bluejay
Ingol
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...wenn es vom Netzanbieter freigeschaltet wurde.
Und das steht bitte genau wo?
...wenn es vom Netzanbieter freigeschaltet wurde.
Und das steht bitte genau wo?
Nähere Infos beim Netzanbieter -> Netzanbieter sagt: Kostet extra.
Ganz einfach.
Welcher Vertrag? Dein Vertrag hat mit der Sache hier überhaupt nichts zu tun. Das ist ein völlig anderer und unabhängiger Rechtsvorgang.
Wie gesagt: Deine Rechte im Altvertrag werden nicht berührt. Hier geht es einzig darum, dass man Dir im iPhone ein Feature freischalten soll, dass es vorher nicht gegeben hat.
Oder anders gesagt: Apple oder T-Mobile könnten auch 99 Euro für die Aktualisierung auf Software 3.0 verlangen. Berührt auch nicht Deinen Vertrag.
...Für mich ist bindend was im Vertrag steht...
Gerne: Die SMS- und MMS-Preise halte ich durchweg für absolut unangemessen. Und zwar insbesondere bei T-Mobile, aber auch bei allen anderen Anbietern.
Das ist auch der Grund, warum ich z.B. fast vollständig auf SMS/MMS verzichte (ich glaube, ich habe dieses Jahr so 5 SMS geschrieben).
Ach, womit hat es denn zu tun, wenn ein Vertragspartner für eine vertraglich eingeschlossene Leistung plötzlich zusätzlich Geld verlangt?
...wenn es vom Netzanbieter freigeschaltet wurde.
Tut T-Mobile nicht, da es die Tethering Option nicht für deinen Vertrag anbietet.
Wieso sollte T-Mobile Geld für eine Software eines anderen Herstellers von mir verlangen können?
Das will ich nicht anzweifen. Es spiegelt aber letztlich auch nur den derzeitigen Informations-und Kenntnisstand wieder.Ich gehe davon aus, dass die Konditionen die iphone-ticker.de veröffentlicht hat auch letztlich zutreffen werden. Die Seite war in der Vergangenheit gerade was T-Mobile angeht immer ziemlich gut informiert.
Wieso nicht? Man kann doch auch bei DSL-Anbietern Software von Norton erwerben.
Eigentlich drücke ich nur das aus, was ich objektiv als Sachlage empfinde.An dieser Stelle möchte ich mich aber mal ganz ausdrücklich bei Bananenbieger, der hier ziemlich einsam die T-Mobile-Seite mit beeindruckender Sachlichkeit vertritt, bedanken und ihm anerkennend die Schulter klopfen.
Ich wollte auch einfach nur damit ausdrücken, dass nicht unbedingt die die Basistechnik anbietende Stelle auch diejenige ist, die darüber entscheidet, was möglich ist, und was nicht bzw. eben das betreffende Feature vertreibt.Ich habe aber 3.0 nun mal nicht bei T-Mobile erworben und wenn ich es dort kaufen könnte und es irgendwoanders für die Hälfte bekäme würde ich es wohl auch nicht tun (von wegen meiner Mischkalkulation ).
Dann könnte - für Altvertragskunden - die Situation eintreten, dass ich mit meiner SIM-Karte in einem anderen Handy tethern kann und darf, dies aber mit dem iPhone nicht kann, weil T-Mobile mir die Config-Datei nicht bzw. nur gegen monatliche Zusatzgebühr zur Verfügung stellen will. Bei allem Verständnis für Misch- u. sonstige Kalkulationen würde ich es subjektiv für sehr Kundenunfreundlich und auch logisch nicht nachvollziehbar halten, mir ein- und dasselbe Tun mit einem Gerät zu gestatten, mit einem anderen zu verwehren.[...]Ob Du vertraglich berechtigt bist, Tethering mit einem x-beliebigen Telefon durchzuführen steht außer Frage.
Ok, wie weiter oben schon mal gesagt: dass T-Mobile mir ihre Config nicht einfach geben mag ist eine Sache. Dass sie aber auch verhindern will, dass ich mir eine "freie" Version besorge und diese völlig legal, also ohne Hacks auf dem von Apple genau dafür vorgesehen Weg installiere, halte ich für - naja zumindest bedenklich. Bleibt abzuwarten, ob Apple tatsächlich die technische Grundlage dazu, wie diese Config-Daten ins Gerät gelangen für T-Mobile komplett umkrempelt.[...]Hier geht es einzig darum, dass man Dir im iPhone ein Feature freischalten soll, dass es vorher nicht gegeben hat.[...]
Ist so wie bei "Wohnung kaufen" vs. "Wohnung mieten".Dann könnte - für Altvertragskunden - die Situation eintreten, dass ich mit meiner SIM-Karte in einem anderen Handy tethern kann und darf, dies aber mit dem iPhone nicht kann, weil T-Mobile mir die Config-Datei nicht bzw. nur gegen monatliche Zusatzgebühr zur Verfügung stellen will.
@Bananenbieger: ich möchte in dem o. g. Zusammenhang noch mal auf ein Thema zurückkommen, dass wir eingangs unserer Diskussion besprochen haben: die Identifizierbarkeit der Nutzungsart anhand von Daten wie Browser-Headern etc.
1. Altvertrag: Tethering über ein beliebiges Handy (kostenlos erlaubt) oder über das iPhone (kostenpflichtig) - kann auch dies vom Netzbetreiber unterschieden werden?
2. Browser und Mailprogramme mögen sich anhand von Header-Daten leicht einer Plattform (Handy oder PC/MAC) zuordnen lassen. Gilt dies aber auch für alle Internettauglichen Applikationen? Es gibt ja tausende davon - lassen die alle so leicht erkennen, auf was für einer Plattform sie laufen?
Der Vergleich hinkt. Die "Wohnung" ist ja schon gekauft. Zwar zu einem verminderten Preis, weil ich gleichzeitig mit dem Makler einen Vertrag über die laufenden Nebenkosten abgeschlossen habe - aber immerhinIst so wie bei "Wohnung kaufen" vs. "Wohnung mieten".
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