Also ich bin (auch) kein Urheberrechtsexperte. Und habe auch keine Lust einer zu werden.
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§53 I S. 1 lese ich aber unter dem Schwerpunkt der
Vervielfältigung. Und das kann ich nur mit etwas machen, was ich zunächst einmal rechtmäßig erworben habe (siehe auch $ 53 I S.1 3. Hs.: "
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"). Also, ich kaufe mir eine CD und lade den Inhalt z.B. auf meine (!) Geräte (iPods, iPhone, etc.) zum privaten Gebrauch. Download z.B. aus einer illegalen Tauschbörse ist gerade nicht zulässig und deren Vervielfältigung erst recht nicht. Und die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen Software (zur Nutzung) an einen Freund (oder sonst irgendeine weitere Person) ist eben kein privater Gebrauch. Um es wirklich rechtlich beurteilen zu können, müsste jemand (der sich auskennt) aber zumindest mal in eine Kommentierung schauen und sich ggf. auch die §§ davor und danach ansehen, die durchaus auch noch aufschlußreich sein können.
@SilentCry: Und dein immer wieder wiederholtes Argument "immaterilles Gut - kein Schaden" versuche ich jetzt letztmalig mit einem Beispiel zu wiederlegen, diesmal zusätzlich mit Zahlen um zu verdeutlichen. Ein Unternehmen arbeitet 3 Jahre lang an der Entwicklung einer Software. Die bezahlt Programmierer, Entwickler, Marketingmitarbeiter, Verwaltung, Patentanwälte (
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), uvm. Sagen wir mal die Kosten belaufen sich in Summe auf 3 Mio. €. Nun geht es an die Vermarktung, also Lizensierung der Software. Wie legt man den Preis vermutlich fest um zumindest die Kosten wieder einzuspielen zzgl. eines Gewinns? Das Unternehmen schätzt Anzahl der vermutlichen Nutzer, Nutzungsdauer der Software und ermittelt dann die Nutzungsgebühr (einmalig oder monatlich). Nach deiner "Theorie" kostet das kopieren der Software als immaterielles Wirtschaftsgut dem Entwickler nichts, da dem Unternehmen ja nichts materielles entwendet wird. Wie soll das Unternehmen aber bitte nun seine Software vertreiben? Verschenken? Ist ja immateriell. Immateriell heißt aber nicht wertlos. Der Wert bestimmt sich aus dem, was Nutzer
bereit sind dafür zu bezahlen um es zu nutzen. Wenn dies beim einzelnen Nutzer 0 € ist, dann darf er es eben auch nicht nutzen. Jeder ist frei in der Entscheidung. Mit deiner Theorie "ich hätte nie etwas dafür bezahlt, also kann ich es mir kopieren
und nutzen, da es dem Eigentümer ja nichts kostet" ist ein netter Versuch die illegale Nutzung zu rechtfertigen. Wenn alle so denken und handeln, zahlt keiner etwas und alle nutzen die Software trotzdem. Und die 3 Mio Entwicklungskosten bleiben beim Entwickler, in deinen Augen dem "
Bonzenunternehmen". Wie viele Unternehmen würden wohl noch Software (zum Teil sehr kostenintensiv) entwickeln, wenn deine Theorie bzw. Auslegung des Urheberrechts stimmen würde?
Schönes klassisches Beispiel:
Ich besitze 100 CDs. Ein Freund hat Geburtstag, ich stelle 12 Lieder aus meinen 100 CDs zusammen und schenke ihm diese CD. Darf ich das? Antwort: Ja! Ich bin befugt (!) das zu tun.
Wäre die Frage, wie eng "private Nutzung" zu verstehen ist. Demnach könnte ich ja Mountain Lion käuflich erwerben und beschenke danch meinen gesamten Freundeskreis damit, und meine Arbeitskollegen und noch ein paar freundliche Menschen, die ich im Apple Store treffe ... ohne jeden Erwerbszweck. Befugt? Nach deiner Auslegung: ja.
Und das Thema "armer, guter Familenvater" und "böse, böse Bankenwelt" mache ich jetzt nicht noch zusätzlich auf ...