Und der ewige Vergleich von illegalem Download und Diebstahl ist echt lächerlich. Das ist einfach nicht das gleiche.
Die begangene Straftat ist doch nicht abhängig davon, ob man sich die Musik gekauft hätte, oder nicht. Die (zumindest nach geltener Rechtslage) Straftat besteht doch im nicht berechtigten Download von geschütztem Material. Das ist an keine weitern Bedingungen, wie den Kauf oder Nichtkauf, geknüpft.Vielen Dank! Und ich stimme dir auch zu, dass viele Tauschbörsennutzer tatsächlich die Musik kaufen würden, gäbe es diese illegale Möglichkeit nicht. Aber ich halte nichts von Vorverurteilungen und so muss ich zugunsten des Nutzers dieser Quellen annehmen, dass er tatsächlich kein Geld für Musik ausgeben würde[…]
Bin auch für die Flat.
Wäre auch mit einer Flat, wie der von Napster einverstanden, leider geht das für Appleprodukte noch nicht und solange der iTunes Store so gut läuft wird es auch nichts damit
Das nicht. Aber die Kläger argumentieren ihre Schäden damit, dass jeder Download einen legalen Verkauf weniger bedeutet. Und das ist einfach nicht wahr und führt zu unverhältnismäßigen Urteilen.Die begangene Straftat ist doch nicht abhängig davon, ob man sich die Musik gekauft hätte, oder nicht.
Ich muss in dem Zusammenhang immer an eine Ansage von einem "The (international) Noise Conspiracy"-Konzert denken, in der Dennis sagte "Der nächste Song ist von unserem nächsten Album, das ihr Euch vielleicht schon aus dem Netz runtergeladen habt. Wenn nicht, macht das, hört es Euch an, und wenn es Euch gefällt: kauft es! Der nächste Song heißt 'Capitalism stole my Virginity...'".![]()
Hi Leute,
hab ein tolles beispiel gefunden in unserer zeitung.
http://www.fotos-hochladen.net/berichtw7fs3ia2.jpg
Liest da einer die Augsburger Allgemeine?
Im Internet ein Ding der Unmöglichkeit. In anderen Fällen nimmt das Gericht ja auch Rücksicht auf faktische Unmöglichkeiten bei der Aufsichtspflicht.Darauf, dass es kompliziert ist, dass einzurichten, kann das Gericht keine Rücksicht nehmen.
Die Mutter muss schon in gewisser weise kontrollieren was ihre Sprösslinge so treiben.
Kauft euch die Musik oder setzt euch neben nen Presslufthammer. Gibt ja viele Dinge die mir an den Kragen gehen, aber sowas sprengt ja förmlich den Kranich.Das wiederum ist dann schon ziemlich fies
Kennt sich zufällig jemand mit der Schweizer Rechtslage aus? In der Schweiz ist es ja bekanntlich erlaubt herunter zu laden, nur hochladen ist verboten (System würde theoretisch funktionieren). Nun ist es aber so, dass man im Torrent-Netzwerk nicht immer die ganzen Dateien hochläd. Wie sieht es denn dann aus? Mit der halben Datei kann der andere ja theoretisch nichts anfangen?
Und nocht etwas: Weiss jemand wieso Torrent.to wieder online ist? Die wurden doch von einer niederländischen Firma erfolgreich vor Gericht gebracht, oder sehe ich da etwas falsch?
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