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Neues iPhone - Bezugsquellen im Ausland?

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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So, mein Kumpel ist aus UK zurück. Aufgrund mangelnder Vorbereitung nur mit 2 iPhones. Aber der Reihe nach:

1) Man muss unterscheiden, wo das iPhone gekauft wird: es gibt O2 Läden als Filialen, O2 Läden als Franchise-Geschäfte und es gibt carphone warehaouse, sowie Apple Stores. Zu Apple Stores kann ich nichts sagen. In O2 Filialen nimmt man es sehr genau damit, nur ein Gerät "pro Person" (genauer gesagt pro Kreditkarte) zu verkaufen. Anders sieht es in O2 Franchise-Läden und bei carphone warehouse aus, die erheblich kooperativer sind und die Vorgaben nicht ganz so genau nehmen. Hier werden dann auch mal 2 iPhones ganz offensichtlich an eine Person verkauft, wenn diese 2 verschiedene Kreditkarten vorlegen kann.

2) als Privatperson kann man grundsätzlich nur 1 iPhone pro Kreditkarte/EC-Karte kaufen. Beim Kauf mehrerer iPhones über mehrere Kredit-/EC-Karten kann man eine einzige UK-Adresse verwenden. Ein Personalausweis oder andere Ausweise werden nicht verlangt. Die Adresse kann man also aus einem Telefonbuch abschreiben.

3) Als Firma kann man mehrere iPhones über eine Kreditkarte/EC-Karte kaufen. Dazu muss man entweder tatsächlich als Firma auftreten, oder sich entsprechend vorbereiten. Wichtig ist, dass man ausdrücklich darauf hinweist, die Geräte für die Mitarbeiter einer Firma zu kaufen. Für diesen Fall kann im Laden in der EDV bzw. auf einem Formular "Company" angeklickt/angekreuzt werden, was die 1-Gerät-Beschränkung aufhebt. Hilfreich wäre eine entsprechende Visitenkarte mit Firmenname und mit UK-Adresse, sowie eine plausible Geschichte.
 
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sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Ein für alle mal: Ein amerikanisches iPhone von AT&T gibt es nicht ohne unterschriebenen, aktivierten und rechtsgültigen Vertrag.
Dass man das iPhone bei O2 UK oder in CZ und IT auch ohne Vertrag bekommt spielt in diesem Fall keine Rolle.

Da $h0rTy 1893 nicht zitiert hatte, dachte ich, dass sich der Beitrag auf UK-Geräte bezog. Als ich dieses Missverständnis bemerkt hatte, habe ich meinen Beitrag noch kurz geändert. In Bezug auf amerikanische iPhones von AT&T hast Du Recht.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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3) Als Firma kann man mehrere iPhones über eine Kreditkarte/EC-Karte kaufen. Dazu muss man entweder tatsächlich als Firma auftreten, oder sich entsprechend vorbereiten. Wichtig ist, dass man ausdrücklich darauf hinweist, die Geräte für die Mitarbeiter einer Firma zu kaufen. Für diesen Fall kann im Laden in der EDV bzw. auf einem Formular "Company" angeklickt/angekreuzt werden, was die 1-Gerät-Beschränkung aufhebt. Hilfreich wäre eine entsprechende Visitenkarte mit Firmenname und mit UK-Adresse, sowie eine plausible Geschichte.

Das ist aber schon fast Betrug ;)
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Das ist aber schon fast Betrug ;)

Da es auch kein "fast schwanger" gibt, gibt es auch keinen Straftatbestand des "fast Betruges" ;)
Und weil die Ware bezahlt wird und auch unter richtigem Namen bezahlt wird, ist der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt. Eine gute "Geschichte drumherum" erfüllt dies jedenfalls nicht.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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"fast Betrug" war ja auch nur nett ausgedrückt.

Ist ja nichts anderes, als wenn Du beim Apple EduStore bestellst, obwohl Du kein Student bist. Du spiegelst in beiden Fällen falsche Tatsachen vor, um Produkte zu beziehen, die Du eigentlich nicht beziehen dürftest. Und das nenne ich Betrug.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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"fast Betrug" war ja auch nur nett ausgedrückt.

