?Und derjenige mit dem helleren Display gibt die längere Laufzeit an
Mmmhh? 2,5h oder 5h
Das sind schon sehr unterschiedliche Angaben
Ich persönlich glaube irgendwie nicht an 4-5h Betrieb mit dem Navigon.app
Was kann ich machen? Wie verbessere ich den GPS-Empfang? So bringt mir Navigon rein gar nichts!
1. Es dauert sehr sehr lange bis es GPS gefunden hat!
gleiche Antwort, verbessere die Position.Was kann ich machen? Wie verbessere ich den GPS-Empfang?
Das ist doch eher positiv. Immerhin ist das in Deutschland verboten und man läuft Gefahr, dass das iPhone deswegen beschlagnahmt wird.negativ:
...
+ keine Blitzer-POI
Das ist doch eher positiv. Immerhin ist das in Deutschland verboten und man läuft Gefahr, dass das iPhone deswegen beschlagnahmt wird.
Naja, das behaupten immer wieder irgendwelche Polizisten im TV. Juristisch ist das nicht so eindeutig. Als Blitzerwarner im Sinne der StVO hatte der Gesetzgeber Geräte im Sinn die nach den Radargeräten scannnen und diese melden. Ein Navi mit Bliter-POIs ist damit eher nicht umfasst.
Ich hab noch nie gehört, dass ein Navi deswegen beschlagnahmt wurde. Und wenn schon, die Polizei darf sogar bei uns in Bayern Sachen nur bei einer konkreten Gefahr durchsuchen
Insbesondere heißt nicht ausschließlich, sondern eben "insbesondere".Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das ist relativ: Mac OS X ist auch nur Software und wird für 129 Euro verkauft.negativ:
+ teuer wenn man bedenkt das es nur Software ist
Ist ein Gerät zum Telefonieren geeignet und bestimmt, soll es dem gegenüber ohne Bedeutung sein, wenn es über weitere Funktionen verfügt, denn dadurch werde seine Eigenschaft als Mobiltelefon nicht beseitigt (...). Daher ist nach dieser Rechtsprechung der Tatbestand des § 23 Ia StVO auch dann erfüllt, wenn das Gerät nur zum Ablesen einer gespeicherten Notiz (...http://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&z=NJW&b=2003&s=912), einer gespeicherten Telefonnummer (...) oder der Uhrzeit auf dem Display (...) benutzt wird.
Auf der anderen Seite ist für eine Sanktionierung des Fahrzeugführers die Feststellung eines Bezugs der Handhabung zu einer der vom Mobiltelefon zur Verfügung gestellten Funktionen erforderlich. Fehlt ein solcher Bezug - wie etwa bei einer reinen Ortsverlagerung des Geräts innerhalb des Fahrzeugs - ist die Grenze äußerster verfassungskonformer Auslegung, die durch den noch möglichen Wortsinn des § 23 Ia StVO erlaubt wird, überschritten (...).
Es steht doch ganz klar in StVO §23 (1b) drin, dass es verboten ist ("Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen" - Und "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" ist alles vom stationären Blitzer über eine stationäre Alkoholkontrolle, einen Polizisten mit Laserpistole bis hin zu ProViDa-Fahrzeugen). Da braucht man keinen Richter, das ist unstrittig und liegt klar auf der Hand.Das Thema wird wohl noch länger heiß sein - bis es dazu höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Ein Blitzer POI zeigt ja die Blitzer an, die ständig betriebsbereit und evident sichtbar sind. Es ist daher fraglich, ob eine Warnung vor einem Gerät was jeder sehen kann schon verboten sein soll.
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