• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Es regnet, ist neblig und kalt, alle sind krank und der Chef wird zunehmend cholerisch. Das Thema des Monats ist also folgerichtig --> Das Grau(en)
    Wir sind gespannt, war Euch dazu einfällt! Zum Wettbewerb --> Klick
  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Neues iPhone - Bezugsquellen im Ausland?

MC QUEEN

Raisin Rouge
Registriert
13.10.08
Beiträge
1.191
Nö !!
Dazu gehört auch die unbegrenzte Surfen und Wi-Fi für die
ersten 12 Monate nach der Aktivierung Ihres iPhone 3G *. Bei
Ende der 12 Monate können Sie auch weiterhin zu erhalten
unbegrenzt surfen und Wi-Fi für nur £ 10 pro Monat.
Wir benachrichtigen Sie vor Ablauf der 12-Monats-Zeitraum von
Text und Sie können ganz einfach abmelden, wenn Sie zu tun
so. "
 

lordlex

Golden Delicious
Registriert
30.06.07
Beiträge
6
Das Google Sprachtool ist schon toll ;) .... aber für mich heisst "We'll notify you before the end of the 12 month period by text and you can easily unsubscribe if you choose to do so."" das du ab dem 13 zahlen müsstes wenn du den Dienst nicht abbestellst.

Warscheinlich ist das ein teil der AGBs die du akzepierst wenn du dich für das free surfen anmeldest.

So meine ich das zu verstehen
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Garantie ist eine vollkommen freiwillige Selbstverpflichtung eines Herstellers, die über den Kaufvertrag hinaus gilt.
Dementsprechend kann der Hersteller die Garantiebedingungen auch frei bestimmen.
Bei Garantien im Automobilbereich gibt es manchmal z.B. Verpflichtungen für den Kunden, dass er alle X km in einer Vertragswerkstatt eine Inspektion durchführen muss, sofern er die Garantie in Anspruch nehmen will.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hingegen auch bei Einschränkungen in der Garantie unberührt.

Ein EU-Rechtler wird deshalb sagen: "Garantie? Hab ich nix mit zu tun"
(Allerdings gibt es kleine Schranken. z.B. darf eine Garantie in Deutschland maximal über 30 Jahre gewährt werden)

Faaalsch... eine Garantie geht nicht über den Kaufvertrag hinaus, sondern wird gerade mit dem Kaufvertrag geschlossen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Faaalsch... eine Garantie geht nicht über den Kaufvertrag hinaus, sondern eben gerade mit dem Kaufvertrag geschlossen!!!
Oh, nicht schon wieder Du... Ein Garantievertrag kann formlos geschlossen werden. Dadurch ist schon schon eine Garantieerklärung auf einer Website, in einer Anzeige oder in einem Katalog ausreichend, um einen rechtswirksamen Garantievertrag zu schließen.

Mit dem Kaufvertrag hat das erst einmal nichts zu tun, insbesondere deshalb, weil der Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler geschlossen wird, der Garantievertrag aber zwischen Kunden und Hersteller. Händler und Hersteller können natürlich identisch sein, trotzdem bleiben die beiden Verträge getrennt.
Der Vollständigkeit halber: Auch Händler können Garantien übernehmen.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Also langsam ich doch an die Decke. Wenn Du schon keine Ahnung hast, dann schreib wenigstens warranty richtig. ;)

Warranty steht sowohl für Garantie als aus Gewährleistung. Die Apple Limited Warranty ist eine Garantie. Muss ja auch so sein, weil die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen wohl kaum von einem Unternehmen diktiert werden.

Quelle: http://www.apple.com/uk/support/iphone/service/faq/#warranty1
In der deutschen Version der Seite heißt es übrigens an gleicher Stelle
Quelle: http://www.apple.com/de/support/iphone/service/faq/#warranty1

Folglich ist die Apple Limited Warranty die beschränkte Herstellergarantie von Apple.

Jeweils wird in den Garantiehinweisen auf die Bestimmungen der Limited Warranty verlinkt: http://www.apple.com/legal/warranty/iphone/3g.html
In den Bestimmungen lässt sich auch folgende Bestimmung finden:
Also unter dem Strich: Ein Jahr Garantie durch Apple im Herkunftsland. Gewährleistungsansprüche laut Gesetzen des Herkunftslandes. Punkt.

