Slashwalker
Winterbanana
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In DE ist das ähnlich: http://www.heise.de/ct/Redaktion/ghi/drm/privatkopien06_12.pdf
Um es ganz deutlich zu sagen: Ich bezweifle mit an Sicherheit grenzender Überzeugung auch für DE dass es auch nur die geringste Relevanz hat, ob ich von einem MP3-File die Original CD besitze oder nicht oder jemals besessen habe. Der Ankläger müsste beweisen, dass nach UrhG meine Kopie "aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" erstellt wurde. Solange das nicht bewiesen werden kann, gibt es kein Problem. Ob ich die CD hatte und wieder verkaufte, oder sie mir ein enger Freund geborgt hat ist unerheblich.
Das UrgH bezieht sich auf offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlagen. Eine gekaufte CD ist keine rechtswidrig erstellte Vorlage, schon gar keine offensichtliche.
PS: Ich würde mir viel mehr Medienkonzentration darauf wünschen, die Bevölkerung darüber aufzuklären, was für irrwitzige Lügen verbreitet werden von denen, die ein Interesse daran haben, Menschen zu verunsichern und einzuschüchtern. Nach jedem "Raubkopierer sind Verbrecher"-Spot sollte ein Jurist sprechen und erklären, dass das für alle jenseits professioneller Kopierbanden einfach haltloses Geschwalle ist.
Gleiches gilt für andere Bereiche (Überwachungspolizeistaat,...) auch, aber das wäre hier OT.
Richtig!
Raubkopierer sind keine Verbrecher! Ein Verbrecher begeht ein Verbrechen, Raubkopien sind aber "nur" ein Vergehen. Das ist allerfeinste Einschüchterungstaktik, wie sie bereits die GEZ Mafia vormacht.
Und den Staatsanwalt will ich sehen, der mir beweist das ich einen Song via P2P geladen habe und nicht legal über Webradio. Erst recht, wenn ich ihn von MP3 in AAC konvertiert habe.
Aber sei es drum, keine Vorschau kein Kauf. Punkt.