Erstens zahlt man als Student nicht den selben Preis (sonst wäre es ja blöde, sich als Student ausgeben zu wollen) und zweitens ist O2 nun mal gewillt, Privatpersonen nicht mehr als ein iPhone pro Person zu verkaufen.
Der wirtschaftliche Schaden ist dadurch gegeben, dass O2 die Abgabe von iPhones limitiert hat, damit Kunden, die über O2 telefonieren wollen und somit auch Folgeumsätze für O2 generieren, auch eines bekommen können. Sofern nun ein "ehrlicher" O2 Kunde in die Filiale kommt, und kein iPhone bekommt, entsteht O2 ein Schaden wegen entgangenen Gewinnen.
Würde O2 wissen, dass Du die iPhones ausführst, hätte man sie Dir erst gar nicht überlassen.
Nein, aber es liegt eine Täuschung vor, weil man angibt, ein Unternehmen zu sein, obwohl man es auch nicht ist.
Und? Eine Scheinfirma zu gründen, nur um an Vergünstigungen zu kommen, die nur Unternehmen zustehen ist und bleibt Betrug. Eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht kann man dem Herrn Müller auch wohl nicht zugestehen. Personengesellschaft ist übrigens keine Rechtsform.
Zu dem Zeitpunkt, wo man sich im klaren ist, dass man mehrere iPhone nicht erwerben darf und deshalb absichtlich etwas unternimmt, um diese Schranken zu umgehen, handelt es sich meiner Meinung nach mindestens um eine arglistige Täuschung.
So etwas ist übrigens auch unter aller Sau und schadet der Gemeinschaft.
Du kannst Dich ja mal an dem Thread "Grundeinkommen" beteiligen. Genau solche Leute wie Dich brauche ich da als Beispiel, warum das nicht funktionieren kann.
Bananenbieger, bitte genau lesen, oder einfach mal...
Wenn es um juristische Dinge geht, solltest Du präziser recherchieren oder argumentieren und Dich nicht auf ein allgemeines Bauchgefühl beziehen, was im Volksmund als "Betrug" bezeichnet wird. Leider hat das Bauchgefühl, das dem gesunden Menschenverstand und dem Hörensagen entspringt, mit der Rechtsprechung nicht viel zu tun. BIFF, BAFF oder BREF oder wie das Zeug heißt, reinigt auch nicht so, wie in der Werbung versprochen. Das ist auch "Vorspiegelung falscher oder ... Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen", also Betrug gemäß 263 StGB, und wird nicht als Solcher strafrechtlich verfolgt, weil dazu ganz bestimmte Voraussetzungen fehlen. Also bitte mit dem Wort "Betrug" immer sehr vorsichtig umgehen, insbesondere, wenn Du dieses einer Person vorwirfst!
1) Du hast doch das Beispiel des Studenten gebracht, aber dieses Beispiel war falsch gewählt und ist ungeeignet, den Fall für das Kaufen des iPhone als Betrug zu beschreiben! Während der vermeintliche Student sich als solcher ausgibt, um einen niedrigeren Preis zu zahlen, bezahlt man als Firma den selben Preis wie eine Privatpersonen. Verstehst Du den Unterschied? Dein Beispiel hinkt, weil "ich als Firma" gar nicht versuche, so wie der Student einen niedrigeren Preis zu bekommen. Oder hast Du Dein eigenes Beispiel nicht verstanden?
2) Was O2 mit bestimmten Maßnahmen "will", ist juristisch völlig irrelevant. Die Frage ist nur, ob Maßnahmen, die dem Willen von O2 widersprechen, strafbar sind. Sich nur nicht im Sinne einer Marketingstrategie zu verhalten, ist sicherlich keine Straftat und eine Marketingstrategie ist kein Gesetz! Das hätten solche Unternehmen zwar gerne, aber so weit sind wir gottseidank noch nicht.
3) WARUM O2 bzw. Apple diese Maßnahmen ergreifen und nur 1 iPhone pro Person verkaufen wollen, ist mir auch klar. ABER: Handlungen zu unternehmen, durch die einem Unternehmen Gewinn entgeht, ist ebenfalls keine Straftat, genauso wenig, wie Handlungen zu unternehmen, die im Widerspruch einer Marketingstrategie stehen!!! Daher findest Du den Begriff "entgangener Gewinn" auch nicht im Strafprozessbuch. Richtig ist, dass ein Unternehmen auf zivilrechtlichem Wege (!) einen entgangenen Gewinn einklagen könnte, sofern der Beklagte gegen Gesetze verstoßen hat. Da aber i.S.d.G kein Betrug und auch keine andere Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird eine Klage wegen entgangenem Gewinn ins Leere laufen.
4) Selbstverständlich ist eine Personengesellschaft eine Rechtsform!!! Hallo?!? Das ist eine Einzelunternehmung, im Volksmund "selbständig" oder "Freiberufler" genannt. Üblich ist die Verwendung des vollen Namens, also z.B. einfach nur "Hugo Müller". Dieser Name MUSS bei einer Personengesellschaft in der Firmierung (=Namen der Firma) vorkommen. Möglich sind Zusätze wie: "Consulting, Beratung, Fleischerei etc. (Fleischerei Hugo Müller, Hugo Müller Consulting). Dies sind klassische Firmierungen von Personengesellschaften laut BGB. NICHT verwenden darf man GmbH, OHG etc., da diese Gesellschaftsformen einer Eintragung bedürfen. Und eine Firmierung "Amigo Consult" als Personengesellschaft ist ebenfalls unzulässig.
Die juristische Person (Firma Amigo Consult - Hugo Müller) ist mit der natürlichen Person Hugo Müller identisch. Daher gilt auch die Steuernummer der Privatperson Hugo Müller für die Firma Amigo Consult - Hugo Müller. Eine Umsatzsteueridentnummer ist nur notwendig, wenn das Unternehmen Umsätze in EU- oder Drittländern generiert.
Sofern man also nicht unter §1 HGB fällt, muss man auch keine Gewerbeanmeldung haben. Es genügt also, sich den Namen der Firma auszudenken, die Visitenkarte zu drucken und mit der Tätigkeit zu beginnen (wozu man ja nicht gezwungen werden kann). Es liegt also KEINE Vorspiegelung falscher Tatsachen vor, im Sinne §263 StGB (Betrug)
5) Es schadet NICHT der Allgemeinheit, wenn man eine Marketingstrategie eines privaten Unternehmens zu umgehen versucht und dadurch einen Gewinn erzielen möchte! Und nichts anderes ist das, was ich beschrieben habe! Natürlich "schadet" es dem Unternehmen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die ich als Teilnehmer im Rechtsverkehr habe. Genauso gut schade ich allen anderen Unternehmensberatungen, weil ich als Wettbewerber im Markt agiere. Und natürlich schmälere ich auch deren Gewinn! Ich hoffe, dass ich deshalb nicht irgendwann mal von McKinsey als Betrüger angeklagt werde, nur weil ich denen Umsatz wegnehme
(Vorsicht: Ironie) Anderen Unternehmen den Gewinn zu schmälern, ist Geschäftszweck einer jeden Unternehmung, denn die zu vergebenen Mittel sind begrenzt. Der Gewinn des Einen, ist immer der Verlust des Anderen.
6) Mit dem Thema "konsumsteuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen" beschäftige ich mich schon seit Jahren und ich bin ein Befürworter dieser Form der Steuererhebung und Volkswirtschaft. Ich denke nicht, dass Du fachlich oder intellektuell in der Lage sein wirst, durch mein (wie auch immer geartetes) "Beispiel" Argumente gegen die Machbarkeit dieses Systems zu finden. Erstens kennst Du mich nicht, weswegen der Begriff "solche Leute wie Dich" schon unzulässig ist und zweitens halte ich fast (!) alle, die dieses Prinzip komplett ablehnen und nicht nur in bestimmten Punkten kritisieren, für zu wenig intelligent um das zu verstehen, oder für zu wenig gebildet. Tatsache ist, dass ein konsumsteuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen nicht mehr oder weniger eine Utopie ist, wie z.B. Vollbeschäftigung.
Aber um den Rest der Leser nicht zu langweilen, können wir das Thema auch gerne unter uns weiter ausdiskutieren.