proteus schrieb:Oh Leute Leute Leute.
1. Blinder Aktionismus schadet nur.
2. Einspruch einlegen und ansonsten erst einmal gar nichts machen. Es gibt später immer noch Gelegenheit, sich zu der Sache zu äußern.
3. Die Verkäuferin anschreiben, mitteilen, daß Einspruch eingelegt wurde.
Sie hätte zum einen mahnen müssen und zum anderen eine Frist setzen.
Ob es sich um einen gewerbsmässigen Shop handelt oder nicht ist unerheblich. Wichtig ist, was in der Anzeige stand.
Sollte das Ganze dort als Privatauktion deklariert worden sein, liegt die Beweislast für das Gegenteil beim Käufer.Mit dem Kauf erkenne ich erstmal die Geschäftsbedingungen des Verkäufers an.
4. Einen Anwalt würde ich mir nehmen, wenn es erforderlich ist. Sprich, wenn die Verkäuferin wirklich klagt. Und selbst dann dauert es noch Monate, bis was gravierendes passiert.
5. Sammel Infos, die bekräftigen, dass Sie Gewerbsmässig verkauft.
Melde das an den Verbraucherschutz und die Zentrale für unlauteren Wettbewerb. Die kümmern sich gerne darum, und dich kostet das nichts. Gerade bei Ebay sind die sehr enthusiastisch.
6. Bevor du nochmal diese Impulskäufe tätigst schließ eine Rechtsschutzversicherung ab und lies die die Geschäftsbedingungen durch, die du mit Angebotsabgabe anerkennst.
proteus schrieb:Melde das an den Verbraucherschutz und die Zentrale für unlauteren Wettbewerb.
Das ist nicht ganz richtig, ich kann hier nichts als "Geschäftsbed." deklarieren, was irgendwelchen Gesetzen wiederspricht.proteus schrieb:...Sollte das Ganze dort als Privatauktion deklariert worden sein, liegt die Beweislast für das Gegenteil beim Käufer.Mit dem Kauf erkenne ich erstmal die Geschäftsbedingungen des Verkäufers an.
...
mathilda schrieb:Da gibt es da draussen nette, meinetwegen auch verklemmte Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen sich ein paar Euro dazuverdienen, melden ein Gewerbe an oder handeln privat. Das finde ich eine super Sache. Dies ist mit jeder Menge Stress verbunden, da es auch Kaeufer gibt, die zu diesem Thread gefuehrt haben, die das Leben nicht einfacher machen. Und was passiert? Einen wird an den Karren gefahren, obwohl man sich offensichltich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Ich kann das echt nicht verstehen. Diese Empfehlung zeigt aber, warum es Dtl so schlecht geht, angeblich. Wir sind Exportnation Nummer eins!! Auf der ganzen Welt. Sogar die Japaner, Chinesen, ja selbst die Wirtschaftsmacht USA habe wir hinter uns gelassen.
Aber dann gibt es so Pappnasen, die mit Geld nicht umgehen koennen, evtl. ehrliche Buerger anschwaerzen, die evtl. frustriert aufgeben und somit die Situation der deutschen Wirtschaft verschlechtern. Abgesehen davon, dass Anwaelte ein ueberzoegenes Gehalt einstecken.
Tut mir echt leid, aber ich bin raus hier.
ibox schrieb:Leider isses ne Frau. Ne verklemmte auch noch dazu. Die weigert sich gnadenlos!!!
auch wenn ich es nicht soooo direkt gesagt hätte.. eigendlich hast du recht.. :-DKritias schrieb:-> Zurecht, das schlimmste bei ebay sind Leute die nicht zahlen, mal abgesehen von Anbietern die faken. Man braucht da gar nicht viel runterschreiben, Du hast ne Schraube locker und zuviel Geld auch bzw. kannst damit nicht umgehen, denn auch die Aktion beim applestore zeugt von wenig Umsicht. Das muß man einfach mal so sagen.
proteus schrieb:Ich kann meine Geschäftsbedingungen letztlich verfassen wie ich will, muß sie sogar nur auf Verlangen zur Verfügung stellen. Es reicht erst einmal ein Verweis darauf.
Der Käufer muß dann im zweifelsfall den Nachweis erbringen, ob diese z.B. sittenwidrig sind.
( z.B. bei einer englischen Ltd.)
Jeder kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, gleich ob Unternehmen oder Privatperson.yjnthaar schrieb:Moin,
Mich interessiert es ob ein Privatmensch einen Mahnbescheid erwirken kann.
Soviel ich weis, muss ja ein Gewerbetreibender erstmal ein ausergerichtliches Mahnverfahren (Zahlungerinnerung, 2. Mahnung, 3. Mahnung) durchziehen, bevor er vor Gericht einen Mahnbescheid durchbringen kann.
Der Fall ist, interessant!
Salve,
Simon
Marve schrieb:Bist du dir da sicher? Das kann ich nicht glauben, dass das BGH in diesem Fall sagt, dass das BGB nicht gilt! Das wäre völlig paradox.
Das ist schlichtweg falsch Du kannst nicht in den AGB BGB Paragraphen aushebeln.Der Jan schrieb:Über AGBs:
Ja, das BGB ist in diesem Fall nachrangig.
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