sailing-away
Weißer Winterglockenapfel
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Gar nicht. Mittlerweile (der von mir verlinkte Post ist auch schon älter) gibt es natürlich auch ein iPhone über den AT&T-Online-Shop. Aber das bekommst Du auch nur, wenn Du einen Laufzeitvertrag abschließt.
Ein iPhone 3G für 300 Euro gibt es nicht.
Wie gesagt: Das war zu 2G-Zeiten. Das ist Vergangenheit. Apple hat das Problem erkannt und behoben.
Das hat man zum Netlock vom iPhone 3G bis Mitte Dezember auch immer gesagt
Laut Aussage von der Firma PLUSCARD (heute 16:45 Uhr), dem Mastercard-Verwalter der Sparkasse Holstein, entspricht es nicht den Statuten von Mastercard, eine Kreditkartennummer zur Belastung an ein anderes Unternehmen weiterzugeben. Demnach ist es unzulässig, dass AT&T über eine Kreditkarte Gebühren abrechnet, deren Nummer sie von Apple erhalten hat. Der Vertrag mit AT&T ist ein zweites Geschäft und muss gesondert über die Karte abgewickelt werden, mit Unterschrift oder PIN, oder online mit dem 3-stelligen Sicherheitscode. Ansonsten kann man den Vorgang reklamieren. So, die Firma PLUSCARD
Bei VERWENDUNG der AT&T SIM-Karte kommt jedoch ein rechtskräftiges Geschäft zustande. Daher wäre eine nachträgliche Reklamation sinnlos, weil AT&T eine nachweisbare Leistung erbracht hat und somit eine berechtigte Forderung besteht. Wahrscheinlich funktioniert dieses Verfahren deshalb in den USA mit US-Bürgern, die die SIM-Karte benutzen. Aber DAS ist jetzt meine Interpretation.
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