Dieses Update habe ich vor einigen Tagen auch noch bekommen. Jeder Mitarbeiter hat dafür eine eigene Bezeichnung %-).
So, nun was anderes. Ich habe vor einiger Zeit mal meiner Rechtsschutzversicherung geschrieben. Ich wollte wissen, ob ein Tausch des Geräts möglich sei. Dazu erhielt ich folgende Antwort:
"Es gilt für das Verhältnis zwischen Ihnen und der Telekom als Verkäuferin des iPhones ganz „normales“ Kaufrecht, d. h., es macht für die Beurteilung, ob und welche Rechte Ihnen gegenüber der Telekom zustehen, keinen Unterschied, ob Sie das Gerät in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung des Mobilfunkvertrages oder „ohne Vertrag“ gekauft haben. In beiden Fällen sind Sie Käufer und es stehen Ihnen im Falle eines Sachmangels die in § 437 BGB aufgeführten Käuferrechte gegenüber dem Verkäufer zu.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Sachmangel vorliegt, d. h. das iPhone fehlerhaft ist, müssten Sie diesen gegenüber dem Verkäufer beanstanden. Dem Verkäufer steht ein Prüfungsrecht zu. Das heißt, das Gerät müsste eingeschickt werden. Per Ferndiagnose dürfte Ihnen die Hotline bei dem konkreten Problem nicht mitteilen können, ob ein Defekt vorliegt oder nicht. Daher wäre es ratsam, das Gerät zumindest einmal zur Überprüfung einzuschicken. Es ist natürlich gut möglich, dass bei der Telekom kein Fehler gefunden wird (weil an einem Ort eine andere Empfangssituation besteht) und Sie dasselbe Gerät mit dem unbefriedigenden Ergebnis, dass kein Fehler gefunden worden sei, zurückerhalten.
Um dann weitergehende Rechte wie einen Rücktritt in Betracht zu ziehen, müssten Sie nachweisen, dass Ihre Beanstandung auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Das iPhone wäre frei von Sachmängeln, wenn es sich für die „gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“ (vgl. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Als Käufer eines iPhones/Smartphones/Handys kann man erwarten, dass im Outdoor-Bereich, ausreichende Netzabdeckung des Netzanbieters vorausgesetzt, das beschriebene Problem nicht auftritt. Im Indoor-Bereich, also innerhalb eines Gebäudes, gilt das nicht. Bedenken Sie auch, dass nicht jedes Smartphone die gleichen Empfangseigenschaften hat (falls das Problem überhaupt auf einen schwachen Empfang zurückzuführen ist). Die Unterschiede sind hier zum Teil gravierend. Aus diesen (oftmals bauartbedingten) Unterschieden kann man nicht per se einen Sachmangel herleiten. Dennoch sollte man mit auch mit dem iPhone 5 im ausreichend versorgten Outdoor-Bereich grundsätzlich störungsfrei telefonieren können. Wenn dort regelmäßig Störungen auftreten, muss man von einem Sachmangel ausgehen. Bei jedem Hersteller gibt es gewisse Fertigungstoleranzen, so dass solche „Montagsmodelle“ leider nicht völlig ausgeschlossen werden können.
Ich kenne nicht die „Umtauschpraxis“ der Telekom, kann mir aber vorstellen, dass Apple schneller und eher einen Gerätetausch veranlassen würde als die Telekom (die das Gerät u. U. nicht ausreichend prüft und für fehlerfrei befindet). Daher könnte es in diesem Fall sinnvoll sein, sich an Apple zu wenden, sofern Ihnen die Telekom keinen schnellen Umtausch anbietet. Ob und welche Rechte Ihnen gegenüber Apple als Hersteller zustehen, richtet sich nach den Garantiebedingungen von Apple.
Wenn sich Ihre Befürchtung bewahrheitet, dass die Störung auch nach einem Tausch bestehen bleibt, versuchen Sie sich am besten einvernehmlich mit der Telekom auf eine Lösung zu einigen. Denn im Falle eines Rechtsstreits müssten Sie ansonsten beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. Als Beweismittel käme letztlich nur ein Sachverständigengutachten in Betracht."
Grüße
Samoth