Ist ja nichts anderes, als wenn Du beim Apple EduStore bestellst, obwohl Du kein Student bist. Du spiegelst in beiden Fällen falsche Tatsachen vor, um Produkte zu beziehen, die Du eigentlich nicht beziehen dürftest. Und das nenne ich Betrug.

Wie Du das "nennst" ist Deine private Beurteilung, aber im juristischen Sinne ist es kein Betrug. Sich verbal als Student auszugeben und den selben Preis zu zahlen, wie andere auch, ist kein Betrug! Insbesondere fehlt es am nicht entstandenen wirtschaftlichen Schaden, um als Betrug strafbar zu sein. Immerhin wird der reguläre Verkaufspreis gezahlt, ohne Abzug von erschlichenen Rabatten oder anderen Abzügen. Solange man also als Firma den selben Preis bezahlt und sich keine Preisreduzierungen erschleicht, liegt kein Betrug vor.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Sich aber mit einem gefälschten Ausweis als Student auszuweisen, ist Urkundenfälschung und deshalb eine Straftat, weil ein Studentenausweis eine Urkunde ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen echten Ausweis täuschend echt nachmacht, oder sich einen Fantasieausweis ausdenkt, oder ob ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Eine Visitenkarte ist dagegen keine Urkunde und hat auch keinen Urkundencharakter. Solange man seine Identität nicht verändert, kann man auf eine Visitenkarte schreiben, was man will, auch Adressen, bei denen man nicht wohnt oder nicht gemeldet ist. Wenn der Kaufvertrag unter richtigem Namen abgeschlossen wird, liegt keine Urkundenfälschung vor. So ist z.B. das reine Betreiben einer Briefkastenfirma nicht strafbar, sofern man damit keine anderen Straftaten begeht.

Im Übrigen ist es so: als "Hugo Müller" kann man spontan die Firma "Amigo IT-Consult - Hugo Müller" gründen, die in dem Moment eine ordentliche Firma ist, in dem man sich den Namen ausdenkt und zu Papier bringt. Die Rechtsform ist nämlich eine Personengesellschaft. Die Steuernummer dieser Firma ist die persönliche Steuernummer von Hugo Müller persönlich und eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, solange §1 HGB Abs. 1 und 2 nicht erfüllt sind, es sich also nicht um ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB handelt.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wie Du das "nennst" ist Deine private Beurteilung, aber im juristischen Sinne ist es kein Betrug. Sich verbal als Student auszugeben und den selben Preis zu zahlen, wie andere auch, ist kein Betrug!
Erstens zahlt man als Student nicht den selben Preis (sonst wäre es ja blöde, sich als Student ausgeben zu wollen) und zweitens ist O2 nun mal gewillt, Privatpersonen nicht mehr als ein iPhone pro Person zu verkaufen.

Insbesondere fehlt es am nicht entstandenen wirtschaftlichen Schaden, um als Betrug strafbar zu sein. Immerhin wird der reguläre Verkaufspreis gezahlt, ohne Abzug von erschlichenen Rabatten oder anderen Abzügen. Solange man also als Firma den selben Preis bezahlt und sich keine Preisreduzierungen erschleicht, liegt kein Betrug vor.
Der wirtschaftliche Schaden ist dadurch gegeben, dass O2 die Abgabe von iPhones limitiert hat, damit Kunden, die über O2 telefonieren wollen und somit auch Folgeumsätze für O2 generieren, auch eines bekommen können. Sofern nun ein "ehrlicher" O2 Kunde in die Filiale kommt, und kein iPhone bekommt, entsteht O2 ein Schaden wegen entgangenen Gewinnen.

Würde O2 wissen, dass Du die iPhones ausführst, hätte man sie Dir erst gar nicht überlassen.

Wenn der Kaufvertrag unter richtigem Namen abgeschlossen wird, liegt keine Urkundenfälschung vor.
Nein, aber es liegt eine Täuschung vor, weil man angibt, ein Unternehmen zu sein, obwohl man es auch nicht ist.

