Um du solltest den Artikel genauer lesen, ich habe ihn lediglich aufgrund des folgenden Absatzes eingebaut :
Du, das habe ich, anscheinend ganz im Gegensatz zu Dir, tatsächlich getan. Das Urteil bezieht sich auf die erweiterte Garantie, welche nur unter den von dir zitierten Randbedingungen gewährt wird und wogegen der Gebrauchtwagenkäufer (Kläger) angehen wollte und zu Recht mit ausbleibendem Erfolg geklagt hatte.
Und dazu habe ich geschrieben, dass dies in Bezug auf Apple wohl unstrittig ist, nämlich Support für OSX nur auf Apple Hardware.
Ich versuche es mal anders, da ich hier nur ein Kommunikationsproblem zwischen uns vermute.
Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe (beim Händler, nicht von privat), dann legt mir der Händler, so er ein seriöser Händler ist, vor dem Kauf die Papiere des Wagens vor. Zu den Papieren des Wagens gehören u.a. die Garantie- bzw. Gewährleistungsbestimmungen.
Lesen muss ich die allerdings selber, und selbst wenn ich diese nicht lese, was ich aber ohne Probleme tun könnte ohne zuerst den Wagen zu kaufen, werden diese alleine dadurch, dass sie mir vor dem Kauf direkt zugehörig zur Sache vorliegen, Bestandteil der AGBs.
Hier liegt also ein grundsätzlich anderer Sachverhalt vor wie der, über den zuletzt in Bezug auf die Apple EULAs diskutiert wurde, mal abgesehen davon, dass ich beim Autokauf keinen Lizenzvertrag abschliesse.
Ach übrigens:
Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. „Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt“, heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
Er kann, muss aber nicht, was übrigens bei eigentlich jeder Gebrauchtwagengarantie, welche i.d.R. nichts anderes als eine Versicherung (oftmals auch in den eigentlichen Bedingungen der Gebrauchtwagengarantieren so beschrieben) ist. Die Bedingungen dieser Garantien liegen eigentlich immer umfassend vor Abschluss der Garantie in lesbarer Form vor, ähnlich wie z.B. bei Lebensversicherungen.
Stell Dir mal folgendes Beispiel vor:
Du schliesst eine Lebensversicherung ab. Du bekommst vor Abschluss der Lebensversicherung ausschliesslich das Antragsformular ausgehändigt, auf dem steht: "Die Lebensversicherung setzt ein Mindestlebensalter von 25 Jahren voraus.".
Nach Abschluss der Versicherung bekommst Du erst die ganzen Bedingungen, z.B. "Lebensversicherung nur gültig falls ein Leben lang nicht geraucht wird, 2x in der Woche gelaufen, 3x/Woche Gewichte gestemmt und die Ernährung nur nach makrobiotischen Gesichstspunkten erfolgt".
Du würdest Dich doch bestimmt daran halten, oder? Schliesslich hast Du ja einen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen.