Phunky
Celler Dickstiel
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schlingel schrieb:Das ist schlichtweg falsch Du kannst nicht in den AGB BGB Paragraphen aushebeln.
Jeder Absatz der AGB, der dem BGB wiederspricht ist ungültig und nicht rechtskräftig.
Deine Aussage ist wiederum so auch nicht richtig. Dass spezielles Recht vor allgemeinem Recht gilt, ist soweit richtig. Es gibt in verschiedenen Fällen Spezialgesetze, die das BGB hintanstellen.
Mal ein (nicht wirklich schönes
![Wink ;) ;)](/community/styles/apfeltalk/smilies/Wink.png)
Diese Begriffe regeln ob und zu wessen Gunsten Paragraphen geändert werden dürfen.
Teilweise gibt es wiederum Klauseln, die die AGBen verändern. Das Wirr Warr ist komplett...
Edit: Letzteres gab es, habe gerade die Schuldrechtsreform verdrängt.