Ups... Warranty mit "e" sieht am Tage irgendwie scheiße auch ;) Gestern Nacht hatte ich optisch noch kein Problem damit... war wohl schon zu spät ;)

Aber inhaltlich muss ich Dir widersprechen. Leute... das gilt auch für andere: löst Euch endlich mal von der Vorstellung, dass Hersteller oder Händler auch im juristischen Sinne das Maß der Dinge sind! Was die behaupten, oder in AGB's oder sonstwo formulieren und schreiben, ist juristisch völlig irrelevant! NATÜRLICH versuchen die in ihren eigenen Texten und Schriften ihre eigene juristische Auffassung oder Wunschvorstellung als allgemeingültig zu verkaufen. Aber wenn Apple seine Gewährleistung "Garantie" nennt, dann ist das immer noch keine Garantie, denn deren Leistung geht nicht über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, sondern orientiert sich daran.

Immerhin haben es nun die Hersteller schon geschafft, durch permanent falsches Verwenden des Wortes "Garantie" die Verbraucher so zu verwirren, dass niemand mehr den Unterschied kennt.

Ich sage nur: "Eltern haften für ihre Kinder" ... durch beharrlisches Wiederholen von Schwachsinn wird er immer noch nicht zur Wahrheit!
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Oh, nicht schon wieder Du... Ein Garantievertrag kann formlos geschlossen werden. Dadurch ist schon schon eine Garantieerklärung auf einer Website, in einer Anzeige oder in einem Katalog ausreichend, um einen rechtswirksamen Garantievertrag zu schließen.

Mit dem Kaufvertrag hat das erst einmal nichts zu tun, insbesondere deshalb, weil der Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler geschlossen wird, der Garantievertrag aber zwischen Kunden und Hersteller. Händler und Hersteller können natürlich identisch sein, trotzdem bleiben die beiden Verträge getrennt.
Der Vollständigkeit halber: Auch Händler können Garantien übernehmen.

Schon witzig, dass Du anderen unterstellst, keine Ahnung zu haben, aber selber keine hast!

Ein Vertrag kommt nur durch beiderseitige Willenserklärung zustande. Die einseitige Willenserklärung eines Herstellers, eine Garantie anzubieten, führt noch nicht zu einem Garantievertrag! Der Garantievertrag mit dem Hersteller kommt erst mit dem Kaufvertrag zustande, wobei es egal ist, ob der Kaufvertrag mit dem Hersteller selbst, oder einem Händler geschlossen wird.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Aber inhaltlich muss ich Dir widersprechen. Leute... das gilt auch für andere: löst Euch endlich mal von der Vorstellung, dass Hersteller oder Händler auch im juristischen Sinne das Maß der Dinge sind!
Hab ich das behauptet? Jeder kann in seine AGB (ebenfalls: das heißt AGB nicht AGB's!!!) hineinschreiben, was er möchte. Rechtswirksam ist das nur, falls es nicht gegen Gesetze verstößt.

Im Falle der Garantie gibt es nur BGB §443, §477 und §639. Das sind die einzigen beiden Paragraphen, die sich mit der Garantie befassen - Und das auch nur oberflächlich.

Aber wenn Apple seine Gewährleistung "Garantie" nennt, dann ist das immer noch keine Garantie, denn deren Leistung geht nicht über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, sondern orientiert sich daran.
Wir könnten auch einen Kaufvertrag abschließen, wo oben drüber das Wort "Bastelanleitung" steht. Das wäre juristisch immer noch ein Kaufvertrag.
Natürlich geht die Garantie von Apple über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinaus. Man hat ja daraus zusätzliche Ansprüche, die man geltend machen kann.
Bei der Gewährleistung hat man nur den Anspruch, dass das Gerät bei Übergabe fehlerfrei ist, bei der Garantie wird die Funktion des Gerätes über einen gewissen Zeitraum garantiert. Nehmen wir mal an, dass der Dock-Anschluss bei Verkauf eines iPhones einwandfrei in Ordnung war. Nun funktioniert dieser nach 8 Monaten nicht mehr richtig, weil er durch mechanische Beanspruchung sich abgenutzt hat.
Hier greift die Gewährleistung nicht (außerhalb des 6-Monatszeitraumes). Wohl aber die Garantie. Sie geht also über die Gewährleistungsansprüche hinaus.
Würde das Gleiche nach 3 Monaten passieren, hätte der Kunde sogar das Wahlrecht, ob er die Gewährleistung bei seinem Händler oder die Garantie bei Apple in Anspruch nehmen will.

