Mitglied 241048
Gast
Das ist dann eine Frage der Beweisführung. Aber rein juristisch ist ein Vertrag zustande gekommen. Einfacher ist die Beweisführung natürlich, wenn bereits mit einer entsprechenden Handlung begonnen wurde.
Ich hab das übrigens auch schon mal dem einen oder anderen Kleinanzeigen-Interessenten um die Ohren gehauen, dass er nicht einfach so wieder sagen kann, er wolle die Ware doch nicht mehr haben, nachdem wir uns über einen Preis geeinigt hatten. Aber eher nur, um ihn etwas zu "schocken", denn Vertrag ist Vertrag.
Ich hab das übrigens auch schon mal dem einen oder anderen Kleinanzeigen-Interessenten um die Ohren gehauen, dass er nicht einfach so wieder sagen kann, er wolle die Ware doch nicht mehr haben, nachdem wir uns über einen Preis geeinigt hatten. Aber eher nur, um ihn etwas zu "schocken", denn Vertrag ist Vertrag.