Hmm...Wir reden aneinander vorbei, glaube ich.
Meine Argumentation sollte nicht lauten: "die duerfen das, weil jemand anders das auch macht", sondern "die sind nicht die Schlimmsten, weil andere noch schlimmer sind".
Das macht sie nicht besser und entschuldigt rein gar nichts.
Ich kritisierte unbegruendete Ueberspitzungen und den hetzerischen Diskussionsstil, nicht das Vorhaben Verbrechen zu verurteilen.
Hmm...
Die Tatsache, das die USA sich in ihren Vorgehensweisen in keiner Form von den "Schurkenstaaten" unterscheiden, die sie bekaempfen wollen, dies aber mit falschen Vorwaenden tun und sich dennoch als friedliebend, demokratisch, umweltbewusst (!), ehrlich und gerecht bezeichnen, macht sie fuer mich irgendwie schlimmer, als die Schurkenstaaten selbst. Von denen erwartet man dieses Verhalten ja.
2. Unterscheiden sich die USA, mener Meinung nach, in ihrem Vorgehen gravierend von den Schurkenstaaten (z.B.: indem Journalisten Zugang haben, Gerichte die Regierung kontrollieren, diese sich bei Wahlen fuer ihr Tun verantworten muss, .... usw. usw.)
Mit Verlaub, wir reden hier vom Unterschied zu Staaten wie Iran oder Nordkorea, den musst Du einfach sehen...
Schønes Wochenende
Na ein Grund weniger dahin zu fahren.
Allmählich denke ich schnappen die immer mehr über und wollen alles aus ihrem Land raushalten.
Einfach einmal lesen und den Kopf schüttln und über die NRA-Dame im letzten Absatz nachdenken.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,430685,00.html
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.