Immerhin haben es nun die Hersteller schon geschafft, durch permanent falsches Verwenden des Wortes "Garantie" die Verbraucher so zu verwirren, dass niemand mehr den Unterschied kennt.
Soooo? Seit wann hat denn ein Kunde bei einem Hersteller Gewährleistungsansprüche, sofern er nicht direkt bei ihm kauft?
Im Gesetz verbrieft ist die Produzentenhaftung/Produkthaftung, welche aber nichts mit Garantie und Gewährleistung zu tun hat.

Ein Vertrag kommt nur durch beiderseitige Willenserklärung zustande. Die einseitige Willenserklärung eines Herstellers, eine Garantie anzubieten, führt noch nicht zu einem Garantievertrag! Der Garantievertrag mit dem Hersteller kommt erst mit dem Kaufvertrag zustande, wobei es egal ist, ob der Kaufvertrag mit dem Hersteller selbst, oder einem Händler geschlossen wird.
Du springst echt hin und her. Jetzt ist der Garantievertrag doch nicht im Kaufvertrag integriert?

Ein Garantievertrag in unserem Kontext ist einseitig verpflichtend und formfrei. Wenn Dich das Wort "Vertrag" stört, kannst Du auch gerne Garantieerklärung oder auch nur Garantie dazu sagen. Das ändert erst einmal nichts an der Wirksamkeit. Es darf aber ganz einfach in dem Falle vermutet werden, dass der Kunde seine Zustimmung zu den Garantiebestimmungen gegeben hat. Einen Fall, dass ein Kunde geklagt hätte, weil er unwissentlich einen Garantievertrag abgeschlossen hat, ist mir noch nie begegnet.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThomasA1000

Macoun
Registriert
21.12.08
Beiträge
117
Wenn ihr dann euren SChwanzvergleich ausgetragen habt (aber bitte per PM) lasst uns blos nicht am Ergebnis teilhaben.
Hier gehts um Handys aus dem Ausland nicht um Garantie.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Ich bin nicht mit dem Schwachsinn angefangen, dass man die Apple Garantie für ausländische iPhones in Deutschland in Anspruch nehmen kann.

Von daher sorry für den "Schwanzvergleich", aber wenn hier was falsches bezüglich der Garantie steht, ist nachher das Geschrei von Usern wieder groß.
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
27.09.07
Beiträge
879
Ich bin nicht mit dem Schwachsinn angefangen, dass man die Apple Garantie für ausländische iPhones in Deutschland in Anspruch nehmen kann.

und das war schon mal gar nicht das Thema...
 

pommel007

Golden Delicious
Registriert
25.11.08
Beiträge
9
Hi,ich hab dasselbe Anliegen - fliege heute Abend nach Paris und suche eine Prepaid-Card fürs Iphone. Die "Orange Mobicarte" hab ich schon gesehen (15 Euro). Gibt's das auch günstiger? Danke.
 

www

Auralia
Registriert
21.12.08
Beiträge
199
ist iphone aus belgien ab werk frei für alle netze ?
 

www

Auralia
Registriert
21.12.08
Beiträge
199
danke :)
frage nur weil jemand mir es verkaufen will und ich dachte die in belgien wären auch gesperrt wie die hier in deutschland
 

www

Auralia
Registriert
21.12.08
Beiträge
199
und ich kann jedes fw draufspielen und es bleibt weiterhin unlocked ?
wenn es so ist geh ich es morgen abholen... ich denke 450€ ist für so ein gerät guter preis
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Ja, alles ab 2.0 geht ;)

Und wo niemals ein Lock drauf war, wird auch durch ein Update keiner drauf kommen.

Meiner Meinung nach sind die iPhones auf BE, CZ und IT gleich die zweitbeste Wahl nach einem Original-iPhone von T-Mobile. Denn mit den ab Werk simlock-freien iPhones hat man bei Updates absolut keine Probleme und muss nicht erst auf eine Rückmeldung vom Dev-Team warten.