalb eines Threads gibt es die Suchfunktion. Heisst dann "Thema durchsuchen"
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.