Im Übrigen ist es so: als "Hugo Müller" kann man spontan die Firma "Amigo IT-Consult - Hugo Müller" gründen, die in dem Moment eine ordentliche Firma ist, in dem man sich den Namen ausdenkt und zu Papier bringt. Die Rechtsform ist nämlich eine Personengesellschaft. Die Steuernummer dieser Firma ist die persönliche Steuernummer von Hugo Müller persönlich und eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, solange §1 HGB Abs. 1 und 2 nicht erfüllt sind, es sich also nicht um ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB handelt.
Und? Eine Scheinfirma zu gründen, nur um an Vergünstigungen zu kommen, die nur Unternehmen zustehen ist und bleibt Betrug. Eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht kann man dem Herrn Müller auch wohl nicht zugestehen. Personengesellschaft ist übrigens keine Rechtsform.

Zu dem Zeitpunkt, wo man sich im klaren ist, dass man mehrere iPhone nicht erwerben darf und deshalb absichtlich etwas unternimmt, um diese Schranken zu umgehen, handelt es sich meiner Meinung nach mindestens um eine arglistige Täuschung.

So etwas ist übrigens auch unter aller Sau und schadet der Gemeinschaft.

Du kannst Dich ja mal an dem Thread "Grundeinkommen" beteiligen. Genau solche Leute wie Dich brauche ich da als Beispiel, warum das nicht funktionieren kann.
 

DJGoeddek

Erdapfel
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Hi,
ich habe eine kurze Frage...ich fahre mittwoch nach England und wollte mir dort auch ein Iphone mitbringen. Man muss ja das Iphone + 10€ aufladekarte kaufen. Ich möchte das Iphone dann Unlocken/Jailbraken, muss ich dafür das Iphone in England mit der Karte und Aufladekarte aktivieren oder wie gehe ich da vor?
 

r0c

Cripps Pink
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Hey ihr Lieben,

eine Freundin von mir fährt nächste Woche nach London und würde mir gerne ein Iphone mitbringen. Jetzt stellt sich mir eine Frage :

kann sie in einem Carphone Warehouse mit einer EC-Karte bezahlen ?? Sie hat keine Kreditkarte. Und verkaufen die ein Iphone auch ohne Probleme an eine Deutsche ?
In Beitrag #2439 von sailing away steht es zumindest so, also kann ich sie ohne bedenken nach london schicken oder wird sie mit leeren händen nach hause kommen ?

liebe grüße
 
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sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Erstens zahlt man als Student nicht den selben Preis (sonst wäre es ja blöde, sich als Student ausgeben zu wollen) und zweitens ist O2 nun mal gewillt, Privatpersonen nicht mehr als ein iPhone pro Person zu verkaufen.


Der wirtschaftliche Schaden ist dadurch gegeben, dass O2 die Abgabe von iPhones limitiert hat, damit Kunden, die über O2 telefonieren wollen und somit auch Folgeumsätze für O2 generieren, auch eines bekommen können. Sofern nun ein "ehrlicher" O2 Kunde in die Filiale kommt, und kein iPhone bekommt, entsteht O2 ein Schaden wegen entgangenen Gewinnen.

Würde O2 wissen, dass Du die iPhones ausführst, hätte man sie Dir erst gar nicht überlassen.


Nein, aber es liegt eine Täuschung vor, weil man angibt, ein Unternehmen zu sein, obwohl man es auch nicht ist.


Und? Eine Scheinfirma zu gründen, nur um an Vergünstigungen zu kommen, die nur Unternehmen zustehen ist und bleibt Betrug. Eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht kann man dem Herrn Müller auch wohl nicht zugestehen. Personengesellschaft ist übrigens keine Rechtsform.

Zu dem Zeitpunkt, wo man sich im klaren ist, dass man mehrere iPhone nicht erwerben darf und deshalb absichtlich etwas unternimmt, um diese Schranken zu umgehen, handelt es sich meiner Meinung nach mindestens um eine arglistige Täuschung.

So etwas ist übrigens auch unter aller Sau und schadet der Gemeinschaft.

Du kannst Dich ja mal an dem Thread "Grundeinkommen" beteiligen. Genau solche Leute wie Dich brauche ich da als Beispiel, warum das nicht funktionieren kann.


