tjp
Altgelds Küchenapfel
- Registriert
- 07.07.04
- Beiträge
- 4.060
Diese Klausel ist nach Auffassung einiger Juristen in Deutschland generell ungültig. Solange man die Software nicht manipulieren muß, und sie auf anderer Hardware läuft spricht nichts dagegen sie dort auch zu benutzen.OSX an sich ist hingegen pures geistiges Eigentum. Man erwirbt die Lizenz zum Betrieb der Software auf einem Mac-Rechner.
Apple hat die Möglichkeit diesen ganzen Rechtsproblemen direkt aus den Weg zu gehen, wenn sie sich für DRM Verdongleung von MacOS X auf Macs entschieden hätten, oder immer noch PowerPCs benutzen würden. Dies hat Apple nicht getan!
Wenn Apple nicht will, daß MacOS X auf nicht Macs läuft, dann müssen sie DRM in die Rechner einbauen. Macs sind mittlerweile beliebige 08/15 PCs, die sich nur von EFI etwas von den anderen Rechner unterscheiden. Aber Intel wollte EFI schon die ganze Zeit am Markt durchsetzen, z.B. haben alle HP Itanium Systeme ebenfalls EFI.