Geht es da um Strafrechtsprozesse? Zivilrechtlich kann immer alles schwierig werden (oder sehr einfach ;.), aber Zivilrecht ist hier kein Thema.
Zunächst einmal wurde die Urheberrechtsverletzung in Deutschland aufgrund des TRIPS Abkommen zum Offizialdelikt erklärt. (Ist also nicht mehr reines Privatanklagedelikt) Das bedeutet dass sie grundsätzlich von Amts wegen, und nicht etwa nur auf Betreiben eines zivilen Klägers verfolgt wird. (Vgl. §109 UrhG) Einzig in den Fällen der §§106-108 und 108b UrHG wird die Tat nur auf Antrag (Strafantrag) verfolgt, sollte dem keine öffentl. Interessen entgegenstehen, die eine amtswegige Verfolgung notwendig machen würden. Zivilrechtlich stehen dem Urheber Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtungs- und Auskunftsansprüche zu. Die strafrechtlichen Sanktionen entnimmst du den oben angeführten Paragraphen (§106 (1) UrHG Geldstrafe/ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Bei oben angeführter Entscheidung und meiner Erläuterung zur Beweislast ging es um ein Zivilverfahren, im Strafrecht dürfte ohnedies die Unschuldsvermutung greifen.
Denn im Zivilrecht müsste die MI einen Schaden nachweisen, das Prozessrisiko als Kläger tragen (ich habe eine Rechtsschutz) dann mir den Verursacher des Schadens unterstellen und ein Gericht finden, dass auf dem schmalen Brett agiert.
Hast du meinen letzten Beitrag nicht gelesen? Im zivilrechtlichen Verfahren trägst du die Beweislast für alle dich entlastenden Tatsachen. (Siehe BGH Atlanta Entscheidung). Bezüglich des Rechtsschutzes: Hier besteht gem. §3 (2) lit d ARB (Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen) in Deutschland kein Rechtsschutz für Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Sofern also nicht explizit mit der Versicherung etwas anderes vereinbart ist, wird dir eine Rechtsschutzversicherung hier nicht helfen.
Strafrechtlich ist es einfach: Wir haben den Rechtsgrundsatz dass alles erlaubt ist, was nicht verboten wurde.
Oder einfacher ausgedrückt, das Analogieverbot im Strafrecht.
Wie gesagt, strafrechtlich gilt sicherlich die Unschuldsvermutung, aber zivilrechtlich betrachtet sieht die Sache schon prekärer aus. Und die meisten Verfahren bezügl. des Urheberrechts sind nunmal zivilrechtlicher Natur, und eben keine Strafanträge. Meist kommt es zu Schadenersatzforderungen.
In der Vergangenheit wurden zwar oft Strafanträge gestellt (zB von Logistep) um den Anschlussnehmer der IP Adresse ermitteln zu können, diese wurden danach aber wieder eingestellt, und die jeweilige Person zivilrechtlich abgemahnt. Ich meine mich zu erinnern dass man dieser Praxis nun in Deutschland einen Riegel vorgeschoben hat.
Ja, "Atlanta", weil es in der besagten Entscheidung des BGH um die Geltendmachung von Urheberrechten von Bildern (eins davon hieß eben Atlanta) ging. Diese Entscheidung des BGH ist wohl als Präzedenzentscheidung zu sehen, und damit ist auch geklärt dass die Beweislast in zivilrechtlichen Urheberrechtsstreitigkeiten (zB Schadenersatzforderungen) denjenigen trifft, der sich auf die Zulässigkeit der Handlung beruft.
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Warp-X
Ich hoffe, Du bist nicht naiv genug eine der s.g. Volksparteien oder eine ihrer Maetressen (sprich "Huren", im Volksmund auch als FDP bzw. Gruene bekannt) zu waehlen. Die MI hat sich meiner Meinung nach in den letzten Jahren mehr als nur "sehr weit aus dem Fenster gelehnt".
Mir ging es nicht um eine Wahlempfehlung, sondern bloß darum dass meiner Meinung nach die Piraten so ziemlich die letzte wählbare Partei darstellen.
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Warp-X
http://www.apfeltalk.de/forum/member.php?u=8323Eine Musikflat soll ein "kommunistisches Model" sein? Woher hast Du diese Vermutung, aus dem Handbuch "Warum wir besser sind als die anderen" (wird uebrigens zur Zeit im Kampf gegen den "internationalen Terrorismus" wiederverwertet) oder anderen pseudo-kapitalistischen Informationsquellen?
Das ist keine Vermutung, das ist einfach meine Meinung. Jeder Künstler wird nach diesem Modell entlohnt, egal ob er Qualität abliefert, oder nicht. Ich kann also irgendwas produzieren, und kann mir sicher sein dass auch ich ein Stück vom Kuchen abbekomme, selbst wenn die Leute meine Musik gar nicht hören möchten. Damit setzt sich Quantität vor Qualität durch, und das begrüße ich keineswegs.
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Warp-X
Kuenstlerisches geistiges Eigentum sollte, frei nach
SilentCry, nach einem zeitlich begrenzten Rahmen oeffentliches Eigentum werden, Kuenstler verdienen durch Auffuehrung oder Verkauf von Produkten. Warum sollten "die" es einfacher haben als jeder andere Berufsstand?
Geistiges Eigentum wird auch nach einiger Zeit Allgemeineigentum, und zwar, sollte mich jetzt nicht alles täuschen, nach 70 Jahren, wenns nicht verlängert wird. Daher findest auch auf archive.org etwa legal alte Filme oder Musik zum Download.
Ist dir mal in den Sinn gekommen dass auch ein Auftritt Geld kostet? Das komplette Bühnenmanagement, der persönliche Betreuer für den Musiker, die Band usw. Und beim Verkauf schneidet meist das Label den größten Teil mit.