Bananenbieger, bitte genau lesen, oder einfach mal... :p

Wenn es um juristische Dinge geht, solltest Du präziser recherchieren oder argumentieren und Dich nicht auf ein allgemeines Bauchgefühl beziehen, was im Volksmund als "Betrug" bezeichnet wird. Leider hat das Bauchgefühl, das dem gesunden Menschenverstand und dem Hörensagen entspringt, mit der Rechtsprechung nicht viel zu tun. BIFF, BAFF oder BREF oder wie das Zeug heißt, reinigt auch nicht so, wie in der Werbung versprochen. Das ist auch "Vorspiegelung falscher oder ... Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen", also Betrug gemäß 263 StGB, und wird nicht als Solcher strafrechtlich verfolgt, weil dazu ganz bestimmte Voraussetzungen fehlen. Also bitte mit dem Wort "Betrug" immer sehr vorsichtig umgehen, insbesondere, wenn Du dieses einer Person vorwirfst!

1) Du hast doch das Beispiel des Studenten gebracht, aber dieses Beispiel war falsch gewählt und ist ungeeignet, den Fall für das Kaufen des iPhone als Betrug zu beschreiben! Während der vermeintliche Student sich als solcher ausgibt, um einen niedrigeren Preis zu zahlen, bezahlt man als Firma den selben Preis wie eine Privatpersonen. Verstehst Du den Unterschied? Dein Beispiel hinkt, weil "ich als Firma" gar nicht versuche, so wie der Student einen niedrigeren Preis zu bekommen. Oder hast Du Dein eigenes Beispiel nicht verstanden? ;)

2) Was O2 mit bestimmten Maßnahmen "will", ist juristisch völlig irrelevant. Die Frage ist nur, ob Maßnahmen, die dem Willen von O2 widersprechen, strafbar sind. Sich nur nicht im Sinne einer Marketingstrategie zu verhalten, ist sicherlich keine Straftat und eine Marketingstrategie ist kein Gesetz! Das hätten solche Unternehmen zwar gerne, aber so weit sind wir gottseidank noch nicht.

3) WARUM O2 bzw. Apple diese Maßnahmen ergreifen und nur 1 iPhone pro Person verkaufen wollen, ist mir auch klar. ABER: Handlungen zu unternehmen, durch die einem Unternehmen Gewinn entgeht, ist ebenfalls keine Straftat, genauso wenig, wie Handlungen zu unternehmen, die im Widerspruch einer Marketingstrategie stehen!!! Daher findest Du den Begriff "entgangener Gewinn" auch nicht im Strafprozessbuch. Richtig ist, dass ein Unternehmen auf zivilrechtlichem Wege (!) einen entgangenen Gewinn einklagen könnte, sofern der Beklagte gegen Gesetze verstoßen hat. Da aber i.S.d.G kein Betrug und auch keine andere Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird eine Klage wegen entgangenem Gewinn ins Leere laufen.

4) Selbstverständlich ist eine Personengesellschaft eine Rechtsform!!! Hallo?!? Das ist eine Einzelunternehmung, im Volksmund "selbständig" oder "Freiberufler" genannt. Üblich ist die Verwendung des vollen Namens, also z.B. einfach nur "Hugo Müller". Dieser Name MUSS bei einer Personengesellschaft in der Firmierung (=Namen der Firma) vorkommen. Möglich sind Zusätze wie: "Consulting, Beratung, Fleischerei etc. (Fleischerei Hugo Müller, Hugo Müller Consulting). Dies sind klassische Firmierungen von Personengesellschaften laut BGB. NICHT verwenden darf man GmbH, OHG etc., da diese Gesellschaftsformen einer Eintragung bedürfen. Und eine Firmierung "Amigo Consult" als Personengesellschaft ist ebenfalls unzulässig.

Die juristische Person (Firma Amigo Consult - Hugo Müller) ist mit der natürlichen Person Hugo Müller identisch. Daher gilt auch die Steuernummer der Privatperson Hugo Müller für die Firma Amigo Consult - Hugo Müller. Eine Umsatzsteueridentnummer ist nur notwendig, wenn das Unternehmen Umsätze in EU- oder Drittländern generiert.

