Sollten die Mac zwangsweise frei erhältlich machen für alle PC`s so wird die Fehlerzahl wohl steigen da alles unterstützt werden muss usw.
Das sagt niemand, es geht hier nur darum, ob Apple per jure den Verkauf von solchen Clons verbieten kann. Wenn Apple de jure scheitert werden sie es technisch verhindern. Denn das dürfen sie, verpflichten kann Apple niemand, OS X auf 08/15-HW lauffähig zu machen.
Die Implikationen aus:
Man braucht ja auch keine 25 Versionen zu schreiben, wenn die Betriebssystem auf Applikationslevel kompatibel sind.
und
Wie gesagt: Siehe Étoilé oder die allgemeine Linux/BSD-Welt. Da funktionieren die Applikationen auch unabhängig vom System.
und
Es gibt auch genug Plattformen, die OS-unabhängige Programmierung ermöglichen. Java oder RealBASIC seien hier mal als Beispiel genannt.
haben leider einen gravierenden Nachteil: Besonderheiten des Betriebssystems sind so nicht nutzbar. Man sieht das schön an den Portierungen (zB. OpenOffice, das lange nur mit X11 lief und kein Aqua hatte. Oder TrueCrypt, das sich funktional und von der Bedienung von der Windowsversion unterscheidet. Oder der ganze Java-Kram, der eben keine Besonderheiten des jeweiligen OS berücksichtigen kann.) Ein "API-gleichgeschaltetes" Programm für Win/OS X/Linux in allen Variationen wird wohl kaum eine iCal-Unterstützung mitbringen, wird keine Rücksicht auf TimeMachine nehmen und wird sich nicht darum scheren, dass es in OS X vernünftigerweise die Kopfleiste verwenden soll statt eigener Fenstermenüs.
Ich möchte eigentlich keinen applikatorischen Einheitsbrei, der sich dann an der minimalen Schnittmenge jedes unterstützten OS orientiert und alle darauf beschränkt was zB. ein fvwm-basiertes Linux kann.
Ich als Kunde kaufe das Betriebssystem mit der Einschränkung, es nur auf einem Mac verwenden zu dürfen. Mit dem Kauf erkläre ich mich mit den Lizenzbedingungen einverstanden - das steht auf der Verpackung. Wenn ich will, kann ich die vorher lesen. Ich verstehe diese Juristen nicht.
Dieses Gedöns dass der Kunde diese Lizenz nicht bei Abschluss des Kaufs mitbekommt ist ja nur eine Blendgranate, weil es so einfach ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass für Privatkunden diese EULAs so oder so keine Relevanz haben, SW ist urheberrechtlich geschützt, es ist in Europa meines Erachtens für jede Firma unmöglich, mit sinnwidrigen Einschränkungen den Konsumenten zu dominieren. Ich bleibe bei meinem Buchbeispiel. Auch wenn die Verkäuferin vorher klar stellt, dass man das Buch nur auf einer IKEA-Couch lesen darf, könnte man das mMn. abnicken und am Abend in der Bar herzhaft darüber lachen.
Es wäre zu wünschen, dass sich eine Firma mal traut, diesen Ball aufzugreifen und zu versuchen, die EULA dadurch wirksam zu schalten, dass man sie vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen _muss_.
So eine Platzwunde samt blauer Augen wie sich die dann holen würden ... dann wäre das für immer vom Tisch, so wie sittenwidrige Regelungen in Mietverträgen.
Kurz: Man kann nicht alles machen, nur weil man es auf ein Blatt Papier druckt und einen anderen Menschen mehr oder minder nötigt, das zu unterschreiben. Das ist mit Mietverträgen so, mit Büchern und Musik udn das ist auch mit SW-Lizenzen im privaten Bereich so.