VersatileMind
Uelzener Rambour
- Registriert
- 05.11.06
- Beiträge
- 366
Timemachine klingt nach wie vor super!
Joey
Jep. Ich brauch sofort 'ne größere Platte fürs MacBook.
Timemachine klingt nach wie vor super!
Joey
Timemachine klingt nach wie vor super!
Was ist der Vorteil von SuperDuper?
Eine bootfähige 1:1 Kopie, wenn ich meine interne Platte schrotte... Ich kann einfach da weitermachen, wo ich aufgehört habe.
*J*
Hm, wäre meine externe USB-Platte jetzt nicht auch Bootfähig? Da sind jetzt einfach exakt die gleichen Daten drauf wie auf meiner Internen, oder geht das nicht? Bei Timemachine kann man dann bestimmt auch alles von der backup-Festplatte einspielen, oder so.
Wäre das nicht einen eigenen Thread wert?Bräuchte bis dahin eine gute externe FireWire Platte die sich selber anschalten kann und auch wieder ausgeht (falls das überhaupt geht)
Braucht man für Time-Machine unbedingt eine Extra-Festplatte oder würde dafür auch eine 2. Partition auf der Festplatte reichen?
Und muss die 2. Festplatte/Partition genauso groß sein wie die andere oder komprimiert Time-Machine das Zeug?
Braucht man für Time-Machine unbedingt eine Extra-Festplatte oder würde dafür auch eine 2. Partition auf der Festplatte reichen?
Apple hat Quick Look lokalisiert!
Und zwar in "Übersicht". Was soll das denn? Kerntechnolgien wurden doch bisher nie übersetzt.
Brrr.. ich glaub ich werd OS X wirklich Englisch lassen. Das ist doch nicht schön.Edit: Die Stapel gibts doch :-D
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.