Sofern man also nicht unter §1 HGB fällt, muss man auch keine Gewerbeanmeldung haben. Es genügt also, sich den Namen der Firma auszudenken, die Visitenkarte zu drucken und mit der Tätigkeit zu beginnen (wozu man ja nicht gezwungen werden kann). Es liegt also KEINE Vorspiegelung falscher Tatsachen vor, im Sinne §263 StGB (Betrug)

5) Es schadet NICHT der Allgemeinheit, wenn man eine Marketingstrategie eines privaten Unternehmens zu umgehen versucht und dadurch einen Gewinn erzielen möchte! Und nichts anderes ist das, was ich beschrieben habe! Natürlich "schadet" es dem Unternehmen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die ich als Teilnehmer im Rechtsverkehr habe. Genauso gut schade ich allen anderen Unternehmensberatungen, weil ich als Wettbewerber im Markt agiere. Und natürlich schmälere ich auch deren Gewinn! Ich hoffe, dass ich deshalb nicht irgendwann mal von McKinsey als Betrüger angeklagt werde, nur weil ich denen Umsatz wegnehme ;)
(Vorsicht: Ironie) Anderen Unternehmen den Gewinn zu schmälern, ist Geschäftszweck einer jeden Unternehmung, denn die zu vergebenen Mittel sind begrenzt. Der Gewinn des Einen, ist immer der Verlust des Anderen.

6) Mit dem Thema "konsumsteuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen" beschäftige ich mich schon seit Jahren und ich bin ein Befürworter dieser Form der Steuererhebung und Volkswirtschaft. Ich denke nicht, dass Du fachlich oder intellektuell in der Lage sein wirst, durch mein (wie auch immer geartetes) "Beispiel" Argumente gegen die Machbarkeit dieses Systems zu finden. Erstens kennst Du mich nicht, weswegen der Begriff "solche Leute wie Dich" schon unzulässig ist und zweitens halte ich fast (!) alle, die dieses Prinzip komplett ablehnen und nicht nur in bestimmten Punkten kritisieren, für zu wenig intelligent um das zu verstehen, oder für zu wenig gebildet. Tatsache ist, dass ein konsumsteuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen nicht mehr oder weniger eine Utopie ist, wie z.B. Vollbeschäftigung.

Aber um den Rest der Leser nicht zu langweilen, können wir das Thema auch gerne unter uns weiter ausdiskutieren.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Hey ihr Lieben,

eine Freundin von mir fährt nächste Woche nach London und würde mir gerne ein Iphone mitbringen. Jetzt stellt sich mir eine Frage :

kann sie in einem Carphone Warehouse mit einer EC-Karte bezahlen ?? Sie hat keine Kreditkarte. Und verkaufen die ein Iphone auch ohne Probleme an eine Deutsche ?
In Beitrag #2439 von sailing away steht es zumindest so, also kann ich sie ohne bedenken nach london schicken oder wird sie mit leeren händen nach hause kommen ?

liebe grüße

Bei carphone warehouse geht auch EC-Karte und wie hier schon jemand berichtet hatte, Barzahlung. WICHTIG: Du brauchst eine englische Adresse, egal welche. PLZ muss zur Straße und zum Ort passen. Hilfreich ist, zu behaupten, man würde aufgrund eines Projektes eine Weile in UK arbeiten/wohnen.

Und die Prepaid-Karte wird im Laden NICHT aktiviert. Die Karte bekommt man im Extra-Umschlag. Diese NICHT einsetzen, sondern das iPhone gemäß Anleitung aus diesem Forum hacken.
 

r0c

Cripps Pink
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Bei carphone warehouse geht auch EC-Karte und wie hier schon jemand berichtet hatte, Barzahlung. WICHTIG: Du brauchst eine englische Adresse, egal welche. PLZ muss zur Straße und zum Ort passen. Hilfreich ist, zu behaupten, man würde aufgrund eines Projektes eine Weile in UK arbeiten/wohnen.

Und die Prepaid-Karte wird im Laden NICHT aktiviert. Die Karte bekommt man im Extra-Umschlag. Diese NICHT einsetzen, sondern das iPhone gemäß Anleitung aus diesem Forum hacken.


oooh vielen dank für deine schnelle antwort.

dann hoffe ich, dass das alles so klappt.

das einzigste, was mich nachdenklich macht, ist die garantie. die hat man ja dann nicht, da ja nur dort, wo man das iphone kauft, auch garantie für ein jahr besteht. in deutschland bekomme ich das nicht repariert oder ?

lg,
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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oooh vielen dank für deine schnelle antwort.

dann hoffe ich, dass das alles so klappt.

das einzigste, was mich nachdenklich macht, ist die garantie. die hat man ja dann nicht, da ja nur dort, wo man das iphone kauft, auch garantie für ein jahr besteht. in deutschland bekomme ich das nicht repariert oder ?

lg,

Also, erstens hast Du sowieso nur Gewährleistung und keine Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Natürlich kann man im Schadensfall das Gerät nach UK schicken, in den Laden, in dem man es gekauft hat, um auf diese Weise seine Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen. Auch wenn diese Läden neue Geräte NICHT nach Deutschland verschicken, müssen sie dieses im Falle einer Reklamationsbearbeitung tun, sofern DU das Rückporto bezahlst.

Aber vorher würde ich es in einem deutschen Apple-Laden versuchen. Vielleicht merken die es nicht, vielleicht reparieren sie aus Kulanz, vielleicht auch nicht. Man kann auch einfach behaupten, das Gerät kommt aus Deutschland und die damit verwirren ;)
(Bananenbieger wird an dieser Stelle wieder durch die Decke gehen *g*)

"Reparieren" lassen kannst Du jedes iPhone bei Apple in Deutschland, wenn Du es bezahlst, egal woher es kommt. Aber es wird teuer, wenn Du "reparieren" lässt, anstatt reklamieren zu können.

Aber es gibt in Deutschland auch andere Unternehmen, die iPhones reparieren und günstiger sind als Apple.
 

r0c

Cripps Pink
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jetzt habe ich alles soweit beantwortet bekommen und freue mich schon auf mein iphone.

jetzt meckert aber meine freundin rum, die mir das iphone mitbringen will. sie sagt, dass sie da nicht stunden stehen will und für mich das iphone kaufen, während sie die ganze stadt erkunden könnte...frauen halt. wie lange dauert es denn, bis sie das iphone in den händen hält und aus dem carphone warehouse gehen kann ? ich hoffe es kann jemand etwas berichten, der schon dort gekauft hat.

vielen dank für eure mühen
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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jetzt habe ich alles soweit beantwortet bekommen und freue mich schon auf mein iphone.

jetzt meckert aber meine freundin rum, die mir das iphone mitbringen will. sie sagt, dass sie da nicht stunden stehen will und für mich das iphone kaufen, während sie die ganze stadt erkunden könnte...frauen halt. wie lange dauert es denn, bis sie das iphone in den händen hält und aus dem carphone warehouse gehen kann ? ich hoffe es kann jemand etwas berichten, der schon dort gekauft hat.

vielen dank für eure mühen

ca. 10 Minuten... also nur einen Wimpernschlag im Verhältnis zu der Zeit, in der eine Frau eine Jeans kauft! ;)

Und wenn sie diese Zeit nicht für Dich aufbringen mag, dann würde ich mal nicht nur nach einem neuen Telefon Ausschau halten :p
 

DJGoeddek

Erdapfel
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ich habe gerade noch einmal auf der carphonewarehouse website geschaut, dort steht nun, dass das Iphone 349,99 bzw. 399,99 kostet, ist das teurer geworden oder habe ich mich dort versehen?
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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ich habe gerade noch einmal auf der carphonewarehouse website geschaut, dort steht nun, dass das Iphone 349,99 bzw. 399,99 kostet, ist das teurer geworden oder habe ich mich dort versehen?

Das muss seit gestern mehr geworden sein. Am Sonntag kostete ein iPhone 16GB 391,45 GBP plus 10 GBP Prepaid-Aufladung, also zusammen 401,45 GBP
 

denyo_66

Erdapfel
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kann das auflanden von 10 Pfund beim Uk prepaid iphone irgendwie vermeiden oder ist das pflicht?